 “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Berlin Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, findet um 19:00 Uhr im Stadion An der Alten Försterei, An der Wuhlheide 263, 12555 Berlin, (Versammlungsort) die ordentliche Hauptversammlung der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG statt. Die Hauptversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt. Hierzu laden wir unsere Aktionärinnen und Aktionäre herzlich ein. Tagesordnung | 1. | Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrates Vorstand und Aufsichtsrat berichten über ihre Tätigkeiten und den Geschäftsverlauf der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2025/2026. | | 2. | Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 30. Juni 2026 und des Lageberichts über das Geschäftsjahr 2025/2026 sowie des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025/2026 Diese Unterlagen können ab dem Zeitpunkt dieser Einladung in den Geschäftsräumen der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG, An der Wuhlheide 263 in 12555 Berlin, eingesehen werden. | | 3. | Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzverlusts der “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Der Jahresüberschuss Geschäftsjahres 2025/2026 in Höhe von EUR 81.125,15 wird mit dem bisherigen Bilanzverlust in Höhe von EUR 2.658.223,12 verrechnet und als Bilanzverlust des Geschäftsjahres 2025/2026 in einer Gesamthöhe von EUR 2.577.097,97 ausgewiesen und auf neue Rechnung vorgetragen. | | 4. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025/2026 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2025/2026 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2025/2026 Entlastung erteilt. | | 5. | Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025/2026 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr 2025/2026 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates wird für das Geschäftsjahr 2025/2026 Entlastung erteilt. | | 6. | Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026/2027 Der Aufsichtsrat schlägt vor, die bdp Revision und Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Danziger Straße 64, 10435 Berlin, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2026/2027 zu bestellen. | TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS Gemäß § 14 Abs. 1 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich bis zum vierten Tag vor der Hauptversammlung, d.h. bis zum Ablauf (24:00 Uhr) des Samstags, dem 10. Oktober 2026, schriftlich, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) bei der Gesellschaft in deutscher Sprache unter einer der nachfolgenden Adressen anmelden: | per Post: | “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG | | An der Wuhlheide 263 | | 12555 Berlin | | per Telefax: | 030 65 66 88 168 | | per E-Mail: | hauptversammlung@adaf-sbg.de | Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist zudem die vollständige Leistung der Einlage, § 134 Abs. 2 AktG. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, wenn Sie eine Teilnahme an der Hauptversammlung beabsichtigen, um die Organisation der Hauptversammlung zu erleichtern. VERFAHREN DER STIMMABGABE DURCH EINEN BEVOLLMÄCHTIGTEN Gemäß § 14 Abs. 3 der Satzung kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht kann in schriftlicher Form, durch Fax oder elektronische Nachricht (E-Mail) erteilt werden. Bestehen Zweifel an der Bevollmächtigung, kann die Gesellschaft einen Nachweis verlangen, der in schriftlicher Form zu erbringen ist. In der Hauptversammlung können sich gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung nur solche Aktionäre durch Bevollmächtigte vertreten lassen, die gemäß § 14 der Satzung teilnahmeberechtigt sind. STIMMRECHTSVERTRETER Gemäß § 14 Abs. 4 der Satzung kann die Gesellschaft einen Stimmrechtsvertreter benennen, der das Stimmrecht der ihn bevollmächtigenden Aktionäre nach deren Weisung ausübt. Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die am 14. Oktober 2026 stattfindende Hauptversammlung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Herrn Thomas Matscheroth, Vorsitzender der Fan- und Mitgliederabteilung des 1. FC Union Berlin e.V.; vertretungsweise Herrn Christian Arbeit, Vorstandsvorsitzender der Stiftung des 1. FC Union Berlin e.V. Herrn Thomas Matscheroth und Herrn Christian Arbeit werden mit dem jeweiligen Recht, Untervollmacht zu erteilen, für die am 14. Oktober 2026 stattfindende Hauptversammlung der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG als Stimmrechtsvertreter von der Gesellschaft bestellt. Die Stimmrechtsvertreter sind ausdrücklich von einer etwaig bestehenden Weisungsgebundenheit gegenüber dem Vorstand der „An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG entbunden und sind ausschließlich auf die Weisungen der Aktionäre verpflichtet. Vollmachten an den Stimmrechtsvertreter können in Schriftform, per Fax oder unter Nutzung elektronischer Medien an folgende Kontaktadressen erteilt werden: | per Post: | “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG | | An der Wuhlheide 263 | | 12555 Berlin | | per Telefax: | 030 65 66 88 168 | | per E-Mail: | hauptversammlung@adaf-sbg.de | Die Erteilung einer Vollmacht sowie Weisungen an den Stimmrechtsvertreter müssen bis Samstag, den 10. Oktober 2026 (24:00 Uhr) unter den oben angegebenen Kontaktadressen eingegangen sein. Der Widerruf einer Vollmacht muss bis spätestens Sonntag, dem 11. Oktober 2026 (24:00 Uhr) unter einer der oben angegebenen Kontaktadressen zugegangen sein. GEGENANTRÄGE GEMÄSS § 126 ABS. 1 AktG UND WAHLVORSCHLÄGE GEMÄSS § 127 AktG Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu Vorschlägen von Aufsichtsrat und Vorstand zu Tagesordnungspunkten zu übersenden. Die Gesellschaft wird vorbehaltlich § 126 Abs. 2 und 3 AktG Gegenanträge von Aktionären gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung, einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung der Gesellschaft einen zulässigen und, soweit erforderlich, begründeten Gegenantrag zu einem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung an eine der folgenden Kontaktadressen übersandt hat: | per Post: | “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG | | An der Wuhlheide 263 | | 12555 Berlin | | per Telefax: | 030 65 66 88 168 | | per E-Mail: | hauptversammlung@adaf-sbg.de | AUSKUNFTSRECHT GEMÄSS § 131 Abs. 1 AktG Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Um die Auskunftserteilung zu erleichtern, werden Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an eine der nachfolgenden Kontaktadressen in Textform zu übersenden. Diese Übersendung ist keine Voraussetzung für die Auskunftserteilung. | per Post: | “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG | | An der Wuhlheide 263 | | 12555 Berlin | | per Telefax: | 030 65 66 88 168 | | per E-Mail: | hauptversammlung@adaf-sbg.de | Wir freuen uns, Sie zu der Hauptversammlung begrüßen zu dürfen. Berlin, im September 2026 “An der Alten Försterei“ Stadionbetriebs AG Der Vorstand |