Kontron AG, AT0000A0E9W5

EQS-HV: Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

05.04.2024 - 07:00:20

Kontron AG / AT0000A0E9W5

Kontron AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Kontron AG: Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung

05.04.2024 / 07:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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 Kontron AG Linz FN 190272 m ISIN AT0000A0E9W5, Wertpapier-Kennnummer A0X9EJ   Einberufung der 25. ordentlichen Hauptversammlung   Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Kontron AG am Montag, den 6. Mai 2024, um 10:00 Uhr, im Festsaal des Schlosses Hagenberg in 4232 Hagenberg im MĂŒhlkreis, Kirchenplatz 5a.   I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung, des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahl des PrĂŒfers fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung der ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten im Sinne des § 174 AktG sowie die Aufhebung des bedingten Kapitals 2023 gemĂ€ĂŸ Hauptversammlungsbeschluss vom 8. November 2023 zum 1. und 2. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung ĂŒber die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs 5 Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Kapital gemĂ€ĂŸ § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu EUR 4.386.056 zu erhöhen samt ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss, sowie der ErmĂ€chtigung des Aufsichtsrats zur Vornahme der entsprechenden SatzungsĂ€nderung (Genehmigtes Kapital 2024), unter Aufhebung des „Genehmigten Bedingten Kapitals 2019“ gemĂ€ĂŸ Hauptversammlungsbeschluss vom 21. Mai 2019 zum 8. Tagesordnungspunkt sowie gemĂ€ĂŸ Hauptversammlungsbeschluss vom 16. Juni 2020 zum 9. Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung ĂŒber die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 Abs 4 Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 3 „Veröffentlichungen/Bekanntmachung“   II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab 15. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zugĂ€nglich: Jahresabschluss mit Lagebericht, Corporate-Governance-Bericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung, Gesonderter nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht), Bericht des Aufsichtsrats, jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10, VergĂŒtungsbericht, Bericht des Vorstands zu TOP 9 gemĂ€ĂŸ § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an einen Stimmrechtsvertreter, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von DepotbestĂ€tigungen und Vollmachten, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.   III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r oder AktionĂ€rin ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 30. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 15 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst  Per E-Mail [email protected]  (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF)  Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50
fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform  Per Post oder Kontron AG  Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  Köppel 60  8242 St. Lorenzen am Wechsel  Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599,  unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im  Text angeben)  Per SWIFT ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen Felder enthĂ€lt. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zur VerfĂŒgung."
Die AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. DepotbestĂ€tigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, die zur Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r bzw. die AktionĂ€rin: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs bzw. der AktionĂ€rin, ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 26. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegen genommen. IdentitĂ€tsnachweis Die AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigter oder BevollmĂ€chtigte zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Kontron AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW.
EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jeder AktionĂ€r bzw. jede AktionĂ€rin, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in Punkt III.  dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter bzw. eine Vertreterin zu bestellen, der oder die im Namen des AktionĂ€rs bzw. der AktionĂ€rin an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r bzw. die AktionĂ€rin hat, den er bzw. sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:
Per E-Mail [email protected]  (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50 Per Post oder Kontron AG Boten c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  Köppel 60  8242 St. Lorenzen am Wechsel Von Kreditinstituten gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 Satz 4 AktG auch per SWIFT möglich:  ISO 15022: GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599,  unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im  Text angeben)  ISO 20022: "ou=gms,o=gibaatwg,o=swift - seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX in der Version, welche die mindest notwendigen Felder enthĂ€lt. Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com zur VerfĂŒgung." Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung  am Versammlungsort
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 3. Mai 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung, stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren und AktionĂ€rinnen zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r oder die AktionĂ€rin seinem oder ihrem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.   UnabhĂ€ngige Stimmrechtsvertreterin Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren Frau Dr. Verena Brauner vom Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA) als unabhĂ€ngige Stimmrechtsvertreterin fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; hierfĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Dr. Verena Brauner unter Tel. +43 (0) 1 876 33 43 oder per E-Mail-Adresse
[email protected].   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1. ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen nach § 109 AktG AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 15. April 2024 bis zum Ende der ĂŒblichen GeschĂ€ftsstunden (die ist spĂ€testens 16:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich an die Adresse Kontron AG, 4020 Linz, Industriezeile 35, z.H. Investor Relations, oder per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spĂ€testens am 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse [email protected], oder per SWIFT ISO 15022 bis spĂ€testens am 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT ISO 15022, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A0E9W5 bzw. A0X9EJ im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber oder Inhaberin der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren und AktionĂ€rinnen zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 24. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an Kontron AG, 4021 Linz, Industriezeile 35,
z.H. Investor Relations, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse [email protected], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, so muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   3. Auskunftsrecht der AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedĂŒrfen, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an [email protected] ĂŒbermittelt werden.   4. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren und AktionĂ€rinnen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r und jede AktionĂ€rin ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.   5. Information zum Datenschutz der AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen Die Kontron AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Hauptversammlung personenbezogene Daten der AktionĂ€re im notwendigen Rahmen und auf Basis der geltenden europĂ€ischen und nationalen Datenschutzbestimmungen, zur ErfĂŒllung der zwingend rechtlichen Verpflichtungen sowie zur ordnungsgemĂ€ĂŸen DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung (Art 6 Abs 1 lit. c und Art 6 Abs 1 lit f DSGVO). Soweit die Kontron AG sich zur Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister bedient (wie beispielsweise. Notare und Notarinnen, RechtsanwĂ€lte und RechtsanwĂ€ltinnen oder IT-Dienstleister), werden die Daten der AktionĂ€re und AktionĂ€rinnen nur im erforderlichen Ausmaß, auf Weisung der Kontron AG und auf Basis entsprechender datenschutzrechtlicher Vereinbarungen verarbeitet.   Die Kontron AG nimmt Datenschutz sehr ernst. NĂ€here Informationen finden Sie in unserer DatenschutzerklĂ€rung unter www.kontron.ag bzw. https://ir.kontron.com.   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 63.860.568,00 und ist zerlegt in 63.860.568 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 2.194.111 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung betrĂ€gt 61.666.457 Stimmrechte. Eine allfĂ€llige VerĂ€nderung im Bestand eigener Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte wird in der Hauptversammlung bekannt gegeben werden. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.   Anreise Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens fĂŒr Green Meetings/Events auszurichten. Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, fĂŒr eine umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen unter www.oebb.at bzw. www.westbahn.at. Weiters bieten wir ein kostenloses Bus-Shuttle Service vom Hauptbahnhof Linz zum Ort der Hauptversammlung und retour. Der Shuttle-Bus wird 50 Minuten vor Beginn der Hauptversammlung vom Hauptbahnhof Linz wegfahren und 1,5h nach Beendigung der Hauptversammlung aus Hagenberg zum Hauptbahnhof Linz zurĂŒckfahren. Eine Anmeldung fĂŒr den Shuttle-Bus ist erforderlich und muss bis 30. April 2024 vor der Hauptversammlung per E-Mail an [email protected] erfolgen. Die Vorsitzende wird die Hauptversammlung auf jeden Fall spĂ€testens um 10:15 Uhr eröffnen, auch im Falle einer ZugverspĂ€tung.   Linz, im April 2024 Der Vorstand


05.04.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 (732) 7664 - 0
E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.kontron.com
ISIN: AT0000A0E9W5
WKN: A0X9EJ
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Hamburg, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, Wiener Börse (Vienna MTF)

 
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1873661  05.04.2024 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1873661&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
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