EQS-HV: Marinomed Biotech AG: Einberufung einer auĂerordentlichen Hauptversammlung fĂŒr Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit)
28.11.2024 - 11:04:58| Marinomed Biotech AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Marinomed Biotech AG: Einberufung einer auĂerordentlichen Hauptversammlung fĂŒr Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit) 28.11.2024 / 11:04 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Einberufung einer auĂerordentlichen Hauptversammlung fĂŒr Donnerstag, den 19. Dezember 2024 um 9:00 Uhr (Wiener Zeit) in den RĂ€umlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach RechtsanwĂ€lte GmbH 1010 Wien, Schottenring 2-6 (wie nachstehend genauer beschrieben)  I. TAGESORDNUNG Zustimmung zur VerĂ€uĂerung des Carragelose-GeschĂ€ftsbereichs Beschlussfassung ĂŒber (a) die Aufhebung der in der Hauptversammlung vom 20.06.2024 zu Punkt 7 der Tagesordnung beschlossenen ErmĂ€chtigung, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG auszugeben und (b) die ErmĂ€chtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug von und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt teilweisem Bezugsrechtsausschluss (Direktausschluss) sowie ErmĂ€chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats Beschlussfassung ĂŒber (a) die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2024 und (b) die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemÀà § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an GlĂ€ubiger von Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2024/II") sowie die entsprechende Ănderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 5 und 9 Beschlussfassung ĂŒber (a) die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2024 und (b) die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im AusmaĂ von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage mit der ErmĂ€chtigung zum Bezugsrechtsausschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts ("Genehmigtes Kapital 2024/II") sowie entsprechende Anpassung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 6 Wahl einer Person in den Aufsichtsrat II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab 28. November 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com zugĂ€nglich: BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 5 Bericht des Vorstands gemÀà § 174 Abs. 4 iVm § 153 Abs. 4 AktG zum Ausschluss des Bezugsrechts bei der Begebung von Finanzinstrumenten zu TOP 2 und 3, Bericht des Vorstands gemÀà § 170 Abs. 2 iVm § 153 Abs. 4 AktG zu TOP 4, ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat gem. § 87 Abs. 2 AktG samt Lebenslauf zu TOP 5, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung, Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER                       HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 9. Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spĂ€testens am 16. Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: FĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gem. § 17 Abs. 2 genĂŒgen lĂ€sst Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format .pdf ĂŒbermitteln) FĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform per Post oder Boten: Marinomed Biotech AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben) Telefax: +43 (0)1 8900 500 â 50 Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber den Aussteller: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN ATMARINOMED6(international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 9. Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE        VERFAHREN Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung (Punkt III.) nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natĂŒrlichen oder einer juristischen) Person in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Marinomed Biotech AG Boten: c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail: anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at  (Vollmachten bitte im Format .pdf ĂŒbermitteln) Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text angeben) Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 â 50 Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Veranstaltungsort Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens am 18. Dezember 2024, 16:00 Uhr (Wiener Zeit), an einer der vorgenannten Adressen einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs. 3 AktG. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Informationen zu einem von der Gesellschaft empfohlenen, unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter werden in KĂŒrze auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com bekanntgemacht werden. V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AktG 1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 29. November 2024 bis zum Ende der ĂŒblichen GeschĂ€ftsstunden (dies ist spĂ€testens 16:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich an der Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Dkfm. Pascal Schmidt, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur bis spĂ€testens am 30. November 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die E-Mail-Adresse ir@marinomed.com oder per SWIFT bis spĂ€testens am 30. November 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder jede Antragstellerin oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN ATMARINOMED6 im Text anzugeben ist. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen. Hinweis: Da der 19. Tag vor der auĂerordentlichen Hauptversammlung auf einen Samstag fĂ€llt, kann an diesem Tag, dem 30. November 2024, kein AktionĂ€rsverlangen per Post oder Boten zugehen. FĂŒr die fristgerechte AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts muss das AktionĂ€rsverlangen per Post oder Boten spĂ€testens am vorhergehenden Werktag, dies ist der 29. November 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, zugehen. Eine fristwahrende Ăbermittlung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder per SWIFT am 30. November 2024, bis spĂ€testens 24:00 Uhr, Wiener Zeit, wird hierdurch nicht berĂŒhrt. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen. 2.  BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 10. Dezember 2024 (24:00 Uhr Wiener Zeit) der Gesellschaft an die Adresse Marinomed Biotech AG, z.H. Dkfm. Pascal Schmidt, Hovengasse 25, 2100 Korneuburg, oder per E-Mail: ir@marinomed.com, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs. 2 AktG, beispielsweise als .pdf, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht. 3.  Angaben gemÀà § 110 Abs. 2 Satz 2 iVm § 86 Abs. 7 und 9 AktG Zu Tagesordnungspunkt 5. âWahl einer Person in den Aufsichtsratâ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemÀà § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG besteht gemÀà § 11 Abs. 1 der Satzung aus mindestens drei und maximal sechs von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern. Seit der letzten Wahl durch die 6. ordentliche Hauptversammlung 2023 setzte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus fĂŒnf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern zusammen, von denen im Laufe des GeschĂ€ftsjahres 2024 zwei Mitglieder aus dem Aufsichtsrat ausschieden. Zum Zeitpunkt der Einberufung der gegenstĂ€ndlichen auĂerordentlichen Hauptversammlung gehören dem Aufsichtsrat somit drei Mitglieder an. Da die Zahl der Aufsichtsratsmitglieder somit unter sechs liegt, unterliegt die Gesellschaft nicht dem Anwendungsbereich des § 86 Abs. 7 AktG (Geschlechterquote), wonach in börsennotierten Gesellschaften der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus MĂ€nnern zu bestehen hat. Dieses Erfordernis ist dessen ungeachtet dennoch erfĂŒllt, da der Aufsichtsrat der Marinomed Biotech AG bis zur Einberufung der gegenstĂ€ndlichen, auĂerordentlichen Hauptversammlung aus zwei Frauen und einem Mann besteht. Dem Aufsichtsrat gehören keine Arbeitnehmervertreter an. Die Nichtanwendbarkeit der vorgenannten Geschlechterquote bleibt auch im Falle der vorgeschlagenen Neuwahl von Herrn Dr. Karl MAHLER bestehen, weil der Aufsichtsrat in diesem Fall aus vier Mitgliedern bestehen wird. Dem Aufsichtsrat wĂŒrden diesfalls zwei Frauen und zwei MĂ€nnern angehören, was einem Frauen- und MĂ€nneranteil von jeweils 50 % entspricht. 4. Auskunftsrecht der AktionĂ€re nach § 118 AktG Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. 5. AntrĂ€ge von AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung (Ausnahme: BeschlussvorschlĂ€ge zur Wahl in den Aufsichtsrat) AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. 6. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG als auch Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com unter den MenĂŒpunkten âInvestoren & ESGâ und âHauptversammlungâ zugĂ€nglich. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.694.583,- und ist zerlegt in 1.694.583 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.694.583 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. 2. IdentitĂ€tsnachweis und Einlass Die AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. 3. Ort der Hauptversammlung und Zugang Die Hauptversammlung findet in den RĂ€umlichkeiten der DLA Piper Weiss-Tessbach RechtsanwĂ€lte GmbH, Schottenring 2-6, 1010 Wien, und zwar im 1. Stock im Raum "Oktogon", statt. Der Zugang ist ausschlieĂlich ĂŒber den Eingang an der Wiener RingstraĂe mit der Adresse Schottenring 2-6, 1010 Wien möglich. Das GebĂ€ude, in dem die Hauptversammlung stattfindet, wird auch als "Haus am Schottentor" bezeichnet. Der Zugang zum Ort der Hauptversammlung ist am 19. Dezember 2024 ab 8.30 Uhr (Wiener Zeit) möglich. Eine ausgewiesene Person wird am Eingang zum GebĂ€ude (Schottenring 2-6, 1010 Wien) den Zutritt ermöglichen.  Korneuburg, im November 2024                                Der Vorstand28.11.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Marinomed Biotech AG |
| Hovengasse 25 | |
| 2100 Korneuburg | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43 2262 90300 |
| E-Mail: | office@marinomed.com |
| Internet: | www.marinomed.com |
| ISIN: | ATMARINOMED6 |
| WKN: | A2N9MM |
| Börsen: | Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
| Â | |
| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
| |

