EQS-HV: Flughafen Wien AG: Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni um 11:00 (Wiener Zeit)
07.05.2024 - 08:10:03| Flughafen Wien AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Flughafen Wien AG: Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung am 5. Juni um 11:00 (Wiener Zeit) 07.05.2024 / 08:10 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Schwechat, FN 42984 m ISIN AT00000VIE62 (âGesellschaftâ) Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 36. ordentlichen Hauptversammlung der Flughafen Wien Aktiengesellschaft am Mittwoch, den 5. Juni 2024, um 11:00 Uhr (Wiener Zeit), in 1300 Wien-Flughafen, Office Park 4, TowerstraĂe 3, Ort: Vienna Airport Conference & In- novation Center, Raum Runway 1.  Tagesordnung Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Kon- zernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers des Nachhaltigkeits- berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik Beschlussfassung ĂŒber die Ănderungen der Satzung in § 2 âUnternehmensgegenstandâ, § 3 âVeröffentlichungenâ, § 6 âGeschĂ€ftsfĂŒhrung und Vertretung, Berichte an den Aufsichtsratâ, § 7 âWahl der Aufsichtsratsmitgliederâ, § 8 âVorsitzenderâ, § 9 âBeschlussfĂ€higkeit, Verhandlungenâ, § 10 âAufsichtsratsvergĂŒtung und sonstige Leistungenâ und § 14 âSitzungenâ  Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen auf der Internetseite Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 15. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com zugĂ€nglich: Jahresfinanzbericht 2023, beinhaltend: Jahresabschluss mit Lagebericht und nichtfinanzieller ErklĂ€rung, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Konsolidierter Corporate-Governance-Bericht 2023, Bericht des Aufsichtsrats 2023, Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung, BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats und des Vorstands, VergĂŒtungsbericht 2023, VergĂŒtungspolitik 2024, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Vertreter des IVA, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.  Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 31. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 12 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigung bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0)1 8900 8900 500 - 50 fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)  Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.  DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, AngabenÂ ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT00000VIE62 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht.  Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.  IdentitĂ€tsnachweis Flughafen Wien Aktiengesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Regist- rierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.  Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters und das dabei einzuhaltende Verfahren Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen dieser Einberufung in Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: Flughafen Wien Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: anmeldung.flughafenwien@hauptversammlung.at (Vollmacht bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 50 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text angeben)  Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschlieĂlich: Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort  Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 4. Juni 2024, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierungsstelle fĂŒr die Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens ab 15. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.  UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderer Service steht den AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger - IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒ- gung; hiefĂŒr ist spĂ€testens ab 15. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.viennaairport.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel.: +43 1 876 3343-30 oder E-Mail knap.flughafenwien@hauptversammlung.at.  Hinweise auf die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 15. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA, Generalsekretariat, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse fwag-hauptversammlung@viennaairport.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT00000VIE62 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.  BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 24. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an die Adresse 1300 Wien-Flughafen, Dr. Wolfgang Köberl, MBA,  Generalsekretariat, oder per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschluss- vorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.  Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 14 der Satzung das Frage- und Rederecht der AktionĂ€re zeitlich angemessen beschrĂ€nken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrĂ€nkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an fwag-hauptversammlung@viennaairport.com ĂŒbermittelt werden.  AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.  Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re Die Flughafen Wien Aktiengesellschaft nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklĂ€rung unter www.viennaairport.com/datenschutz.  Weitere Angaben und Hinweise Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft ⏠152.670.000,-- und ist zerlegt in 84.000.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt 125.319 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Eine allfĂ€llige VerĂ€nderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in dieser bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.     Schwechat, im Mai 2024 Der Vorstand 07.05.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Flughafen Wien AG |
| Postfach 1 | |
| 1300 Wien-Flughafen | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43-1-7007/23126 |
| Fax: | +43-1-7007/23806 |
| E-Mail: | investor-relations@viennaairport.com |
| Internet: | http://www.viennaairport.com |
| ISIN: | AT00000VIE62 |
| WKN: | A2AMK9 |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt (Basic Board), MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; London, Nasdaq OTC, Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| Â | |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
| |

