Burgenland Holding AG, AT0000640552

EQS-HV: Burgenland Holding AG: Einberufung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung

12.02.2025 - 05:00:05

Burgenland Holding AG / AT0000640552

Burgenland Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Burgenland Holding AG: Einberufung zur 36. ordentlichen Hauptversammlung

12.02.2025 / 05:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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              Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Eisenstadt FN 126613 x ISIN: AT0000640552       Einberufung   zu der am Freitag, 14. MĂ€rz 2025, um 10:00 Uhr (MEZ) im Technologiezentrum Eisenstadt, Marktstraße 3, AT-7000 Eisenstadt stattfindenden     36. ordentlichen Hauptversammlung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft       Tagesordnung:   Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Corporate Governance Berichts mit dem Bericht des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 sowie des Vorschlags fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. September 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024/25 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding Aktiengesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 Wahl eines Mitgliedes in den Aufsichtsrat     Möglichkeit der AktionĂ€re zur Einsichtnahme gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG in Unterlagen (§ 106 Z 4 AktG)   Folgende Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 bis 4 AktG spĂ€testens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 21. Februar 2025, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.buho.at/hauptversammlung abrufbar:   die in Tagesordnungspunkt 1 angefĂŒhrten Unterlagen, die BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 7, der VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder der Burgenland Holding Aktiengesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023/24 und ErklĂ€rung der Kandidatin fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.   Neben diesen Unterlagen sind weiters der vollstĂ€ndige Text dieser Einberufung, die Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sowie alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung abrufbar.   Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)   GemĂ€ĂŸ § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 4. MĂ€rz 2025, 24:00 Uhr (MEZ). AktionĂ€re, die an der Hauptversammlung teilnehmen und AktionĂ€rsrechte ausĂŒben wollen, mĂŒssen ihren Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenĂŒber der Gesellschaft nachweisen.   FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 11. MĂ€rz 2025, zugehen muss. Die DepotbestĂ€tigung muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die DepotbestĂ€tigung der Nachweis der gegenwĂ€rtigen Eigenschaft als AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.   Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus.   DepotbestĂ€tigungen können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich auf einem der folgenden Wege zugestellt werden:  
per Post oder per Boten: Burgenland Holding Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
per E-Mail: [email protected]
wobei die DepotbestĂ€tigung in Textform, beispielsweise im Format PDF dem E-Mail anzufĂŒgen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599,
wobei unbedingt ISIN AT0000640552 im Text anzugeben ist
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthÀlt.
(eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.buho.at/hauptversammlung zur VerfĂŒgung)
    Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemĂ€ĂŸ §§ 113 und 114 AktG (§ 106 Z 8 AktG)   Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, und zwar mit Vollmacht, die in Textform zu erteilen ist. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde (§ 114 Abs 1 Satz 4 AktG).   FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.buho.at/hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschrĂ€nkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.   Vollmachten können in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen ĂŒbermittelt werden:  
per Post oder per Boten: Burgenland Holding Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail: [email protected]
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufĂŒgen ist
per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000640552 im Text angeben
per SWIFT ISO 20022: ou=gms,o=gibaatwg
o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die zumindest notwendigen Felder enthÀlt.
(eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.buho.at/hauptversammlung zur VerfĂŒgung)
  Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulĂ€ssig.   Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.   Die AktionĂ€re werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen (siehe „Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)“) zu erfĂŒllen haben.   UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter   Als Service der Gesellschaft steht den AktionĂ€ren, falls von Ihnen gewĂŒnscht, Herr Dr. Michael Knap, EhrenprĂ€sident des Interessenverbands fĂŒr Anleger (IVA), als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. FĂŒr die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite www.buho.at/hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellte, spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der Gesellschaft getragen. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Mobil-Telefonnr. +43 664 2138740 oder E-Mail ([email protected]).   Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen:    
per Post oder per Boten: Dr. Michael Knap
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60,
AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
per E-Mail:
 
 
[email protected]
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufĂŒgen ist
  Weisungen zur StimmrechtsausĂŒbung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen oder zur Einlegung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse entgegennimmt.   Hinweis auf die Rechte der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110, 118 und 119 AktG (§ 106 Z 5 AktG)   ErgĂ€nzung der Tagesordnung gemĂ€ĂŸ § 109 AktG   GemĂ€ĂŸ § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen fĂŒnf Prozent des Grundkapitals erreichen, in Schriftform verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nĂ€chsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von fĂŒnf Prozent des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die obenstehenden AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Das Verlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 21. Februar 2025, zugehen.   Verlangen nach § 109 AktG können von AktionĂ€ren in Schriftform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen ĂŒbermittelt werden:  
per Post oder per Boten: Burgenland Holding Aktiengesellschaft
z.H. Frau Margot Kunisch
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per E-Mail: [email protected]
wobei das Verlangen in Schriftform (qualifizierte elektronische Signatur), beispielsweise im Format PDF, dem E-Mail anzufĂŒgen ist
per SWIFT 15022: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN: AT0000640552 im Text angeben
  BeschlussvorschlĂ€ge zu der Tagesordnung gemĂ€ĂŸ § 110 AktG   GemĂ€ĂŸ § 110 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft in Textform spĂ€testens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 5. MĂ€rz 2025 zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.   Derartige AntrĂ€ge können von AktionĂ€ren in Textform an die Gesellschaft ausschließlich an folgende Adressen ĂŒbermittelt werden:  
per Post oder per Boten: Burgenland Holding Aktiengesellschaft
z.H. Frau Margot Kunisch
EVN Platz, AT-2344 Maria Enzersdorf
per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
oder per E-Mail: [email protected]
wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise im Format PDF, dem
E-Mail anzufĂŒgen ist
  Die AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechtes ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von ein Prozent des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.   Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG   FĂŒr VorschlĂ€ge zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds wird bekannt gegeben, dass die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmĂ€ĂŸige Gleichstellung von Frauen und MĂ€nnern im Aufsichtsrat unterliegt und daher das Mindestanteilsgebot nicht zu erfĂŒllen hat.   Auskunftsrecht der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 118 AktG   GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft keinen Konzernabschluss erstellt. Die Auskunft hat den GrundsĂ€tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen oder wenn ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war.   Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an die Gesellschaft per E-Mail an [email protected] zu richten.   Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re, insbesondere gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.buho.at/hauptversammlung.   AntrĂ€ge in der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 119 AktG   Jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.   Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Über einen Beschlussvorschlag, der gem. § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird.   Ein AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemĂ€ĂŸ § 110 AktG voraus (siehe oben). Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile zusammen ein Prozent des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 5. MĂ€rz 2025 (24.00 Uhr (MEZ)) in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden.   DatenschutzerklĂ€rung fĂŒr AktionĂ€re der Burgenland Holding Aktiengesellschaft   Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt, ist Verantwortliche fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€re. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€re, insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind unter anderem Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten, auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den AktionĂ€ren oder ihren BevollmĂ€chtigten die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit erforderlich werden die vorerwĂ€hnten personenbezogenen Daten auch im Rahmen der Abhaltung einer virtuellen Hauptversammlung verarbeitet, um den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Die personenbezogenen Daten erhĂ€lt die Burgenland Holding Aktiengesellschaft von den AktionĂ€ren oder vom jeweiligen depotfĂŒhrenden Institut.   Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren bzw. deren Vertretern ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Ohne eine Verarbeitung der vorerwĂ€hnten personenbezogenen Daten ist die DurchfĂŒhrung der (virtuellen) Hauptversammlung nicht möglich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO. Die Burgenland Holding Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Burgenland Holding Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Burgenland Holding Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Burgenland Holding Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r bzw. dessen Vertreter an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) – auch anderer AktionĂ€re – einsehen. Burgenland Holding Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das bzw. im Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Ohne eine solche Datenverarbeitung könnte die Burgenland Holding Aktiengesellschaft ihren gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach § 120 AktG, nicht nachkommen.    Die personenbezogenen Daten der AktionĂ€re bzw. deren Vertreter werden gelöscht bzw. anonymisiert, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die Burgenland Holding Aktiengesellschaft oder umgekehrt von der Burgenland Holding Aktiengesellschaft gegen AktionĂ€re erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.   Jeder AktionĂ€r bzw. jeder Vertreter hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€re bzw. deren Vertreter gegenĂŒber der Burgenland Holding Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse des Ansprechpartners fĂŒr Datenschutz [email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:   Burgenland Holding Aktiengesellschaft Ansprechpartner fĂŒr Datenschutz Marktstraße 3 AT-7000 Eisenstadt   Zudem steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Österreichischen Datenschutzbehörde ([email protected]) nach Art 77 DSGVO zu.   Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)   Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 3.000.000 StĂŒck auf den Inhaber lautende StĂŒckaktien zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.       Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 9:00 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gĂŒltiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation vorzulegen.   Weitergehende Informationen ĂŒber den Ablauf der Hauptversammlung etc. finden Sie auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.buho.at/hauptversammlung.   Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit wird in dieser Einberufung und den dazugehörenden Dokumenten durchgĂ€ngig auf geschlechtsneutrale Formulierungen verzichtet. Soweit personenbezogene Angaben nur in mĂ€nnlicher Form angefĂŒhrt sind, bezieht sich die gewĂ€hlte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.     Eisenstadt, im Februar 2025 Der Vorstand


12.02.2025 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Burgenland Holding AG
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Österreich
Telefon: +43 2236 200 24186
Fax: +43 2236 200 84703
E-Mail: [email protected]
Internet: www.buho.at
ISIN: AT0000640552
WKN: 879095
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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2084707  12.02.2025 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2084707&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
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