Multitude P.L.C. / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Multitude P.L.C.: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 16.12.2024 in Schweiz mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
26.11.2024 / 15:05 CET/CEST Bekanntmachung gemÀà §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| MULTITUDE P.L.C. (C 109441) Gzira, Malta MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE P.L.C. Die AktionĂ€re der Multitude P.L.C. ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werden hiermit darĂŒber informiert, dass am 16. Dezember 2024 um 15:00 Uhr UTC (16:00 Uhr MEZ / MitteleuropĂ€ische Zeit) eine auĂerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft stattfindet ("Hauptversammlung"). Die Hauptversammlung findet in den GeschĂ€ftsrĂ€umen von Lenz & Staehelin, Brandschenkestrasse 24, 8027 ZĂŒrich, Schweiz, statt. Instruktionen fĂŒr die Teilnahme sind in Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten. Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten. | 1 | TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG | An der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt: Generelles: | (1) | Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des Vorsitzenden Die Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemÀà Artikel 59 der Satzung der Gesellschaft (die "Satzung"). | | (2) | Quorum GemÀà Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfĂ€hig, wenn mindestens ein (1) AktionĂ€r persönlich oder durch einen BevollmĂ€chtigten anwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen. | Besondere Angelegenheiten (auĂerordentliche BeschlĂŒsse): | (3) | BestĂ€tigung der Schweizer Statuten An der auĂerordentlichen Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September 2024 stattfand, genehmigten die AktionĂ€re unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die âSitzverlegungâ) sowie die revidierten Statuten, welche vollstĂ€ndig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die âSchweizer Statutenâ). Aus technischen GrĂŒnden und im Zusammenhang mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, sind die AktionĂ€re an der Hauptversammlung nun verpflichtet, mittels auĂerordentlichem Beschluss die Genehmigung der Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestĂ€tigen. Der Verwaltungsrat schlĂ€gt daher vor, dass die Versammlung den folgenden auĂerordentlichen Beschluss fasst: "(1) Die Generalversammlung stellt fest, dass die ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft, welche am 5. September 2024 stattfand, unter anderem die Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz (die â Sitzverlegung â) sowie die revidierten Statuten, welche vollstĂ€ndig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die â Schweizer Statuten â) genehmigt hat, fĂŒr technische Zwecke und im Zusammenhang mit der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister in Zug, Schweiz, beschliesst die Gesellschaft mittels ausserordentlichem Beschluss die Genehmigung der Schweizer Statuten, per Sitzverlegung zu bestĂ€tigen. (2) Jedes einzelne Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird hiermit ermĂ€chtigt, alle ErklĂ€rungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, die erforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweiz einzutragen und alle damit zusammenhĂ€ngenden und ergĂ€nzenden Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung der Gesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generell alle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtet werden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damit zusammenhĂ€ngenden Handlungen vorzunehmen." | | (4) | Beendigung der Hauptversammlung |
| 2 | UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Diese Mitteilung (die auch die AntrĂ€ge des Verwaltungsrats zu den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthĂ€lt) sowie die Schweizer Statuten sind auf der Website der Gesellschaft (www.multitude.com) verfĂŒgbar. Diese Dokumente werden zudem (a) an AktionĂ€re versandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschrift mitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellt. Das Protokoll der Hauptversammlung wird spĂ€testens eine Woche nach dem Datum der Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein. | | 3 | INSTRUKTIONEN FĂR DIE TEILNAHME | WICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DEN INSTRUKTIONEN FĂR FRĂHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHE ABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR. WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFĂLTIG ZU LESEN UND SICH BEI BEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIE MĂGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZU SETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com | 3.1 | Nachweisstichtag Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zu sein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmen ermitteln kann), mĂŒssen die AktionĂ€re am 16. November 2024 in das von der Clearstream Banking AG ("Clearstream") gefĂŒhrte AktionĂ€rsregister eingetragen sein. | | 3.2 | Vorbereitend Den AktionĂ€ren wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nominee unverzĂŒglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilung von Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die AktionĂ€re sicherstellen, dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee so schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream ĂŒbermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen und leitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Die maltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an die Gesellschaft weiter. GemÀà der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevanten AktionĂ€rsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') spĂ€testens am 14. Dezember 2024 um 10:00 Uhr (MEZ / MitteleuropĂ€ische Zeit) erhalten, und alle nach diesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden als ungĂŒltig behandelt. Dementsprechend werden die AktionĂ€re aufgefordert, sich so bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, um sicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltenden Frist bei Clearstream eingereicht werden. Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresse abgehalten. AktionĂ€re und BevollmĂ€chtigte, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, mĂŒssen daher die Registrierungsanforderungen fĂŒr die Hauptversammlung erfĂŒllen und ihre eigenen Vorkehrungen fĂŒr die Teilnahme an der Hauptversammlung treffen. | | 3.3 | Persönliche Teilnahme AktionĂ€re, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmen möchten, mĂŒssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligen Depotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, Clearstream die Absicht der AktionĂ€re, an der Hauptversammlung teilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstream auferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei die Anweisungen gemÀà den bestehenden Verfahren von Clearstream zu ĂŒbermitteln sind. Die Depotbanken / Nominees können die vollstĂ€ndigen Namen der AktionĂ€re, Passnummern / Firmenregisternummern (oder Ă€hnliches), vollstĂ€ndige Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsĂŒber), die Anzahl der Aktien der Gesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den BevollmĂ€chtigten verlangen. Die im Zusammenhang mit der Anmeldung ĂŒbermittelten Informationen werden elektronisch erfasst und ausschlieĂlich fĂŒr die Hauptversammlung verwendet. | | 3.4 | Stimmrechtsvertreter Ein AktionĂ€r, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere BevollmĂ€chtigte zu ernennen, die im Namen des AktionĂ€rs teilnehmen und abstimmen. Ein BevollmĂ€chtigter muss kein AktionĂ€r sein. Die Ernennung eines BevollmĂ€chtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beim AktionĂ€r um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder (b) wenn es sich beim AktionĂ€r um eine Gesellschaft handelt, von einem ordnungsgemÀà bevollmĂ€chtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet werden. Das von den AktionĂ€ren zu verwendende Vollmachtsformular ist auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar: www.multitude.com Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der BevollmĂ€chtigte nach eigenem GutdĂŒnken oder gemÀà den dem Vollmachtsformular beigefĂŒgten Abstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die AktionĂ€re werden darauf hingewiesen, dass sie durch die Ăbermittlung von Abstimmungsanweisungen effektiv im Voraus abstimmen. Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim AktionĂ€r um eine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde, der GrĂŒndungsunterlagen oder eines Ă€hnlichen Dokuments, das die Zeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Person belegt, mĂŒssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beim jeweiligen Nominee des AktionĂ€rs eingereicht werden. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der AktionĂ€re so schnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zu ĂŒbermitteln, wobei diese Daten gemÀà den bestehenden Verfahren von Clearstream ĂŒbermittelt werden mĂŒssen. Die AktionĂ€re werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf. beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.Ă€.) so bald wie möglich zu versenden oder abzugeben. Hinweis fĂŒr die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'): Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die von Clearstream verarbeitet und empfangen wurden, mĂŒssen von der Malta Stock Exchange mindestens 48 Stunden vor dem fĂŒr die Hauptversammlung anberaumten Zeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendet werden, andernfalls werden sie als ungĂŒltig betrachtet. | | 3.5 | Recht, Fragen zu stellen Jeder AktionĂ€r (oder BevollmĂ€chtigter) hat das Recht, bis spĂ€testens 9. Dezember 2024 um 22:59 Uhr UTC (23:59 Uhr (MEZ)) per E-Mail an agm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogen sind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen. Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genannten FĂ€llen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website der Gesellschaft verfĂŒgbar). | | 3.6 | Weitere Informationen Zum Datum dieser Mitteilung betrĂ€gt die Gesamtzahl der Aktien von Multitute P.L.C. 21'723'960 und jede dieser Aktien gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt 119,300 ihrer Aktien als eigene Aktien. GemÀà Artikel 109 des maltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbst hĂ€lt, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend betrĂ€gt die Anzahl der Stimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21,604,660. Weitere Informationen ĂŒber die Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary General Meeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sie auch die Mitteilung von Clearstream ĂŒber die Datenschutzbestimmungen der EuropĂ€ischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten von Clearstream verwendet, gespeichert, ĂŒbertragen oder anderweitig verarbeitet werden (https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection). |  Malta, 22 November 2024 MULTITUDE P.L.C. Der Verwaltungsrat | |
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