EQS-HV: CPI Europe AG: Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung
22.04.2025 - 12:44:47 | dgap.de| CPI Europe AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung CPI Europe AG: Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung 22.04.2025 / 12:44 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. CPI Europe AG  Einladung zur 32. ordentlichen Hauptversammlung  Wir laden hiermit unsere AktionĂ€re zu der am 20. Mai 2025 um 10.00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) im Hotel PLAZA Premium Wien, Hertha-Firnberg-StraĂe 5, 1100 Wien, stattfindenden 32. ordentlichen Hauptversammlung der CPI Europe AG mit dem Sitz in Wien, FN 114425y, ein. Falls eine Beendigung der Hauptversammlung am 20. Mai 2025 bis 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) nicht möglich ist, wird die Hauptversammlung am folgenden Tag, den 21. Mai 2025, um 0:00 Uhr (Ortszeit Wien) fortgesetzt.   Tagesordnung (§ 106 Z 3 AktG)  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024.  Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns.  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024.  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024.  Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 sowie des PrĂŒfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025.  Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und der Aufsichtsratsmitglieder fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024.  Beschlussfassung ĂŒber ErmĂ€chtigungen des Vorstands zum RĂŒckerwerb und der VerĂ€uĂerung eigener Aktien der Gesellschaft auch auf andere Art als ĂŒber die Börse oder öffentliches Angebot, auch verbunden mit der ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des allgemeinen Andienungs- und Kaufrechts der AktionĂ€re (Ausschluss des Bezugsrechts) samt ErmĂ€chtigung zur Aktieneinziehung.  Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und zu bedingtem Kapital. ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen und Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen im nicht ausgenutzten Umfang sowie Aufhebung von bestehendem bedingten Kapital im nicht ausgenutzten Umfang gemÀà Hauptversammlungsbeschluss vom 29.05.2024 (§ 4 Abs (5) der Satzung) und bedingte Kapitalerhöhung (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) sowie die entsprechenden Ănderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien). Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemÀà § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung zur Kapitalerhöhung (genehmigtes Kapital) im nicht ausgenutzten Umfang und jeweils die entsprechenden Ănderungen der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien).  Bereitstellung von Informationen (§ 106 Z 4 AktG)  Insbesondere die folgenden Unterlagen sind spĂ€testens ab dem 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spĂ€testens ab dem 29. April 2025, gemÀà § 108 AktG auf der eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.cpi-europe.com) veröffentlicht: Einberufung BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und Beschluss- und WahlvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats Jahresabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 mit dem Lagebericht Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 mit dem Konzernlagebericht Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung gemÀà § 96 AktG VergĂŒtungsbericht fĂŒr den Vorstand und den Aufsichtsrat Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 7 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der VerĂ€uĂerung eigener Aktien) Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 8 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen) Bericht des Vorstands ĂŒber die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Punkt 9 der Tagesordnung (ErmĂ€chtigung des Vorstandes zur Kapitalerhöhung gemÀà § 169 AktG) SatzungsgegenĂŒberstellung Vollmachtsformulare (Vollmachtserteilung samt Weisungen, Widerruf), auch fĂŒr den von der Gesellschaft namhaft gemachten Stimmrechtsvertreter Dominik Huber.  Hinweise zu den Rechten der AktionĂ€re (§ 106 Z 5 AktG)  Beantragung von Tagesordnungspunkten durch AktionĂ€re (§ 109 AktG)  AktionĂ€re, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. FĂŒr jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein und es muss bestĂ€tigt werden, dass die AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spĂ€testens am 21. Tag vor der ordentlichen Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 29. April 2025 per Post, Kurierdienst oder persönlich, eigenhĂ€ndig unterschrieben, wĂ€hrend der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten an ihrer GeschĂ€ftsanschrift AT-1100 Wien, WienerbergstraĂe 9, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse: hauptversammlung@cpi-europe.com, oder von Kreditinstituten gemÀà § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2) zugehen.  BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren (§ 110 AktG)  AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.cpi-europe.com) zugĂ€nglich gemacht werden. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt D) verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spĂ€testens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 09. Mai 2025, per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@cpi-europe.com, oder per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihrer GeschĂ€ftsanschrift AT-1100 Wien, WienerbergstraĂe 9, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259 zugehen. Gesetzeskonforme VorschlĂ€ge werden spĂ€testens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der CPI Europe AG veröffentlicht (§ 110 AktG).  Auskunftsrecht (§ 118 AktG)  Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Fragen, deren Beantwortung einer gewissen Vorbereitungszeit bedarf, mögen im Interesse der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die Adresse: hauptversammlung@cpi-europe.com, oder per Post, Kurierdienst oder persönlich an ihre GeschĂ€ftsanschrift AT-1100 Wien, WienerbergstraĂe 9, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 88090-8259 ĂŒbermittelt werden.  AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung (§ 119 AktG)  Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der/die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.  Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und Z 7 AktG):  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), das ist der 10. Mai 2025, 24:00 Uhr (Ortszeit Wien). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtags AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG. Sie muss vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die DepotbestĂ€tigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name (Firma) und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlicher Code Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, die Bezeichnung der Gattung oder die international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung Die Angabe, dass sich die BestĂ€tigung auf den Depotstand am 10. Mai 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) bezieht. Die DepotbestĂ€tigung kann in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt werden. Die DepotbestĂ€tigung muss spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 15. Mai 2025, um 24:00 Uhr (Ortszeit Wien) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege einlangen: als Papierdokument mit firmenmĂ€Ăiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift CPI Europe AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (0) 1 8900 500-50; per E-Mail an die Adresse: anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigung im pdf-Format dem E-Mail angefĂŒgt); per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2). Die Kreditinstitute werden ersucht, DepotbestĂ€tigungen nach Möglichkeit gesammelt (in Listenform) zu ĂŒbermitteln.  Zutritt zur Hauptversammlung  Die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die AktionĂ€re bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr (Ortszeit Wien).  Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG)  GemÀà § 113 AktG hat jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der AktionĂ€r, den er vertritt. Jede Vollmacht muss den/die Vertreter namentlich bezeichnen. Der AktionĂ€r ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschrĂ€nkt, jedoch darf die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats das Stimmrecht als Vertreter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Vollmachten sowie deren Widerruf haben in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) zu erfolgen. Ein AktionĂ€r kann seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut nach Absprache mit diesem Vollmacht erteilen. In diesem Fall genĂŒgt es, wenn das Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung auf einem der dafĂŒr zugelassenen Wege (siehe oben) gegenĂŒber der Gesellschaft die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt worden ist; die Vollmacht selbst muss in diesem Fall nicht an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden. Eine erteilte Vollmacht kann vom AktionĂ€r widerrufen werden. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist. ErklĂ€rungen ĂŒber die Erteilung und den Widerruf von Vollmachten können ausschlieĂlich auf einem der folgenden Wege ĂŒbermittelt werden: per Post oder Kurierdienst an die Anschrift CPI Europe AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel; per Telefax an +43 (0) 1 8900 500-50; per E-Mail an die Adresse: anmeldung.cpi-europe@hauptversammlung.at (im pdf-Format dem E-Mail angefĂŒgt); durch persönliche Vorlage am Eingang zur HV; von Kreditinstituten gemÀà § 114 Abs 1 Satz 4 AktG per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, Message Type MT598 oder MT599 (unbedingt unter Angabe der ISIN AT0000A21KS2). Die Vollmacht bzw ein Widerruf der Vollmacht muss bis 16:00 Uhr (Ortszeit Wien) des Vortages der Hauptversammlung (sohin dem 19. Mai 2025) zugegangen sein. Danach ist die Vollmacht bzw ein Widerruf persönlich am Tag der Hauptversammlung am Versammlungsort bei der Registrierung vorzulegen. Den AktionĂ€ren steht auch Herr Dominik Huber als Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Die ErklĂ€rung ĂŒber die Erteilung der Vollmacht kann an Herrn Dominik Huber auf einem der oben angefĂŒhrten Wege ĂŒbermittelt werden. Die Gesellschaft hat fĂŒr die Erteilung der Vollmacht Formulare auf ihrer Website (www.cpi-europe.com) zur VerfĂŒgung gestellt. Um die Administration der Vollmachten zu erleichtern, ist empfohlen, die auf der Website zur VerfĂŒgung gestellten Formulare zu verwenden.  Datenschutzinformation  Bei der Vorbereitung und DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft personenbezogene Daten der AktionĂ€re sowie deren BevollmĂ€chtigten (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG, das sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs sowie gegebenenfalls Bezeichnung der Gattung oder ISIN/WKN, Nummer der Stimmkarte sowie Name und Geburtsdatum eines allenfalls vom AktionĂ€r benannten BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Stellen AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigte die Daten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur VerfĂŒgung, so ist die Teilnahme an der Hauptversammlung nicht möglich. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt fĂŒr die Zwecke der ĂberprĂŒfung der Teilnahmeberechtigung der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten und AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte sowie der Abwicklung der Hauptversammlung der Gesellschaft einschlieĂlich der Erstellung der Anmelde- und Teilnehmerverzeichnisse und des Hauptversammlungsprotokolls und ist fĂŒr diese Zwecke zwingend erforderlich. Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die §§ 111 - 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO darstellen. FĂŒr die Verarbeitung ist CPI Europe AG Verantwortliche gemÀà Art 4 Z 7 DSGVO.  Die CPI Europe AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen (insbesondere Notare, RechtsanwĂ€lte, Banken und IT- sowie Back-Office-Dienstleister). Dienstleister und Auftragsverarbeiter der CPI Europe AG erhalten von CPI Europe AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten ausschlieĂlich nach Weisung der CPI Europe AG. Soweit rechtlich notwendig, hat CPI Europe AG mit Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt CPI Europe AG zudem personenbezogene Daten von AktionĂ€ren und deren BevollmĂ€chtigten an öffentliche Stellen: Die personenbezogenen Daten des AktionĂ€rs, welche in die Teilnehmerliste gemÀà § 117 AktG aufgenommen werden mĂŒssen, werden gemÀà § 120 Abs 4 AktG an das zustĂ€ndige Firmenbuchgericht ĂŒbermittelt. Das Teilnehmerverzeichnis wird dem Protokoll der Hauptversammlung angeschlossen, das im Firmenbuch in die öffentlich einsehbare Urkundensammlung aufzunehmen ist. Anlassfallbezogen können Daten auch an die Wiener Börse, die Warschauer Börse, die Finanzmarktaufsicht oder die Ăsterreichische Kontrollbank ĂŒbermittelt werden. DarĂŒber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung der personenbezogenen Daten der AktionĂ€re und/oder deren BevollmĂ€chtigten erfolgt bis zum Ablauf der siebenjĂ€hrigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. DarĂŒber hinaus können die personenbezogenen Daten fĂŒr maximal weitere drei Jahre gespeichert werden, sofern sie fĂŒr ein anhĂ€ngiges gerichtliches oder behördliches Verfahren, in dem CPI Europe AG Parteistellung hat, von Bedeutung sind (§ 212 UGB). Danach werden die Daten der Teilnehmer gelöscht. Unter den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen hat jeder AktionĂ€r und/oder BevollmĂ€chtigte ein jederzeitiges Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder EinschrĂ€nkung der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf DatenĂŒbertragbarkeit. Diese Rechte können die AktionĂ€re und/oder BevollmĂ€chtigten gegenĂŒber CPI Europe AG unentgeltlich geltend machen ĂŒber das auf der Website der Gesellschaft (www.cpi-europe.com) unter DSGVO abrufbare Webformular oder schriftlich an: CPI Europe AG z.H. Datenschutzkoordinator WienerbergstraĂe 9 1100 Wien  Zudem steht den AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) nach Art 77 DSGVO zu.  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)  Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung hat die Gesellschaft 138.669.711 StĂŒck Inhaberaktien ausgegeben, wobei jede Aktie eine Stimme gewĂ€hrt. CPI Europe AG hĂ€lt 695.585 StĂŒck eigene Aktien der Gesellschaft. Die Stimmrechte aus diesen Aktien können nicht ausgeĂŒbt werden (§ 65 Abs 5 AktG). Es können sohin derzeit 137.974.126 Stimmrechte ausgeĂŒbt werden. Wenn sich die Anzahl der ausĂŒbbaren Stimmrechte bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung Ă€ndert, wird die Gesellschaft darĂŒber gemÀà § 120 Abs 2 Z 1 BörseG informieren.  Wien, 22. April 2025  Der Vorstand der CPI Europe AG International Securities Identification Number (ISIN) AT0000A21KS2   22.04.2025 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | CPI Europe AG |
| WienerbergstraĂe 9 | |
| 1100 Wien | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43 (0) 1 88090 - 2291 |
| Fax: | +43 1 88090 - 8291 |
| E-Mail: | Investor.Relations@cpi-europe.com |
| Internet: | http://cpi-europe.com/ |
| ISIN: | AT0000A21KS2 |
| WKN: | A2JN9W |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Warschau, Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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AT0000A21KS2 | CPI EUROPE AG | boerse | 67122738 |

