Palfinger AG, AT0000758305

EQS-HV: PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung

12.03.2024 - 08:01:39

Palfinger AG / AT0000758305

Palfinger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
PALFINGER AG: Bekanntmachung Einberufung zur Hauptversammlung

12.03.2024 / 08:01 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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      PALFINGER AG Bergheim, FN 33393 h ISIN AT0000758305 („Gesellschaft“)   Einberufung der 36. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€r:innen ein zur 36. ordentlichen Hauptversammlung der PALFINGER AG am Mittwoch, den 10. April 2024, um 11:00 Uhr, Wiener Zeit, am Standort von PALFINGER in 5020 Salzburg, Franz-Wolfram-Scherer-Straße 24, einer inlĂ€ndischen Zweigniederlassung und BetriebsstĂ€tte der PALFINGER AG und weiterer inlĂ€ndischer Konzerngesellschaften.   I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das
GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers des Nachhaltigkeitsberichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht Beschlussfassung ĂŒber die (geĂ€nderte) VergĂŒtungspolitik Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung in Punkt 23. „Fernteilnahme und Fernabstimmung, Übertragung und Aufzeichnung der Hauptversammlung, virtuelle Hauptversammlung“   II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab 20. MĂ€rz 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zugĂ€nglich: GeschĂ€ftsbericht 2023, darin enthalten Konzernabschluss mit Konzernlagebericht und Corporate-Governance-Bericht, Jahresfinanzbericht, darin enthalten Jahresabschluss mit Lagebericht, Vorschlag fĂŒr Gewinnverwendung, Bericht des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 96 AktG, BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats inkl. VergĂŒtungs-
bericht und VergĂŒtungspolitik, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht, Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter (IVA), Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht, vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung.
 
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE
TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€r:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 31. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€r:in ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spĂ€testens am 5. April 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ Punkt 18 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at  (DepotbestĂ€tigungen bitte im Format PDF) Per Telefax +43 1 8900 500 - 50 (ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform Per Post oder Boten PALFINGER AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per SWIFT GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599,  unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben)
  Die AktionĂ€r:innen werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.   DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedsstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): Angaben ĂŒber den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben ĂŒber den:die AktionĂ€r:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in;
ISIN AT0000758305 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer), Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 31. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.   IdentitĂ€tsnachweis Die AktionĂ€r:innen und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereitzuhalten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen. Die PALFINGER AG behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.   IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN   Jeder:Jede AktionĂ€r:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen:eine Vertreter:in zu bestellen, der:die im Namen des:der AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der:die AktionĂ€r:in hat, den:die er:sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an:  
Per Post oder Boten PALFINGER AG  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH  8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at  (Vollmachten bitte im Format PDF) Per Telefax +43 1 8900 500 - 50 Per SWIFT GIBAATWGGMS  (Message Type MT598 oder MT599,  unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben) Persönlich  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
  Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 9. April 2024, 16:00 Uhr, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind spĂ€testens am 20. MĂ€rz 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag unter den MenĂŒpunkten „Investoren“ und „Hauptversammlung“ abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€r:innen zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der:die AktionĂ€r:in seinem:ihrem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€r:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Wir bitten um VerstĂ€ndnis, dass aus organisatorischen GrĂŒnden pro DepotbestĂ€tigung maximal zwei Personen (ein:eine AktionĂ€r:in und ein:eine BevollmĂ€chtigte:r oder anstelle des:der AktionĂ€r:in zwei BevollmĂ€chtigte) zugelassen werden können.   UnabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter Als besonderen Service bieten wir unseren AktionĂ€r:innen an, ihr Stimmrecht durch einen unabhĂ€ngigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA), FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien, office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63 343/30 – ausĂŒben zu lassen. FĂŒr den Interessenverband fĂŒr Anleger wird Herr Dr. Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese AktionĂ€r:innen vertreten. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung werden von der PALFINGER AG getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, hat der:die AktionĂ€r:in zu tragen. FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag spĂ€testens ab dem 20. MĂ€rz 2024 zur VerfĂŒgung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder per Boten Dr. Michael Knap
 c/o Interessenverband fĂŒr Anleger (IVA)
 FeldmĂŒhlgasse 22, 1130 Wien
oder per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at
  Im Falle der BevollmĂ€chtigung des IVA ĂŒbt Dr. Michael Knap das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der AktionĂ€r:in erteilten Weisungen aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine Weisungen angekreuzt werden, wird der BevollmĂ€chtigte fĂŒr die BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse oder zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen entgegennimmt. Die zur Abstimmung gelangenden BeschlussvorschlĂ€ge werden von der Gesellschaft auf der Website unter www.palfinger.ag veröffentlicht.   V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG   1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€r:innen nach § 109 AktG AktionĂ€r:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 20. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse h.roither@palfinger.com oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000758305 im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG nachzuweisen, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€r:innen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€r:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€r:innen, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 29. MĂ€rz 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€r:inneneigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.   3.  Auskunftsrecht der AktionĂ€r:innen nach § 118 AktG Jedem:Jeder AktionĂ€r:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich. Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an h.roither@palfinger.com ĂŒbermittelt werden.   4. AntrĂ€ge von AktionĂ€r:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jeder:Jede AktionĂ€r:in ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Voraussetzung hierfĂŒr ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemĂ€ĂŸ Punkt III. dieser Einberufung. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.   5. Information zum Datenschutz fĂŒr AktionĂ€r:innen Die PALFINGER AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€r:innen (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€r:in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des:der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€r:innen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€r:innen ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€r:innen und deren Vertreter:innen an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist die PALFINGER AG die verantwortliche Stelle. Die PALFINGER AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der PALFINGER AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der PALFINGER AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die PALFINGER AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt ein:e AktionĂ€r:in an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€r:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die PALFINGER AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmer:innenverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€r:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€r:innen gegen die PALFINGER AG oder umgekehrt von der PALFINGER AG gegen AktionĂ€r:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jede:r AktionĂ€r:in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€r:innen gegenĂŒber der PALFINGER AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse datenschutz@palfinger.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: PALFINGER AG 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8   Zudem steht den AktionĂ€r:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere ein Auskunftsbegehren und eine DatenschutzerklĂ€rung, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag zu finden.   VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 37.593.258,-- und ist zerlegt in 37.593.258 auf Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der Hauptversammlung. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.826.516 eigene Aktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 34.766.742 Stimmrechte. Es besteht nur eine Aktiengattung. Es wird angestrebt, die Veranstaltung nach den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens fĂŒr Green Meetings/Events auszurichten. Wir sind bestrebt, Ihnen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erleichtern. Bitte entscheiden Sie sich, wenn möglich, fĂŒr eine umweltschonende Anreise und nutzen Sie die aktuellen Fahrplaninformationen unter www.oebb.at bzw.
www.westbahn.at Bitte beachten Sie, dass GĂ€ste nur nach vorheriger Zustimmung durch die Gesellschaft zur Hauptversammlung zugelassen werden können. FĂŒr Informationen zum barrierefreien Zugang zur Hauptversammlung wenden Sie sich bitte per mail an: events@palfinger.com.   Bergheim bei Salzburg, im MĂ€rz 2024 

Der Vorstand


12.03.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Palfinger AG
Lamprechtshausener Bundesstraße 8
5020 Salzburg
Österreich
Telefon: +43 (0)662/2281-81101
Fax: +43 (0)662/2281-81070
E-Mail: ir@palfinger.com
Internet: www.palfinger.ag
ISIN: AT0000758305
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1852913  12.03.2024 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1852913&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
@ dgap.de | AT0000758305 PALFINGER AG