Leo International Precision Health Aktiengesellschaft, DE0005490601

EQS-HV: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2025 in MĂŒnchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

11.06.2025 - 15:05:13

Leo International Precision Health Aktiengesellschaft / DE0005490601

Leo International Precision Health Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 18.07.2025 in MĂŒnchen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemĂ€ĂŸ §121 AktG

11.06.2025 / 15:05 CET/CEST
Bekanntmachung gemĂ€ĂŸ §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News
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Leo International Precision Health Aktiengesellschaft DĂŒsseldorf ISIN DE0005490601 / WKN 549060 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere AktionĂ€re zu der am Freitag, 18. Juli 2025, 10:00 Uhr, in den KanzleirĂ€umen der Notare Pfisterer & Döbereiner, Marstallstraße 11, 80539 MĂŒnchen, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. TAGESORDNUNG 1. Wahl eines Versammlungsleiters SĂ€mtliche Mitglieder des Aufsichtsrats haben erklĂ€rt, zur Versammlungsleitung nicht zur VerfĂŒgung zu stehen. Es steht somit zum Zeitpunkt der Hauptversammlung kein Aufsichtsratsmitglied zur VerfĂŒgung, welches die Hauptversammlung nach § 21 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft leiten könnte. Es ist daher ein Versammlungsleiter durch die Hauptversammlung zu wĂ€hlen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, Herrn Rechtsanwalt Matthias Höreth, Dachau, zum Leiter der Hauptversammlung der Leo International Precision Health Aktiengesellschaft am Freitag, 18. Juli 2025, zu wĂ€hlen. 2. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024 sowie des Lageberichts mit den erlĂ€uternden Angaben gemĂ€ĂŸ § 289 Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 eingesehen werden. Sie werden den AktionĂ€ren auf Anfrage auch zugesandt. Der geprĂŒfte Jahresabschluss wurde durch den Aufsichtsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Ein Beschluss der Hauptversammlung ist somit gemĂ€ĂŸ § 172 AktG nicht vorgesehen. 3. Vorlage und Erörterung des VergĂŒtungsberichtes fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 162 AktG einen VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 erstellt. Der VergĂŒtungsbericht wurde im Rahmen der AbschlussprĂŒfung vom AbschlussprĂŒfer geprĂŒft. VergĂŒtungsbericht und PrĂŒfvermerk sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 veröffentlicht. Eine Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht ist gemĂ€ĂŸ § 120a Abs. 5 AktG nicht erforderlich. 4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im GeschĂ€ftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen. 6. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Der Aufsichtsrat schlĂ€gt vor, die KMpro GmbH WirtschaftsprĂŒfungsgesellschaft, MĂŒnchen, zum AbschlussprĂŒfer fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 zu wĂ€hlen. 7. Beschlussfassung ĂŒber Änderungen der Satzung der Gesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung der Gesellschaft wie folgt zu Ă€ndern:
a) Aufsichtsrat § 14 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „BeschlĂŒsse des Aufsichtsrats werden grundsĂ€tzlich in Sitzungen gefasst. Der Aufsichtsratsvorsitzende kann BeschlĂŒsse auch schriftlich, telefonisch, in Textform, in elektronischer oder in einer anderen vergleichbaren Form, insbesondere auch per Videokonferenz oder in Kombination aller vorgenannten Beschlussverfahren fassen lassen. Gegen die Beschlussfassung außerhalb von Sitzungen steht den Mitgliedern des Aufsichtsrats ein Widerspruchsrecht nicht zu.“ § 15 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „Die Einberufung kann schriftlich, fernmĂŒndlich, mĂŒndlich, telegrafisch oder in sonstiger elektronischer Form erfolgen.“
b) Hauptversammlung § 18 wird zu § 18 Absatz 1 Nach § 18 Abs. 1 wird folgender Absatz 2 angefĂŒgt: „(2) Der Vorstand ist fĂŒr bis zum Ablauf des 18. Juli 2030 stattfindende Hauptversammlungen ermĂ€chtigt, vorzusehen, dass die Hauptversammlung ohne physische PrĂ€senz der AktionĂ€re oder ihrer BevollmĂ€chtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten wird (virtuelle Hauptversammlung)“ In § 20 der Satzung wird folgender Absatz 4 eingefĂŒgt: „(4) Mitglieder des Aufsichtsrats, die ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, können an der Hauptversammlung per VideoĂŒbertragung teilnehmen.“ § 21 der Satzung wird wie folgt gefasst: „Den Vorsitz in der Hauptversammlung fĂŒhrt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, sein Stellvertreter oder eine durch den Aufsichtsrat durch Beschluss bestimmte Person.“
8. Beschlussfassung ĂŒber die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit der Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie entsprechende SatzungsĂ€nderung Das bestehende genehmigte Kapital der Gesellschaft ist 2019 ausgelaufen. Es soll nunmehr ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf von fĂŒnf Jahren nach Eintragung dieses Beschlusses im Handelsregister einmalig oder in TeilbetrĂ€gen um bis zu insgesamt EUR 250.000,- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender StĂŒckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den AktionĂ€ren ist dabei grundsĂ€tzlich ein Bezugsrecht einzurĂ€umen. Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re in den folgenden FĂ€llen auszuschließen:
‱ um SpitzenbetrĂ€ge vom Bezugsrecht der AktionĂ€re auszunehmen,
‱ wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht unwesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht ĂŒberschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der AusĂŒbung dieser ErmĂ€chtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals ist ferner die VerĂ€ußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die VerĂ€ußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gĂŒltigen ErmĂ€chtigung zur VerĂ€ußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt,
‱ wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,
‱ bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer oder Organmitglieder der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens (Belegschaftsaktien).
Der Vorstand darf das Bezugsrecht nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und der Ausschluss unter BerĂŒcksichtigung der Interessen der AktionĂ€re sachlich gerechtfertigt ist. Der Aufsichtsrat ist ermĂ€chtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist fĂŒr die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Der Vorstand wird verpflichtet, gemĂ€ĂŸ § 203 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss zu erstellen und der Hauptversammlung zugĂ€nglich zu machen. SatzungsĂ€nderung zu § 4 der Satzung der Gesellschaft: § 4 Absatz 3 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst: „Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum Ablauf von fĂŒnf Jahren nach Eintragung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Juli 2025 im Handelsregister einmalig oder in TeilbetrĂ€gen um bis zu insgesamt EUR 250.000,- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender StĂŒckaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2025). Den AktionĂ€ren ist dabei grundsĂ€tzlich ein Bezugsrecht einzurĂ€umen. Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der AktionĂ€re in den folgenden FĂ€llen auszuschließen:
‱ um SpitzenbetrĂ€ge vom Bezugsrecht der AktionĂ€re auszunehmen,
‱ wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht unwesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 20 % des Grundkapitals nicht ĂŒberschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der AusĂŒbung dieser ErmĂ€chtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 20 % des Grundkapitals ist ferner die VerĂ€ußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die VerĂ€ußerung auf Grund einer im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gĂŒltigen ErmĂ€chtigung zur VerĂ€ußerung eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgt,
‱ wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen erfolgt,
‱ bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer oder Organmitglieder der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens (Belegschaftsaktien).
Der Vorstand darf das Bezugsrecht nur ausschließen, wenn dies im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt und der Ausschluss unter BerĂŒcksichtigung der Interessen der AktionĂ€re sachlich gerechtfertigt ist. Der Aufsichtsrat ist ermĂ€chtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist fĂŒr die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.“ Bedingungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung und die AusĂŒbung des Stimmrechts Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts sind nur diejenigen Personen berechtigt, die zum Ablauf des 22. Tages vor der Hauptversammlung, d. h. am 26. Juni 2025, 24:00 Uhr, (Nachweisstichtag) AktionĂ€re der Gesellschaft sind und sich zur Hauptversammlung anmelden. Die Anmeldung muss zusammen mit einem vom depotfĂŒhrenden Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut auf den Nachweisstichtag erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes spĂ€testens bis zum Ablauf des 11. Juli 2025 (letzter Anmeldetag) bei der nachstehend genannten Adresse eingehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes mĂŒssen in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sein. FĂŒr den Nachweis genĂŒgt die Textform. Die Adresse der fĂŒr die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle lautet: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
c/ o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de Im VerhĂ€ltnis zur Gesellschaft gilt fĂŒr die Teilnahme an der Versammlung und die AusĂŒbung des Stimmrechts als AktionĂ€r nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des AktionĂ€rs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre fĂŒr die VerĂ€ußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollstĂ€ndigen oder teilweisen VerĂ€ußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist fĂŒr die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des AktionĂ€rs am Nachweisstichtag maßgeblich, das heißt VerĂ€ußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt fĂŒr den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach AktionĂ€r werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes unter der oben genannten Adresse werden den AktionĂ€ren Eintrittskarten fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung ĂŒbersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die AktionĂ€re, möglichst frĂŒhzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotfĂŒhrenden Institut anzufordern. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung hat die Leo International Precision Health Aktiengesellschaft 500.000 Aktien ausgegeben, die jeweils eine Stimme gewĂ€hren, so dass die Gesamtzahl der Stimmen 500.000 betrĂ€gt. Die Gesellschaft hĂ€lt keine eigenen Aktien. Verfahren fĂŒr die Stimmabgabe / Stimmrechtsvertretung AktionĂ€re, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen BevollmĂ€chtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut, eine AktionĂ€rsvereinigung oder dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, ausĂŒben lassen. Auch dann sind eine fristgemĂ€ĂŸe Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. AktionĂ€re, die einen Vertreter bevollmĂ€chtigen möchten, können zur Erteilung der Vollmacht auf Wunsch ein Formular verwenden, welches die Gesellschaft fĂŒr diesen Zweck bereithĂ€lt. Es wird den ordnungsgemĂ€ĂŸ angemeldeten Personen zusammen mit der Eintrittskarte zugesendet und kann auch unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 heruntergeladen werden. Es kann zudem unter der oben genannten Adresse postalisch oder per E-Mail angefordert werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der BevollmĂ€chtigung gegenĂŒber der Gesellschaft bedĂŒrfen der Textform. Bei BevollmĂ€chtigung von Kreditinstituten, AktionĂ€rsvereinigungen oder diesen nach § 135 AbsĂ€tze 8 und 10 AktG gleichgestellten Personen sind in der Regel Besonderheiten zu beachten, die bei dem jeweils zu BevollmĂ€chtigenden zu erfragen sind. Dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern mĂŒssen neben einer Vollmacht auch Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemĂ€ĂŸ abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausĂŒben. Die Vollmachtserteilung - sofern sie nicht durch in der Hauptversammlung anwesende oder vertretene AktionĂ€re in der Hauptversammlung erfolgt - an den Stimmrechtsvertreter ist nur möglich, wenn die Vollmacht bis spĂ€testens zum 17. Juli 2025 dem Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse der fĂŒr den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle zugeht: Stimmrechtsvertreter der Leo International Precision Health Aktiengesellschaft: Herr Lars Kuhnke
c/ o GFEI HV GmbH
Ostergrube 11
30559 Hannover
E-Mail: hv@gfei.de NĂ€here Einzelheiten zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die AktionĂ€re zusammen mit der Eintrittskarte. Entsprechende Informationen sind auch im Internet unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 einsehbar. ErgĂ€nzungsantrĂ€ge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit gemĂ€ĂŸ § 122 Absatz 2 AktG AktionĂ€re, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 25.000,00 am Grundkapital erreichen, das entspricht 25.000 StĂŒckaktien, können verlangen, dass GegenstĂ€nde auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine BegrĂŒndung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft bis zum Ablauf des 17. Juni 2025 zugegangen sein. Es wird gebeten, Verlangen an nachfolgende Adresse zu ĂŒbersenden: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
Vorstand
Dieselstr. 21
85748 Garching
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de Die Antragsteller haben bei ErgĂ€nzungsantrĂ€gen nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung ĂŒber den Antrag halten. AntrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren gemĂ€ĂŸ §§ 126 Absatz 1 und 127 AktG DarĂŒber hinaus können AktionĂ€re der Gesellschaft GegenantrĂ€ge gegen VorschlĂ€ge von Vorstand und/ oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie WahlvorschlĂ€ge ĂŒbersenden. GegenantrĂ€ge mĂŒssen mit einer BegrĂŒndung versehen sein. GegenantrĂ€ge, WahlvorschlĂ€ge und sonstige Anfragen von AktionĂ€ren zur Hauptversammlung sind ausschließlich an folgende Adresse zu richten: Leo International Precision Health Aktiengesellschaft
Vorstand
Dieselstr. 21
85748 Garching
E-Mail: vorstand@spobag-ag.de Bis spĂ€testens zum Ablauf des 3. Juli 2025 bei vorstehender Adresse mit Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft eingegangene GegenantrĂ€ge und WahlvorschlĂ€ge werden im Internet unter http://www.spobag-ag.de/hauptversammlung/2025-2 unverzĂŒglich zugĂ€nglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Auskunftsrecht des AktionĂ€rs gemĂ€ĂŸ § 131 Absatz 1 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten GrĂŒnden absehen, etwa weil die Erteilung der Auskunft nach vernĂŒnftiger kaufmĂ€nnischer Beurteilung geeignet ist, der Gesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen einen nicht unerheblichen Nachteil zuzufĂŒgen. Nach § 21 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorsitzende der Versammlung ermĂ€chtigt, das Frage- und Rederecht der AktionĂ€re zeitlich angemessen zu beschrĂ€nken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie der einzelnen Frage- und RedebeitrĂ€ge angemessen festsetzen. Veröffentlichungen auf der Internetseite Diese Einberufung der Hauptversammlung, die zugĂ€nglich zu machenden Unterlagen und AntrĂ€ge von AktionĂ€ren sowie weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 zur VerfĂŒgung. Weitergehende ErlĂ€uterungen zu den Rechten der AktionĂ€re einschließlich der Informationen nach § 124a AktG sind unter der Internetseite http://www.spobag-ag.de/Hauptversammlung/2025-2 zugĂ€nglich. Dort finden sich auch Informationen zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re. Hinweise zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und DurchfĂŒhrung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer AktionĂ€re und etwaiger AktionĂ€rsvertreter. DarĂŒber hinaus werden die Daten der AktionĂ€re und AktionĂ€rsvertreter fĂŒr damit in Zusammenhangstehende Zwecke und zur ErfĂŒllung weiterer gesetzlicher Pflichten (z.B. Nachweis- oder Aufbewahrungspflichten) verwendet. In unseren Datenschutzhinweisen haben wir alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer AktionĂ€re sowie etwaiger AktionĂ€rsvertreter ĂŒbersichtlich an einer Stelle zusammengefasst. Diese Datenschutzhinweise finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter dem folgenden Link: http://www.spobag-ag.de/datenschutzerklaerung/ Organisatorischer Hinweis Es wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft zur Hauptversammlung keine AktionĂ€rsverköstigung zur VerfĂŒgung stellt.  
DĂŒsseldorf, im Juni 2025
Leo International Precision Health Aktiengesellschaft Der Vorstand


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