Raiffeisen Bank International AG, AT0000606306

EQS-HV: Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung

01.03.2024 - 08:10:05

Raiffeisen Bank International AG / AT0000606306

Raiffeisen Bank International AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Raiffeisen Bank International AG: Hauptversammlung

01.03.2024 / 08:10 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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E I N B E R U F U N G AT0000606306202404040800 an die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re   fĂŒr die am Donnerstag, den 4. April 2024, um 10.00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle, Halle F, Roland-Rainer-Platz 1, 1150 Wien, Österreich stattfindende   ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306   Abhaltung der ordentlichen Hauptversammlung als hybride Versammlung Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche Hauptversammlung am 4. April 2024 auf Grundlage der Bestimmungen des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (BGBl. I 79/2023 „VirtGesG“) und § 14 Abs 8 bis 16 der Satzung als „hybride“ Versammlung abzuhalten. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer können frei zwischen einer physischen und einer virtuellen Teilnahme an der Hauptversammlung entscheiden. FĂŒr die virtuelle Teilnahme gelten die Bestimmungen fĂŒr moderierte virtuelle Versammlungen gemĂ€ĂŸ § 3 VirtGesG. Die ordentliche Hauptversammlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Wir bieten simultane Übersetzung von der deutschen in die englische Sprache an. Zudem stehen fĂŒr die Dauer der gesamten Hauptversammlung Dolmetscherinnen oder Dolmetscher fĂŒr die GebĂ€rdensprache zur VerfĂŒgung. Die virtuelle Teilnahme erfolgt durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten (siehe Punkt III). Den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren steht es aber auch nach einer Anforderung von Zugangsdaten fĂŒr eine virtuelle Teilnahme frei, an der Hauptversammlung physisch (statt virtuell) teilzunehmen. Es muss sichergestellt werden, dass mit denselben Aktien nicht sowohl ĂŒber das HV-Portal als auch in der PrĂ€senzversammlung AktionĂ€rsrechte (insbesondere das Stimmrecht) mehrfach ausgeĂŒbt werden. Die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r oder eine oder einer von ihr oder ihm bestellte BevollmĂ€chtigte oder bestellter BevollmĂ€chtigter kann hinsichtlich derselben Aktien daher immer nur entweder physisch oder virtuell teilnehmen. Hat eine AktionĂ€rin oder ein AktionĂ€r mehrere Aktien bzw. Aktienpakete oder ist (gleichzeitig) BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter fĂŒr mehrere Aktien bzw. Aktienpakete, kann er oder sie fĂŒr einen Teil der Aktien seine oder ihre diesbezĂŒglichen AktionĂ€rsrechte mittels physischer PrĂ€senz und fĂŒr einen anderen Teil virtuell ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Ist eine solche teilweise physische und teilweise virtuelle Teilnahme mit unterschiedlichen Aktien bzw. Aktienpaketen gewĂŒnscht, kann die Ausstellung mehrerer Stimmkarten am Ort der ordentlichen Hauptversammlung an einem entsprechenden Anmeldeschalter (fĂŒr die physische Teilnahme) beantragt werden.  Die Ausstellung mehrerer Zugangsdaten fĂŒr das HV-Portal kann im Zuge der Anmeldung oder zu einem spĂ€teren Zeitpunkt ausschließlich per E-Mail unter anmeldestelle@computershare.de (fĂŒr die virtuelle Teilnahme) beantragt werden. Physische Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re am Ort der ordentlichen Hauptversammlung  Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re und sonstige Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird, kann der Einlass verwehrt werden. Einlass zur Behebung der Stimmkarten fĂŒr die physische Teilnahme ist ab 09.00 Uhr (MESZ). Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung in die Wiener Stadthalle kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt E. angegebenen Adressen) gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie zusĂ€tzlich eine Kopie der Vollmacht mitbringen.  Virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ĂŒber das HV-Portal  Die Gesellschaft stellt fĂŒr die virtuelle Teilnahme der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re an der Hauptversammlung das HV-Portal zur VerfĂŒgung. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können daher an der Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung ĂŒber das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen und abstimmen. Das HV-Portal ist ab dem Nachweisstichtag (25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ)) auf der Internetseite der Gesellschaft erreichbar. Die Hauptversammlung wird fĂŒr die virtuell teilnehmenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re optisch und akustisch vollstĂ€ndig und in Echtzeit ĂŒber das HV-Portal ĂŒbertragen. Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren die BevollmĂ€chtigung einer Vertreterin oder eines Vertreters, insbesondere eines der beiden besonderen Stimmrechtsvertreter, zur Stellung von BeschlussantrĂ€gen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs; Übermittlung von Fragen und BeschlussantrĂ€gen; Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation; AusĂŒbung des Stimmrechts bei allen Abstimmungen im Weg elektronischer Kommunikation; Erhebung eines Widerspruchs. Detaillierte Angaben ĂŒber die organisatorischen und technischen Voraussetzungen fĂŒr die virtuelle Teilnahme an der Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft [1] unter https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html zugĂ€nglich („Informationen zur virtuellen Teilnahme“), welche spĂ€testens ab 1. MĂ€rz 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können aufgrund einer Störung der Kommunikation nur dann einen Anspruch gegen die Gesellschaft ableiten, wenn die Gesellschaft an der Kommunikationsstörung ein Verschulden trifft (§ 102 Abs 5 AktG). Teilweise öffentliche Übertragung der ordentlichen Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird im Internet teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der PrĂ€sentation des Tagesordnungspunktes 1 gemĂ€ĂŸ § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich ĂŒbertragen.   A. TAGESORDNUNG Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2023 und des Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Beschlussfassung ĂŒber den Bericht zur VergĂŒtung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im GeschĂ€ftsjahr 2023 (VergĂŒtungsbericht 2023). Beschlussfassung ĂŒber die GrundzĂŒge der VergĂŒtung (VergĂŒtungspolitik). Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023. Wahl in den Aufsichtsrat. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Wahl des PrĂŒfers fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss und fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichtserstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025. Beschlussfassung ĂŒber den Widerruf der ErmĂ€chtigung des Vorstands gemĂ€ĂŸ § 169 AktG (genehmigtes Kapital) und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit der Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss und die entsprechende SatzungsĂ€nderung in § 4 Abs 5. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung zum Erwerb und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG verbunden mit der ErmĂ€chtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Andienungsrecht der AktionĂ€re auszuschließen und die ErmĂ€chtigung mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur VerĂ€ußerung der eigenen Aktien auf eine andere Art als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des Bezugsrechts der AktionĂ€re. Beschlussfassung ĂŒber die Genehmigung des Erwerbs eigener Aktien gemĂ€ĂŸ § 65 Abs 1 Z 7 AktG zum Zweck des Wertpapierhandels.   B. UNTERLAGEN ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich: Ab spĂ€testens 1. MĂ€rz 2024: vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung; Angaben ĂŒber die organisatorischen und die technischen Voraussetzungen fĂŒr die virtuelle Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG am 4. April 2024 (Information zur virtuellen Teilnahme). Ab spĂ€testens 14. MĂ€rz 2024: Jahresabschluss 2023 samt Lagebericht; Konzernabschluss 2023 samt Konzernlagebericht; Corporate Governance-Bericht 2023; Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; Gesonderter nichtfinanzieller Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; Bericht des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; VergĂŒtungsbericht 2023; GrundsĂ€tze der VergĂŒtung (VergĂŒtungspolitik); BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 13; ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf; Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 11; Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 12; Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG; Frageformular.   C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG Nachweisstichtag gemĂ€ĂŸ § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€rin oder AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. Nachweis des Anteilsbesitzes Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 29. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i)  fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
z. Hd. Elisabeth Klinger – Group Investor Relations
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldestelle@computershare.de
per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben
(ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 15 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst
per Telefax:   +49 89 30903 74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de,
wobei die DepotbestĂ€tigung als Anhang der E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
 DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber die Ausstellerin oder den Aussteller Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes (SWIFT); Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin oder den AktionĂ€r Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin oder des AktionĂ€rs, ISIN AT0000606306; Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; die ausdrĂŒckliche BestĂ€tigung, dass sich die DepotbestĂ€tigung auf den Nachweisstichtag, 25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ), bezieht. Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden daher in dieser Einberufung jene AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bezeichnet, deren DepotbestĂ€tigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht vom Handel mit ihren Aktien gesperrt; AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.   D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
Antrag auf ErgĂ€nzung der Tagesordnung AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen und Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in Schriftform (Unterschrift erforderlich) spĂ€testens am 14. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail Adresse antrag.rbi@computershare.de oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jede Antragstellerin oder jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt in Feld 77E bzw. 79 „ISIN AT0000606306“ im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaberinnen und Inhaber der Aktien sind. Diese DepotbestĂ€tigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. Bei mehreren AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen. BeschlussvorschlĂ€ge AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 25. MĂ€rz 2024, 24.00 Uhr (MEZ) der Gesellschaft entweder per Telefax an +49 89 30903 74675, per E-Mail an antrag.rbi@computershare.de, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Über einen Beschlussvorschlag, der gemĂ€ĂŸ § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle UmstĂ€nde darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begrĂŒnden könnten. Derartige VorschlĂ€ge mĂŒssen der Gesellschaft in Textform spĂ€testens bis 25. MĂ€rz 2024 zugehen und von der Gesellschaft spĂ€testens am 27. MĂ€rz 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen werden darf. Zum Tagesordnungspunkt 7 „Wahl in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben gemĂ€ĂŸ § 110 Abs 2 S 2 AktG: Der Aufsichtsrat der Raiffeisen Bank International AG besteht derzeit aus zwölf von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und sechs vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den zwölf Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern sind bis dato neun MĂ€nner und drei Frauen, von den sechs Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern sind vier MĂ€nner und zwei Frauen. Der Aufsichtsrat besteht daher derzeit aus dreizehn MĂ€nnern und fĂŒnf Frauen; das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG wird erfĂŒllt. Es wird mitgeteilt, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und daher der Mindestanteil nicht von den Kapitalvertreterinnen und Kapitalvertretern und den Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertretern getrennt zu erfĂŒllen ist, sondern eine GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG ausreicht. Bei der allfĂ€lligen Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ist darauf Bedacht zu nehmen, dass gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG der Aufsichtsrat der Gesellschaft, wenn er aus achtzehn Personen (Kapitalvertreter und Arbeitnehmervertreter) besteht, mindestens aus fĂŒnf Frauen und mindestens aus fĂŒnf MĂ€nnern bestehen muss. Bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern hat die Hauptversammlung die in § 87 Abs 2a AktG festgelegten Kriterien zu berĂŒcksichtigen, insbesondere die fachliche und persönliche Qualifikation der Mitglieder, die fachlich ausgewogene Zusammensetzung des Aufsichtsrats, Aspekte der DiversitĂ€t und InternationalitĂ€t sowie die berufliche ZuverlĂ€ssigkeit. Weiters hat jede vorgeschlagene Person die Anforderungen an die fachliche Eignung, Erfahrung, persönliche ZuverlĂ€ssigkeit und zeitliche VerfĂŒgbarkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats gemĂ€ĂŸ § 28a Abs 5 BWG dauernd zu erfĂŒllen. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts ist die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich die DepotbestĂ€tigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen unter Abschnitt C. verwiesen. Auskunftsrecht und BeschlussantrĂ€ge GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jeder AktionĂ€rin und jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft hat den GrundsĂ€tzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugĂ€nglich war. Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. Jede AktionĂ€rin und jeder AktionĂ€r ist darĂŒber hinaus berechtigt zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen (§ 119 AktG). Um einem noch grĂ¶ĂŸeren AktionĂ€rskreis eine aktive Beteiligung an der Hauptversammlung zu ermöglichen, soll das Frage- und Antragsrecht der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re auch schon im Zeitraum vor der Hauptversammlung ausgeĂŒbt werden können. Damit wird dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der gestellten Fragen und dem Vorsitzenden die entsprechende BerĂŒcksichtigung der BeschlussantrĂ€ge ermöglicht. Die Gesellschaft stellt den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren einen elektronischen Kommunikationsweg zur VerfĂŒgung, auf dem die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re vom Zeitpunkt der Einberufung bis zum dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 29. MĂ€rz 2024, 24:00 Uhr (MEZ), Fragen und BeschlussantrĂ€ge an die Gesellschaft ĂŒbermitteln können. Die auf diesem Weg gestellten Fragen und BeschlussantrĂ€ge werden in der Hauptversammlung verlesen. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden gebeten, Fragen und BeschlussantrĂ€ge in diesem Zeitraum in Textform entweder per E-Mail an die Adresse antrag.rbi@computershare.de oder fragen.rbi@computershare.de ab dem Nachweisstichtag auch ĂŒber das HV-Portal zu ĂŒbermitteln. FĂŒr die Identifikation der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re sind die per E-Mail ĂŒbermittelten Fragen und AntrĂ€ge unter gleichzeitiger Angabe des vollstĂ€ndigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des Namens des depotfĂŒhrenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu ĂŒbermitteln. Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur IdentitĂ€t enthĂ€lt. Die Gesellschaft behĂ€lt sich das Recht vor, Fragen und AntrĂ€ge, die nicht einer angemeldeten AktionĂ€rin oder einem angemeldeten AktionĂ€r zuordenbar sind, nicht zu berĂŒcksichtigen. Ferner können AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re wĂ€hrend der Hauptversammlung ihre Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail an fragen.rbi@computershare.de ĂŒbermitteln. Virtuell teilnehmende AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können ihr Antragsrecht wĂ€hrend der Hauptversammlung ĂŒber das HV-Portal ausĂŒben. Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung ĂŒber das HV-Portal möglich ist, wird im Laufe der Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und rechtzeitig angekĂŒndigt werden. Redemöglichkeit AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re haben wĂ€hrend der Hauptversammlung die Möglichkeit, sich zu Wort zu melden. Bitte beachten Sie, dass vom Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrĂ€nkungen festgelegt werden können. Es wird gebeten, möglichst frĂŒhzeitig nach Eröffnung der Hauptversammlung ein etwaiges Interesse an einer Videozuschaltung ĂŒber das HV-Portal anzumelden. Wird einer virtuell teilnehmenden AktionĂ€rin bzw. einem virtuell teilnehmenden AktionĂ€r vom Vorsitzenden das Wort erteilt, ist ihr bzw. ihm eine Redemöglichkeit im Weg der Videokommunikation (HV-Portal) zu gewĂ€hren. Meldet sich eine AktionĂ€rin bzw. ein AktionĂ€r im Weg elektronischer Kommunikation (HV-Portal) zu Wort, erteilt sie oder er damit ihr bzw. sein EinverstĂ€ndnis, dass der Name durch den Vorsitzenden in der Hauptversammlung genannt wird. Die Videozuschaltung ist nur zulĂ€ssig, wenn AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bzw. deren BevollmĂ€chtigte darin selbst in Erscheinung treten und sprechen.   E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jede AktionĂ€rin und jeder AktionĂ€r, die oder der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der AktionĂ€rin oder des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung physisch oder virtuell teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r hat, den sie oder er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Hat die AktionĂ€rin oder der AktionĂ€r ihrem oder seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die Übermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemĂ€ĂŸ. Sofern die BevollmĂ€chtigung nicht ĂŒber das HV-Portal erfolgt, sollte die Vollmacht fĂŒr den/die BevollmĂ€chtigte(n) bis spĂ€testens am 2. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ), an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen:
per Telefax: +49 89 30903 74675
per E-Mail: anmeldestelle@computershare.de, wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem
E-Mail anzuschließen ist
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
„ISIN AT0000606306“ im Text angeben; oder
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich
Die Gesellschaft stellt bei der kommenden Hauptversammlung auf ihre Kosten den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren die nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zur VerfĂŒgung. Dabei handelt es sich um dafĂŒr geeignete, von der Gesellschaft unabhĂ€ngige Personen, die von den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren zur Stellung von BeschlussantrĂ€gen, zur Stimmabgabe und gegebenenfalls zur Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung bevollmĂ€chtigt werden können: Dr. Michael Knap (Interessenverband fĂŒr Anleger)
E-Mail: knap.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 Mag. Gernot Wilfling (MĂŒller Partner RechtsanwĂ€lte)
E-Mail: wilfling.rbi@computershare.de
Telefonnummer: +43 (0)660 2497747 Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der Hauptversammlung mit den Stimmrechtsvertretern. Auch bei BevollmĂ€chtigung eines unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder ĂŒber das HV-Portal einzugeben. In jedem Fall mĂŒssen dem gewĂ€hlten Stimmrechtsvertreter Weisungen fĂŒr die AusĂŒbung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrĂŒcklichen Weisungen wird das Stimmrecht nicht ausgeĂŒbt. Ein Vollmachtsformular und eines fĂŒr den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re können auch nach der Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen am Ort der Hauptversammlung (physische Teilnahme) oder virtuelle Teilnahme ĂŒber das HV-Portal durch die AktionĂ€rin oder den AktionĂ€r selbst gilt als Widerruf einer erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Weitere Informationen zur Vertretung durch BevollmĂ€chtigte sind in den Informationen zur virtuellen Teilnahme enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar sind.   F. INFORMATION FÜR AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE ZUR DATENVERARBEITUNG Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren oder deren BevollmĂ€chtigten und sonstigen an der Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die „Teilnehmerinnen und Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten, um die Hauptversammlung vorzubereiten, durchzufĂŒhren und nachzubereiten. Dies betrifft Daten, um die Anmeldung und Zuschaltung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zur Hauptversammlung (z.B. PrĂŒfung der Berechtigung zur AusĂŒbung von AktionĂ€rsrechten und zur Zuschaltung ĂŒber das HV-Portal sowie die Erstellung des Teilnehmerverzeichnisses) abzuwickeln und den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und ihren BevollmĂ€chtigten die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen bzw. im Zusammenhang mit der Hauptversammlung (einschließlich Erteilung und Widerruf von Vollmachten und Weisungen) zu ermöglichen. Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der Gesellschaft, welche zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Computershare Deutschland GmbH & Co. KG, Elsenheimerstraße 61, 80687 MĂŒnchen, Deutschland), erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten bzw. ermitteln diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. In ErfĂŒllung der gesetzlichen Verpflichtung ĂŒbermittelt die Gesellschaft auch personenbezogene Daten von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren und deren BevollmĂ€chtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die Finanzmarktaufsicht. Die Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder EinschrĂ€nkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf DatenĂŒbertragbarkeit gemĂ€ĂŸ den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. Diese Rechte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegenĂŒber der Raiffeisen Bank International AG unentgeltlich ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:   Raiffeisen Bank International AG Group Data Privacy Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich datenschutz@rbinternational.com NĂ€here Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar.   G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien (StĂŒckaktien) zerlegt. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 602.528 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren Tochterunternehmen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt zum Stichtag 328.337.093. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.   Wien, im MĂ€rz 2024   Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG   [1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer  https://www.rbinternational.com/de/investoren/events/hauptversammlungen/2024.html gemeint.


01.03.2024 CET/CEST

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1849043  01.03.2024 CET/CEST fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1849043&application_name=news&site_id=trading_house_net~~~7efceac5-959a-43d6-afef-21ad42b6a5d4
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