EQS-HV: Lenzing AG: ErmĂ€chtigungsbeschlĂŒsse zu Erwerb und WiederverĂ€uĂerung eigener Aktien
24.04.2024 - 09:30:28| Lenzing AG / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung Lenzing AG: ErmĂ€chtigungsbeschlĂŒsse zu Erwerb und WiederverĂ€uĂerung eigener Aktien 24.04.2024 / 09:30 CET/CEST Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Lenzing Aktiengesellschaft FN 96499 k ISIN 0000644505   Veröffentlichung der BeschlĂŒsse der Hauptversammlung vom 18. April 2024 ĂŒber die ErmĂ€chtigung zum Erwerb und WiederverĂ€uĂerung eigener Aktien gemÀà § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 und Abs 1a und 1b AktG iVm § 119 Abs 9 BörseG und § 2 Abs 2 VeröffentlichungsV  In der ordentlichen Hauptversammlung der Lenzing Aktiengesellschaft, wurden am 18. April 2024 folgende BeschlĂŒsse gefasst: 1. Der Vorstand wird fĂŒr die Dauer von 30 Monaten vom Tag der Beschlussfassung an gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 4 und 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz â unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezĂŒglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. April 2022 â ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim RĂŒckerwerb zu leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden RĂŒckkaufprogramms und der höchste beim RĂŒckerwerb zu leistende Gegenwert 25% ĂŒber dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden RĂŒckkaufprogramms betrĂ€gt, sowie zur Festsetzung der RĂŒckkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende RĂŒckkaufsprogramm einschlieĂlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese ErmĂ€chtigung innerhalb der gesetzlichen Vorgaben ĂŒber die höchstzulĂ€ssige Zahl eigener Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von 10% des Grundkapitals ausĂŒben. Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder fĂŒr Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeĂŒbt werden, insbesondere (i) zum Zweck der DurchfĂŒhrung eines Programms fĂŒr eine Mitarbeiterbeteiligung einschlieĂlich von Mitgliedern des Vorstandes und leitenden Angestellten der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 189a Ziffer 8 UGB) oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben börslich oder auĂerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als Zweck des Erwerbs ausgeschlossen. 2. Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, die erworbenen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen oder wieder zu verĂ€uĂern und die VerĂ€uĂerungsbedingungen festzusetzen. Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 UGB) oder fĂŒr Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeĂŒbt werden. 3. Der Vorstand wird fĂŒr die Dauer von 5 Jahren vom Tag der Beschlussfassung an ermĂ€chtigt, gemÀà § 65 Absatz 1b Aktiengesetz â unter gleichzeitiger Aufhebung des diesbezĂŒglichen Hauptversammlungsbeschlusses vom 26. April 2022 â fĂŒr die VerĂ€uĂerung eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich zulĂ€ssige Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder ein öffentliches Angebot festzusetzen und ĂŒber einen allfĂ€lligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der AktionĂ€re zu beschlieĂen und die VerĂ€uĂerungsbedingungen festzusetzen. Lenzing, im April 2024 Der Vorstand 24.04.2024 CET/CEST |
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