Andritz AG, AT0000730007

EQS-HV: ANDRITZ AG: Einberufung der 117. ordentlichen Hauptversammlung

20.02.2024 - 08:00:22

Andritz AG / AT0000730007

Andritz AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
ANDRITZ AG: Einberufung der 117. ordentlichen Hauptversammlung

20.02.2024 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre zu der am Donnerstag, dem 21. MÀrz 2024, um 10:30 Uhr, MEZ, im Steiermarksaal/Grazer Congress, 8010 Graz, Schmiedgasse 2, stattfindenden 117. ordentlichen Hauptversammlung der ANDRITZ AG mit Sitz in Graz, FN 50935 f, ein.
  I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
  Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers des Nachhaltigkeitsberichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 17 durch ErgĂ€nzung der AbsĂ€tze 7 bis 16
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab 29. Februar 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com zugĂ€nglich: BeschlussvorschlĂ€ge UNTERLAGEN ZUM 1. TAGESORDNUNGSPUNKT Jahresfinanzbericht 2023 Jahresabschluss 2023 der ANDRITZ AG Lagebericht inkl. konsolidierte nicht-finanzielle ErklĂ€rung konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2023 Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung Bericht des Aufsichtsrats UNTERLAGEN ZUM 7. TAGESORDNUNGSPUNKT ErklĂ€rungen gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG & LebenslĂ€ufe UNTERLAGEN ZUM 8. TAGESORDNUNGSPUNKT VergĂŒtungsbericht der ANDRITZ AG Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an einen Stimmrechtsvertreter Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht Einberufung der 117. ordentlichen Hauptversammlung
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 11. MĂ€rz 2024 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionÀrin/AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 18. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, MEZ) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und an eine der folgenden Adressen zugehen muss.

FĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 18 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst per E-Mail
[email protected]
(DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) FĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 per SWIFT
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000730007 im Text angeben) Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlicher Code (SWIFT-Code) Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin/den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin/des AktionĂ€rs, ISIN AT0000730007 Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 11. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, MEZ) beziehen.

Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IdentitÀtsnachweis
Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie sich den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht bei sich haben.

Die ANDRITZ AG behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.
  IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINER VERTRETUNG UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jede AktionĂ€rin/jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung, Punkt III, nachgewiesen hat, hat das Recht, eine Vertretung zu bestellen, die im Namen der AktionĂ€rin/des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionĂ€rin/der AktionĂ€r hat, die bzw. den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich.

FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: per Post oder Boten
ANDRITZ AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 per E-Mail
[email protected]
(Vollmachten bitte im Format PDF) Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 20. MĂ€rz 2024, 16:00 Uhr, MEZ, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular.

Hat die AktionĂ€rin/der AktionĂ€r ihrem bzw. seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

AktionÀrinnen und AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.

UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren Herr Dr. Michael Knap als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter andritz.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.

DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter Tel. +43 1 876 3343-30 oder E-Mail [email protected].
  V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach § 109 AktG
AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 29. Februar 2024 (24:00 Uhr, MEZ) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Eibesbrunnergasse 20, A-1120 Wien, Rechtsabteilung, z.H. Regional General Counsel, Mag. Alexander Krause, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf.

Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀrinnen und AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 12. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, MEZ) der Gesellschaft zugeht: entweder per Post, Boten oder persönlich an ANDRITZ AG, Eibesbrunnergasse 20, A-1120 Wien, Rechtsabteilung, z.H. Regional General Counsel, Mag. Alexander Krause oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.
Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen.

3. Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG
Diese Angaben entfallen, da die ANDRITZ AG nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG nicht zu berĂŒcksichtigen hat.

4. Auskunftsrecht der AktionÀrinnen und AktionÀre nach § 118 AktG
Jeder AktionĂ€rin und jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen oder wenn ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an [email protected] ĂŒbermittelt werden.

5. AntrÀge von AktionÀrinnen und AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jede AktionĂ€rin/jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Ein AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 7 der Tagesordnung) können nur von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 12. MĂ€rz 2024 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt V Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschließen.

Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die ANDRITZ AG nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG unterliegt und das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG nicht zu berĂŒcksichtigen hat.

6. Information zum Datenschutz der AktionÀre
Die ANDRITZ AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin/des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

FĂŒr die Verarbeitung ist die ANDRITZ AG die verantwortliche Stelle. Die ANDRITZ AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ANDRITZ AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der ANDRITZ AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ANDRITZ AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt eine AktionÀrin / ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀrinnen und AktionÀre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die ANDRITZ AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Die Daten der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren gegen die ANDRITZ AG oder umgekehrt von der ANDRITZ AG gegen AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.

Jede AktionĂ€rin/jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re gegenĂŒber der ANDRITZ AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse [email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

ANDRITZ AG, Eibesbrunnergasse 20, A-1120 Wien, Rechtsabteilung, z.H. Regional General Counsel, Mag. Alexander Krause, Telefax: +43 316 6902-465

Zudem steht den AktionÀrinnen und AktionÀren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der ANDRITZ AG unter andritz.com zu finden.
  VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 104.000.000,-- und ist zerlegt in 104.000.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme.

Die Gesellschaft hÀlt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 4.702.790 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
Graz, im Februar 2024
Der Vorstand


20.02.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Andritz AG
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Österreich
Telefon: +43 (0)316 6902-0
Fax: +43 (0)316 6902-415
E-Mail: [email protected]
Internet: www.andritz.com
ISIN: AT0000730007
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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