Mayr-Melnhof Karton AG, AT0000938204

EQS-HV: Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 107 Abs. 3 AktG

26.03.2024 - 08:00:32

Mayr-Melnhof Karton AG / AT0000938204

Mayr-Melnhof Karton AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Mayr-Melnhof Karton AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ § 107 Abs. 3 AktG

26.03.2024 / 08:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
Wien, FN 81906 a
ISIN AT0000938204
(„Gesellschaft“) Einberufung der 30. ordentlichen Hauptversammlung  Wir laden hiermit unsere AktionĂ€r:innen ein zur 30. ordentlichen
Hauptversammlung der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 24. April 2024, um 10:00 Uhr,
in den Wiener BörsensÀlen,
1010 Wien, Wipplingerstrasse 34.  I. TAGESORDNUNG  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidierten Corporate Governance-Bericht, des konsolidierten nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung fĂŒr die Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers und des PrĂŒfers fĂŒr den Nachhaltigkeitsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemĂ€ĂŸ § 169 AktG
[Genehmigtes Kapital 2024] gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts, verbunden mit dem Widerruf der bestehenden ErmĂ€chtigung zur Kapitalerhöhung [Genehmigtes Kapital 2022] und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs 5 Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€ĂŸigen VerĂ€ußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€ußerung bzw Verwendung eigener Aktien eine andere Art der VerĂ€ußerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter sinngemĂ€ĂŸer Anwendung der Regelungen ĂŒber den Bezugsrechtsausschluss der AktionĂ€re zu beschließen, das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in § 22  II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 3. April 2024 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter www.mm.group bzw. https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ zugĂ€nglich: GeschĂ€ftsbericht 2023, mit Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Jahresabschluss mit Lagebericht 2023, Konsolidierter Corporate Governance-Bericht 2023, Konsolidierter nichtfinanzieller Bericht 2023, Bericht des Aufsichtsrats 2023, VergĂŒtungsbericht 2023, Gewinnverwendungsvorschlag, BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10, Bericht des Vorstands ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes auszugeben (TOP 8 - Genehmigtes Kapital 2024), Bericht des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1b AktG iVm § 170 Abs 2 AktG und § 153 Abs 4 S 2 AktG zu TOP 9 – Bezugsrechtsausschluss bzw umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb eigener Aktien, SatzungsgegenĂŒberstellung, Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formulare fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung. III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€r:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. April 2024 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r:in ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, die sich auf den Nachweisstichtag bezieht und die der Gesellschaft spĂ€testens am 19. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zu gehen muss:
(i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ Punkt V § 17 Abs 8 genĂŒgen lĂ€sst
Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigungen bitte im Format PDF)
Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 - 50 (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT 
GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben)
Die AktionĂ€r:innen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den:die AktionĂ€r:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in; ISIN AT0000938204 (international gebrĂ€uchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 14. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. IdentitĂ€tsnachweis
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die AktionĂ€r:innen und deren BevollmĂ€chtigte werden daher ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN  Jeder:Jede AktionĂ€r:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in Punkt III. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat das Recht einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die AktionĂ€r:in hat, den:die er:sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten 
Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail anmeldung.mm@hauptversammlung.at 
(Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax +43 (0) 1 8900 500 – 50 Per SWIFT 
GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000938204 im Text angeben) Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich ĂŒbergeben wird, hat die Vollmacht spĂ€testens am 23. April 2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einzulangen. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens am 3. April 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mm.group bzw. https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ abrufbar. Die Verwendung eines der Formulare ist nicht zwingend im Sinne des § 114 Abs 3 AktG. Wir bitten aber im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€r:innen zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der:die AktionĂ€r:in seinem:ihrem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€r:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionĂ€r:innen ein:e Vertreter:in des IVA – Interessenverband fĂŒr Anleger, FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, als unabhĂ€ngige:r Stimmrechtsvertreter:in fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Dr. Michael Knap wird diese Funktion wahrnehmen, kann jedoch im Fall seiner Verhinderung durch eine:n andere:n Vertreter:in des IVA ersetzt werden. HiefĂŒr ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.mm.group bzw. https://www.mm.group/fuer-investoren/hauptversammlung/ ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dr. Michael Knap unter Tel. +43 664 213 87 40 oder E-Mail knap.mm@hauptversammlung.at. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. Dem:Der unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter:in mĂŒssen Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne ausdrĂŒckliche Weisung wird das Stimmrecht nicht ausgeĂŒbt. AktionĂ€r:innen können trotz Vollmachtserteilung ihre Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung durch die AktionĂ€r:in selbst gilt als Widerruf der erteilten Vollmacht.  V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG  1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€re nach § 109 AktG
AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:in dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 3. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@mm.group oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS, zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden:jede Antragsteller:in oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000938204 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, mĂŒssen jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€r:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.  2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€r:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€r:innen, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 15. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft an 1040 Wien, Brahmsplatz 6, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Mag. Stephan Sweerts-Sporck, oder per E-Mail an investor.relations@mm.group, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen. 3.  Auskunftsrecht der AktionĂ€r:innen nach § 118 AktG
Jedem:Jeder AktionĂ€r:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Der Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemĂ€ĂŸ § 19 Abs 3 der Satzung das Frage- und Rederecht der AktionĂ€r:innen zeitlich angemessen beschrĂ€nken. Er kann insbesondere zu Beginn, aber auch wĂ€hrend der Hauptversammlung, generelle und individuelle BeschrĂ€nkungen der Rede- und Fragezeit anordnen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an investor.relations@mm.group ĂŒbermittelt werden.  4. AntrĂ€ge von AktionĂ€r:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder:Jede AktionĂ€r:in ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hiefĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€r:innen
Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft, 1040 Wien, Brahmsplatz 6, verarbeitet als Verantwortliche personenbezogene Daten der AktionĂ€r:innen (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten), um den AktionĂ€r:innen die Teilnahme und AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Diese Daten erhĂ€lt die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft direkt von den Betroffenen oder auf deren Instruktion von Banken, soweit diese Wertpapierdepots verwalten. Die Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€r:innen ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€r:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung und deren DurchfĂŒhrung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich, ohne die Datenbereitstellung kann eine Teilnahme und die RechtsausĂŒbung nicht ordnungsgemĂ€ĂŸ ermöglicht werden. Die Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind. Eine Übermittlung an Stellen außerhalb des/der EWR/EU ist nicht beabsichtigt. Nimmt ein:eine AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€r:innendaten (insbesondere das Teilnehmer:innenverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€r:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Im Zusammenhang mit der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen im Einzelfall kann es, unter UmstĂ€nden auch in Verbindung mit Gerichtsverfahren, zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jeder:Jede AktionĂ€r:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€r:innen gegenĂŒber der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse privacy@mm.group oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten geltend machen: Dr. Christian Wodnek, LL.M.
Group Data Privacy Officer
c/o Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft
1040 Wien, Brahmsplatz 6 Zudem steht den AktionÀr:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der Mayr-Melnhof Karton Aktiengesellschaft www.mm.group zu finden. VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE  Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 80.000.000,-- und ist zerlegt in 20.000.000 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 20.000.000 Stimmrechte. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.  Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09:00 Uhr. Wien, im MĂ€rz 2024 
Der Vorstand


26.03.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Mayr-Melnhof Karton AG
Brahmsplatz 6
1040 Wien
Österreich
Telefon: 0043 1 501 36 91180
Fax: 0043 1 501 36 91391
E-Mail: investor.relations@mm.group
Internet: www.mm.group
ISIN: AT0000938204
WKN: 93820
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Frankfurt (Basic Board), MĂŒnchen, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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