EQS-HV: Frauenthal Holding AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung
17.05.2024 - 08:12:58| Frauenthal Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Frauenthal Holding AG: Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung 17.05.2024 / 08:12 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.  Frauenthal Holding AG Wien, FN 83990 s ISIN AT0000762406 Einberufung der 35. ordentlichen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG fĂŒr Montag, den 17. Juni 2024, um 14:00 Uhr, Wiener Zeit Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG sind die RĂ€umlichkeiten der BDO Austria GmbH WirtschaftsprĂŒfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 1100 Wien, Am Belvedere 4 Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung â Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG) Der Vorstand der Frauenthal Holding AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 17. Juni 2024 auf Grundlage der Bestimmungen des VirtGesG (BGBl. I 79/2023) und § 13 der Satzung unter BerĂŒcksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der AktionĂ€re als virtuelle Versammlung durchzufĂŒhren. FĂŒr die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen fĂŒr moderierte virtuelle Versammlungen gemÀà § 3 VirtGesG. Die AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte erfolgt im elektronischen Weg. Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 17. Juni 2024 AktionĂ€re und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà § 5 Abs 4 VirtGesG) nicht physisch anwesend sein können. Die DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung als moderierte virtuelle Hauptversammlung nach MaĂgabe des VirtGesG fĂŒhrt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der AusĂŒbung der Rechte der AktionĂ€re, sowohl gegenĂŒber einer physischen Hauptversammlung als auch gegenĂŒber der virtuellen Hauptversammlung nach der Sondergesetzgebung im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie (COVID-19-GesG und COVID-19-GesV). Ăbertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung am 17. Juni 2024 wird gemÀà § 3 Abs 2, § 5 Abs 5 VirtGesG iVm § 102 Abs 4 AktG und § 13 der Satzung vollstĂ€ndig optisch und akustisch in Echtzeit öffentlich ĂŒbertragen. Alle AktionĂ€re der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 17. Juni 2024 ab 14:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung eines internetfĂ€higen EndgerĂ€ts (z.B. Computer, Tablet oder Smartphone mit ausreichender, stabiler Internetverbindung) im Internet unter www.frauenthal.at als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ăbertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Die Gesellschaft ist fĂŒr den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich, als diese ihrer SphĂ€re zuzurechnen sind (§ 2 Abs 4 iVm § 3 Abs 5 VirtGesG). Ăberblick ĂŒber die AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten gemÀà VirtGesG Die Gesellschaft stellt auf ihre Kosten den AktionĂ€ren zwei besondere Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung, die geeignet und von der Gesellschaft unabhĂ€ngig sind und die von den AktionĂ€ren zur Stellung von BeschlussantrĂ€gen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung bevollmĂ€chtigt werden können. Die AktionĂ€re haben wĂ€hrend der Hauptversammlung die Möglichkeit, sich im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort zu melden. Wird einem AktionĂ€r das Wort erteilt, ist ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation zu gewĂ€hren. Bei allen Abstimmungen in der virtuellen Hauptversammlung können die AktionĂ€re ihr Stimmrecht im Weg elektronischer Kommunikation (E-Mail) ausĂŒben und auf diese Weise gegebenenfalls auch Widerspruch erheben. Die Gesellschaft stellt den AktionĂ€ren einen elektronischen Kommunikationsweg (E-Mail) zur VerfĂŒgung, auf dem sie vom Zeitpunkt der Einberufung bis zum dritten Werktag vor Beginn der Hauptversammlung, sohin spĂ€testens am 12. Juni 2024, 24 Uhr (Wiener Zeit), Fragen und BeschlussantrĂ€ge an die Gesellschaft ĂŒbermitteln können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und BeschlussantrĂ€ge sind in der Hauptversammlung zu verlesen oder den AktionĂ€ren und sonstigen Teilnehmern auf andere geeignete Weise, z.B. auf der Internetseite, zur Kenntnis zu bringen. Wenn bei der virtuellen Hauptversammlung Anlass zu Zweifeln an der IdentitĂ€t eines AktionĂ€rs besteht, so hat die Gesellschaft seine IdentitĂ€t auf geeignete Weise zu ĂŒberprĂŒfen. Im Ăbrigen wird insbesondere auf IV. (Vertretung durch BevollmĂ€chtigte) und V. (Hinweise auf die Rechte der AktionĂ€re gemÀà §§ 109, 110, 118 und 119 AktG) dieser Einberufung verwiesen.  I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Corporate-Governance-Berichts, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahl einer Person in den Aufsichtsrat Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik hinsichtlich der GrundsĂ€tze fĂŒr die BezĂŒge der Mitglieder des Vorstands Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik hinsichtlich der GrundsĂ€tze fĂŒr die BezĂŒge der Mitglieder des Aufsichtsrats Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 5 âVeröffentlichungenâ Beschlussfassung ĂŒber a) die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum RĂŒckkauf und gegebenenfalls zur Einziehung bzw WiederverĂ€uĂerung eigener Aktien bis zum gesetzlich höchst zulĂ€ssigen AusmaĂ von 10% des Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab Beschlussfassung in der Hauptversammlung gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats; b) die ErmĂ€chtigung des Vorstands gemÀà § 65 Abs 1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und ĂŒber einen allfĂ€lligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts der AktionĂ€re zu beschlieĂen. II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind gemÀà § 108 Absatz 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 27. Mai 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung zugĂ€nglich: Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Jahresabschluss, Corporate-Governance-Bericht, Bericht des Aufsichtsrats, Gewinnverwendungsvorschlag, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11, ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemÀà § 87 Abs 2 AktG, Lebenslauf des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6, VergĂŒtungsbericht, VergĂŒtungspolitik hinsichtlich der GrundsĂ€tze fĂŒr die BezĂŒge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Bericht des Vorstands gemÀà § 65 Abs 1b iVm § 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 (Erwerb und VerĂ€uĂerung eigener Aktien durch die Gesellschaft) vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung. fĂŒr die AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte: Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an besonderen Stimmrechtsvertreter, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht an besonderen Stimmrechtsvertreter, Anmeldeformular fĂŒr Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG, Formular fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts und Widerspruchrechts nach § 3 Abs 4 VirtGesG, Formular fĂŒr die Ăbermittlung von Fragen und BeschlussantrĂ€gen vor der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 7. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 12. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 13 genĂŒgen lĂ€sst Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50 Per E-Mail [email protected]  (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten Frauenthal Holding AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599,  unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben) Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden, und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Absatz 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN AT0000762406 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 7. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IV. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. Die Stellung von BeschlussantrĂ€gen, die Stimmabgabe und gegebenenfalls die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Frauenthal Holding AG am 17. Juni 2024 kann gemÀà § 5 Abs 4 VirtGesG durch einen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trĂ€gt. Stellungnahmen und Fragen von AktionĂ€ren zur Verlesung in der Hauptversammlung werden von den besonderen Stimmrechtsvertretern nicht entgegengenommen. Das Auskunfts- und Rederecht ist durch die AktionĂ€re selbst auszuĂŒben [Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 1. dieser Einberufung) und Ăbermittlung von Fragen an die Gesellschaft vor Beginn der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 2. dieser Einberufung).] Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden geeigneten und von der Gesellschaft unabhĂ€ngigen Personen, vorgeschlagen: Mag. Phillip Stossier (Stossier Oberndorfer & Partner RechtsanwĂ€lte GmbH & Co KG E-Mail: [email protected] Jeder AktionĂ€r kann eine der beiden oben genannten Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswĂ€hlen und dieser Person eine Vollmacht, insbesondere fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung, aber auch zur Stellung eines Beschlussantrags und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs, erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an eine andere Person als besonderen Stimmrechtsvertreter ist gemÀà § 5 Abs 4 VirtGesG nicht zulĂ€ssig.Telefonnummer: +43 (7242) 42605 Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (A2O.legal) E-Mail: [email protected] Telefonnummer: +43 (1) 3082580 Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom AktionĂ€r bevollmĂ€chtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom AktionĂ€r bevollmĂ€chtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter AuftrĂ€ge zur Stellung von BeschlussantrĂ€gen, zum Abstimmungsverhalten und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden. Zur Bestellung der besonderen Stimmrechtsvertreter ist spĂ€testens am 27. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein verpflichtend zu verwendendes Vollmachtsformular sowie ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht abrufbar. FĂŒr die PrĂŒfung Ihrer IdentitĂ€t als AktionĂ€r, insbesondere wĂ€hrend der Hauptversammlung, ersuchen wir Sie, in dem Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie fĂŒr den Versand von Weisungen zur Stimmabgabe, BeschlussantrĂ€gen oder WidersprĂŒchen an den Stimmrechtsvertreter verwenden werden. Weiters wird gebeten, die Depotnummer anzugeben, um die Ăbereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung feststellen zu können. Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spĂ€testens bis 14. Juni 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege einlangen: Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die oben angegebene Adresse der von Ihnen gewĂ€hlten Person ĂŒbermittelt werden. Durch diese Art der Ăbermittlung hat der von Ihnen gewĂ€hlte Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. Im Ăbrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen fĂŒr die Ăbermittlung der Vollmachten zur VerfĂŒgung: Per E-Mail: [email protected] (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 - 50 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000762406 im Text angeben) Per Post oder Boten: Frauenthal Holding AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Eine persönliche Ăbergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 14. Juni 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, widerrufen, empfehlen wir die Ăbermittlung des Widerrufs per E-Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewĂ€hrleistet ist. Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht nur ĂŒber Weisung ausĂŒben. Liegt zu einem Beschlussantrag keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch bei BeschlussantrĂ€gen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FĂR oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die AktionĂ€re werden gebeten, dem gewĂ€hlten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen im hierfĂŒr vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars zu erteilen. Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter wĂ€hrend der Hauptversammlung von diesen nicht gewĂ€hrleistet werden kann, ist fĂŒr die Kommunikation ausschlieĂlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem E-Mail muss die Person des AktionĂ€rs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des AktionĂ€rs) genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die Lage zu versetzen, IdentitĂ€t und Ăbereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung festzustellen, bitten wir Sie in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 27. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an die Adresse Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur, oder bei Ăbermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000762406 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind. Die DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 6. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Post oder Boten an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, oder per E-Mail an [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem allfĂ€lligen Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Abs 2 AktG. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen fĂŒr alle AktionĂ€re auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. 3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG Zum Tagesordnungspunkt 6 âWahl einer Person in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Die Frauenthal Holding AG unterliegt nicht dem Anwendungsbereich von § 86 Abs 7 AktG und hat daher nicht das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG zu erfĂŒllen. 4. Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedĂŒrfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie, zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an Frauenthal Holding AG, 1090 Wien, Rooseveltplatz 10, z.H. Herrn Mag. Wolfgang Knezek, oder per E-Mail an [email protected] ĂŒbermittelt werden. AusdrĂŒcklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht und das Rederecht von den AktionĂ€ren selbst ausgeĂŒbt werden kann: Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 1. dieser Einberufung) und Ăbermittlung von Fragen an die Gesellschaft vor Beginn der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG (Punkt VI. 2. dieser Einberufung). Voraussetzung fĂŒr die AusĂŒbung des Auskunftsrechts der AktionĂ€re ist der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung). 5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt in der virtuellen Hauptversammlung nach MaĂgabe des VirtGesG durch Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation oder durch seinen besonderen Stimmrechtsvertreter zu jedem Punkt der Tagesordnung BeschlussantrĂ€ge zu stellen. Der Zeitpunkt, bis zu dem Weisungen zur Antragsstellung an den besonderen Stimmrechtsvertreter möglich sind, wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemÀà Punkt III. dieser Einberufung und bei Ăbermittlung eines Beschlussantrags an einen besonderen Stimmrechtsvertreter, die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht an den besonderen Stimmrechtsvertreter gemÀà Punkt IV. dieser Einberufung. Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Ein AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von AktionĂ€ren, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen spĂ€testens am 6. Juni 2024 in der oben angefĂŒhrten Weise (Punkt V. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklĂ€rung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der AktionĂ€rsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berĂŒcksichtigt werden. VI. AKTIONĂRSRECHTE GEMĂĂ VIRTGESG 1.  Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation nach § 3 Abs 3 VirtGesG Die AktionĂ€re haben wĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung die Möglichkeit, sich im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort zu melden. Stellungnahmen, Fragen und BeschlussantrĂ€ge dĂŒrfen Bestandteil des Redebeitrags sein. Wird einem AktionĂ€r von der Vorsitzenden das Wort erteilt, ist ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation zu gewĂ€hren. AktionĂ€re, die sich im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort melden möchten, mĂŒssen ordnungsgemÀà zur Hauptversammlung angemeldet sein (Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, gemÀà Punkt III. dieser Einberufung). Meldet sich ein AktionĂ€r im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort, erteilt er damit sein EinverstĂ€ndnis, dass der Name durch die Vorsitzende in der Hauptversammlung genannt wird. AktionĂ€re, die von der Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation in der Hauptversammlung Gebrauch machen, sollten beachten, dass die gesamte Hauptversammlung, einschlieĂlich des entsprechenden Redebeitrags öffentlich ĂŒbertragen wird. Die Anmeldung zur AusĂŒbung der Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation erfolgt ausschlieĂlich durch Ăbermittlung eines Anmeldeformulars per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected]. AktionĂ€re, die sich anmelden, mĂŒssen dabei ihre Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) sowie den vollstĂ€ndigen Namen angeben. Zu diesem Zweck ist spĂ€testens am 27. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein Anmeldeformular abrufbar. In der Folge werden die AktionĂ€re unter den angegebenen Kontaktdaten kontaktiert und eingeladen einen FunktionalitĂ€tstest der Bild- und Tonverbindung durchzufĂŒhren und bei Anlass zu Zweifel an der IdentitĂ€t, eine ĂberprĂŒfung der IdentitĂ€t auf geeignete Weise (Lichtbildausweise) vorzunehmen. Die AktionĂ€re erhalten weitere technische Hinweise sowie einen personalisierten Link, ĂŒber den sie sich wĂ€hrend der Hauptversammlung im Weg elektronischer Kommunikation zu Wort melden können. Anmeldungen sollten in Ihrem Interesse spĂ€testens bis 14. Juni 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, an der E-Mail-Adresse [email protected] einlangen um einen FunktionalitĂ€tstest der Bild- und Tonverbindung idealerweise vor Eröffnung der Hauptversammlung durchfĂŒhren zu können. Anmeldungen zur AusĂŒbung der Redemöglichkeit können aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung ĂŒbermittelt werden. Die Vorsitzende entscheidet ĂŒber die Reihenfolge der RedebeitrĂ€ge und auch ĂŒber den Zeitpunkt, bis zu dem RedebeitrĂ€ge vorgetragen werden bzw bis zu den Fragen gestellt werden können. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs im Rahmen der Redemöglichkeit im Weg elektronischer Kommunikation nicht möglich und wirksam ist. Bitte beachten Sie, dass wĂ€hrend der virtuellen Hauptversammlung von der Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrĂ€nkungen festgelegt werden können. Wie bei PrĂ€senzversammlungen soll es natĂŒrlich auch bei einer virtuellen Hauptversammlung möglich sein, den Ablauf zeitlich zu strukturieren und zB einen bestimmten Zeitpunkt bekanntzugeben, bis zu dem Fragen gestellt werden können. 2. Ăbermittlung von Fragen und BeschlussantrĂ€gen an die Gesellschaft vor Beginn der Hauptversammlung nach § 5 Abs 3 VirtGesG Um einem noch gröĂeren AktionĂ€rskreis eine aktive Beteiligung an der Hauptversammlung zu ermöglichen, soll das Frage- und Antragsrecht der AktionĂ€re auch schon im Zeitraum vor der Hauptversammlung ausgeĂŒbt werden können. Die Gesellschaft stellt den AktionĂ€ren einen elektronischen Kommunikationsweg, und zwar ausschlieĂlich die E-Mail-Adresse [email protected] zur VerfĂŒgung, auf dem die AktionĂ€re vom Zeitpunkt der Einberufung bis zum dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juni 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit), Fragen und BeschlussantrĂ€ge an die Gesellschaft ĂŒbermitteln können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und BeschlussantrĂ€ge sind in der virtuellen Hauptversammlung zu verlesen oder den AktionĂ€ren auf andere geeignete Weise, zB auf der Internetseite der Gesellschaft, zur Kenntnis zu bringen. Die AktionĂ€re werden gebeten, alle Fragen und gegebenenfalls auch BeschlussantrĂ€ge bereits im Vorfeld in Textform per E-Mail an die Adresse [email protected] zu ĂŒbermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spĂ€testens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 12. Juni 2024, bei der Gesellschaft einlangen. Dies dient der Wahrung der Sitzungsökonomie im Interesse aller Teilnehmer an der Hauptversammlung, insbesondere fĂŒr Fragen, die einer lĂ€ngeren Vorbereitungszeit bedĂŒrfen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen und der Vorsitzenden die entsprechende BerĂŒcksichtigung der BeschlussantrĂ€ge. Bitte bedienen Sie sich des Formulars fĂŒr die Ăbermittlung von Fragen und BeschlussantrĂ€gen vor der Hauptversammlung, welches auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung abrufbar ist. Wenn dieses Frageformular nicht verwendet wird, muss die Person (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer des AktionĂ€rs) im entsprechenden E-Mail genannt werden. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen, die IdentitĂ€t und Ăbereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E-Mail anzugeben. Davon unberĂŒhrt bleibt die Möglichkeit einer Wortmeldung (Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation § 3 Abs 3 AktG) bestehen. 3. AusĂŒbung des Stimmrechts und Widerspruchsrechts im Weg elektronischer Kommunikation nach § 3 Abs 4 VirtGesG Bei allen Abstimmungen in der Hauptversammlung können die AktionĂ€re ihr Stimmrecht im Weg elektronischer Kommunikation ausĂŒben und auf diese Weise gegebenenfalls auch Widerspruch erheben. Die Gesellschaft hat dafĂŒr eine spezielle, E-Mail-Adresse ([email protected]) eingerichtet, an die die StimmrechtsausĂŒbung und gegebenenfalls der Widerspruch an die Gesellschaft ĂŒbersandt werden kann. Ăhnlich wie bei einer PrĂ€senz-Hauptversammlung können die AktionĂ€re ihre Stimmen wĂ€hrend der Hauptversammlung abgeben, und zwar bis zu jenem Zeitpunkt, an dem die physisch anwesenden beiden besonderen Stimmrechtsvertreter abstimmen. Der Zeitraum, in dem die AusĂŒbung des Stimmrechts wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung von der Vorsitzenden festgelegt und angekĂŒndigt. Die Erhebung von Widerspruch ist bis zum Ende der Hauptversammlung auf elektronischem Weg per E-Mail möglich. Zur AusĂŒbung des Stimmrechts im Weg elektronischer Kommunikation und zur Erhebung von Widerspruch ist am Tag der Hauptversammlung, sohin am 17. Juni 2024, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft www.frauenthal.at bzw. www.frauenthal.at/InvestorRelations/Hauptversammlung ein verpflichtendes Formular abrufbar. Dieses ist auszufĂŒllen und ausschlieĂlich an die E-Mail-Adresse [email protected] zu ĂŒbermitteln. Um die Gesellschaft in die Lage zu versetzen die IdentitĂ€t des AktionĂ€rs und die Ăbereinstimmung mit der DepotbestĂ€tigung des AktionĂ€rs festzustellen, ist es erforderlich den Namen/die Firma, das Geburtsdatum/die Firmenbuchnummer des AktionĂ€rs sowie unbedingt auch die Depotnummer des AktionĂ€rs in diesem Formular anzugeben. Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende DepotbestĂ€tigung kann die AusĂŒbung des Stimmrechts und des Widerspruchrechts nicht wirksam erfolgen. 4. Zwei besondere Stimmrechtsvertreter nach § 5 Abs 4 VirtGesG Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf ihre Kosten den AktionĂ€ren zwei besondere Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung (Punkt V. dieser Einberufung). Dabei handelt es sich um dafĂŒr geeignete, von der Gesellschaft unabhĂ€ngige Personen, die von den AktionĂ€ren zur Stellung von BeschlussantrĂ€gen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung bevollmĂ€chtigt werden können. Im Ăbrigen wird auf die ausfĂŒhrlichen ErlĂ€uterungen in Punkt IV. dieser Einberufung verwiesen. 5. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re Die Frauenthal Holding AG nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklĂ€rung unter www.frauenthal.at. VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 8.651.491,-- und ist zerlegt in 8.651.491 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Stimmrechte am Tag der Hauptversammlung betrĂ€gt grundsĂ€tzlich 8.651.491 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft derzeit ein freiwilliges öffentliches (Teil-)Angebot zum RĂŒckerwerb von bis zu 865.149 eigenen Aktien durchfĂŒhrt. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft. Die Annahmefrist dieses öffentlichen Angebots endet am 24. Mai 2024 um 17:00 Uhr. Entsprechend der veröffentlichten Angebotsunterlage geht die Gesellschaft derzeit davon aus, dass das öffentliche Angebot bis spĂ€testens 7. Juni 2024 vollstĂ€ndig abgewickelt ist. Die Gesellschaft kann somit bis zum Tag der 35. ordentlichen Hauptversammlung noch bis zu 865.149 eigene Aktien erwerben, denen dann kein Stimmrecht zukommt. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. Wien, im Mai 2024 Der Vorstand 17.05.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Frauenthal Holding AG |
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| 1090 Wien | |
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| Internet: | frauenthal.at |
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| WKN: | 882002 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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