PEARL GOLD AG EQS-HV: PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.11.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
27.10.2025 - 15:00:23
PEARL GOLD AG
PEARL GOLD AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung PEARL GOLD AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 26.11.2025 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemÀà §121 AktG
27.10.2025 / 15:00 CET/CEST Bekanntmachung gemÀà §121 AktG, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
| PEARL GOLD AG Frankfurt am Main - ISIN DE000A0AFGF3 - - WKN A0AFGF - ErgĂ€nzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Oktober 2025 wurde die ordentliche Hauptversammlung der PEARL GOLD AG, Frankfurt am Main, fĂŒr Mittwoch, den 26. November 2025, um 10:00 Uhr (MitteleuropĂ€ische Zeit) im Frankfurt Marriott Hotel, Hamburger Allee 2, 60486 Frankfurt am Main, einberufen. Nach Einberufung der Hauptversammlung hat die AktionĂ€rin Julia Boutonnet (nachfolgend auch die âAntragstellerinâ) gemÀà § 122 Abs. 2 AktG die ErgĂ€nzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um den Gegenstand ErgĂ€nzungswahl zum Aufsichtsrat und die unverzĂŒgliche Bekanntmachung dieser ErgĂ€nzung verlangt. Die Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 26. November 2025 wird daher unter Beibehaltung der bisherigen Tagesordnungspunkte 1 bis 7 um folgenden Tagesordnungspunkt 8 ergĂ€nzt: | 8. | ErgĂ€nzungswahl zum Aufsichtsrat Zu diesem Tagesordnungspunkt schlĂ€gt die AktionĂ€rin Julia Boutonnet vor, Herrn Thomas Wouters, GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Limitless Advisory SRL (Woluwe-Saint-Pierre/Belgien), wohnhaft in Woluwe-Saint-Pierre/Belgien, zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wĂ€hlen. Die Wahl erfolgt gemÀà § 12 Abs. 2 SĂ€tze 1 bis 3 der Satzung der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Januar 2026 und fĂŒr einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ĂŒber die Entlastung des Aufsichtsrats fĂŒr das am 31. Dezember 2026 endende GeschĂ€ftsjahr beschlieĂt. | BegrĂŒndung der Antragstellerin Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG setzt sich gemÀà §§ 95, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG sowie § 12 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft aus insgesamt fĂŒnf Mitgliedern zusammen, die sĂ€mtlich von der Hauptversammlung zu wĂ€hlen sind. Die Gesellschaft unterliegt nicht der Mitbestimmung. Die Hauptversammlung ist an WahlvorschlĂ€ge nicht gebunden. Wie die Gesellschaft mit Pressemitteilung vom 17. Oktober 2025 mitgeteilt hat, hat das Aufsichtsratsmitglied Herr Christian Naville, der zuletzt von der Hauptversammlung am 9. Dezember 2022 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ĂŒber die Entlastung des Aufsichtsrats fĂŒr das am 31. Dezember 2026 endende GeschĂ€ftsjahr beschlieĂt, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewĂ€hlt worden war, sein Amt mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2025 vorzeitig niedergelegt. Daher ist nunmehr die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds erforderlich. Als Kandidat fĂŒr den Aufsichtsrat konnte Herr Thomas Wouters gewonnen werden. Herr Wouters verfĂŒgt ĂŒber langjĂ€hrige Erfahrung in der Verwaltung von Finanzvermögen sowie Erfahrung in der Management- und Compliance-Beratung. Er ist mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tĂ€tig ist, vertraut, und kann den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen. Die Wahl von Herrn Wouters soll gemÀà § 12 Abs. 3 SĂ€tze 1 bis 3 der Satzung der Gesellschaft fĂŒr den Rest der ursprĂŒnglich vorgesehenen Amtszeit von Herrn Naville erfolgen, mithin bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die ĂŒber die Entlastung des Aufsichtsrats fĂŒr das am 31. Dezember 2026 endende GeschĂ€ftsjahr beschlieĂt. Herr Wouters ist derzeit nicht-geschĂ€ftsfĂŒhrendes Mitglied des Boards der Gem International fund Ltd c/o CCS Trustees Limited, Britische Jungferninseln, sowie nicht-geschĂ€ftsfĂŒhrendes Mitglied des Boards der Arrowhead Global Capital Fund Ltd c/o CCS Trustees Limited, Britische Jungferninseln. Im Ăbrigen gehört er keinem anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren in- oder auslĂ€ndischen Kontrollgremium von Wirtschaftsunternehmen im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG an. Zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und der PEARL GOLD AG, den Organen der PEARL GOLD AG sowie einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten AktionĂ€r bestehen nach diesseitiger EinschĂ€tzung keine persönlichen oder geschĂ€ftlichen Beziehungen i.S.d. Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Der vorgeschlagene Kandidat ist als unabhĂ€ngig von der Gesellschaft und vom Vorstand anzusehen. Hinweis des Vorstands Die vorstehend wiedergegebene BegrĂŒndung der Antragstellerin enthĂ€lt die Angaben nach §§ 124 Abs. 2 Satz 1, 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Der Lebenslauf des vorgeschlagenen Kandidaten fĂŒr den Aufsichtsrat ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pearlgoldag.com/hauptversammlungen abrufbar. Stellungnahme des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG unterstĂŒtzt den Wahlvorschlag der AktionĂ€rin Julia Boutonnet, Herrn Thomas Wouters zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wĂ€hlen, und empfiehlt den AktionĂ€ren der Gesellschaft, fĂŒr diesen Wahlvorschlag zu stimmen. Unterlagen und Informationen zur Hauptversammlung SĂ€mtliche Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG, darunter auch diese ErgĂ€nzung der Tagesordnung, sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.pearlgoldag.com/hauptversammlungen abrufbar.  Berlin, im Oktober 2025 PEARL GOLD AG - Der Vorstand - | |
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