Scope SE & Co. KGaA

EQS-HV: Scope SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Veröffentlicht am: 20.07.2026 um 15:05 Uhr | dgap.de

Scope SE & Co. KGaA

Scope SE & Co. KGaA / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Scope SE & Co. KGaA: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 27.08.2026 in Frankfurt am Main mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

20.07.2026 / 15:05 CET/CEST
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Scope SE & Co. KGaA Berlin AG Berlin (Charlottenburg) HRB 182023 B Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen
Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein, die stattfindet am Donnerstag, dem 27. August 2026, um 14:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Scope SE & Co. KGaA,
Eurotheum, Neue Mainzer Straße 66-68, 60311 Frankfurt am Main
A. Tagesordnung: I. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025; Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses der Scope SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 Gemäß § 286 Abs. 1 AktG erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung. Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresabschluss der Scope SE & Co. KGaA für das Geschäftsjahr 2025 in der vorgelegten Fassung festzustellen. II. Beschlussfassung über die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, der Scope Management SE als persönlich haftender Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. III. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Die persönlich haftende Gesellschafterin und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025 Entlastung zu erteilen. IV. Wahl von sechs Mitgliedern des Aufsichtsrates Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus Frau Inès de Dinechin, Herrn Carsten Dentler, Herrn Sebastian Canzler, Herrn Eberhard Vetter und Frau Thessa von Hülsen. Die Mandate dieser Mitglieder des Aufsichtsrates enden mit dem Ablauf der Hauptversammlung vom 27. August 2026. Der Aufsichtsrat der Scope SE & Co. KGaA setzt sich derzeit gemäß § 8 Abs. 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern zusammen. Er wird nach den Regelungen der §§ 278 Abs. 3, 95, 96 Abs. 1 AktG i. V. m. § 8 der Satzung der Gesellschaft gewählt. Die Aktionäre sind an etwaige Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat schlägt folgende Personen zur Wahl zu Mitgliedern des Aufsichtsrates vor:
  (1) Herrn Marcello Sala, wohnhaft in Lissone (Italien), von Beruf Berater Herr Sala wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über seine Entlastung für das Jahr 2028 beschließt.
  (2) Frau Susana Maria Gomez Smith, wohnhaft in São João das Lampas (Portugal), von Beruf Volkswirtin Frau Gomez Smith wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das Jahr 2028 beschließt.
  (3) Herrn Carsten Dentler, wohnhaft in Bad Homburg, von Beruf Geschäftsführender Gesellschafter einer Beratungsgesellschaft für Beteiligungen im Infrastruktursektor Herr Dentler wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über seine Entlastung für das Jahr 2028 beschließt.
  (4) Herrn Christopher Hoffmann, wohnhaft in München, von Beruf Geschäftsführer einer Beteiligungsgesellschaft Herr Hoffmann wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über seine Entlastung für das Jahr 2028 beschließt.
  (5) Frau Thessa von Hülsen, wohnhaft in München, von Beruf selbständige Unternehmensberaterin Frau von Hülsen wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das Jahr 2028 beschließt.
  (6) Herrn Eberhard Vetter, wohnhaft in Nauheim, von Beruf Leiter Kapitalanlagen der RAG-Stiftung Herr Vetter wird bis zum Ende der Hauptversammlung gewählt, die über seine Entlastung für das Jahr 2027 beschließt.
V. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2026 Der Aufsichtsrat schlägt vor, für das Geschäftsjahr 2026 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer der Gesellschaft und zugleich zum Konzernabschlussprüfer für deren Konzern zu wählen. B. Weitere Angaben zur Einberufung Unterlagen zur Hauptversammlung Von dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung an liegt in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus: der Jahresabschluss der Scope SE & Co. KGaA sowie der Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2025 der Scope SE & Co. KGaA. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen. Die genannten Unterlagen werden ebenfalls auf der Hauptversammlung ausliegen. Teilnahme an der Hauptversammlung Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind und sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben. Aus arbeitstechnischen Gründen werden im Zeitraum vom Ablauf des 20. August 2026 (sogenanntes „Technical Record Date“) bis zum Schluss der Hauptversammlung keine Umschreibungen im Aktienregister vorgenommen (sogenannter „Umschreibestopp“). Deshalb entsprechen die Eintragungen im Aktienregister am Tag der Hauptversammlung den Einträgen am 20. August 2026. Die Anmeldung muss der Gesellschaft mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet wird, mithin bis zum 20. August 2026, zugehen (Anmeldetag). Die Anmeldung muss in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Sie ist zu senden an: Scope SE & Co. KGaA
c/o Computershare Operations Center
80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Stimmrechtsvertretung Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer in Textform erteilten Vollmacht ausüben lassen. Auch in diesem Fall gelten die vorgenannten Teilnahmevoraussetzungen. Bei Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 AktG gleichgestellten Personen können Besonderheiten hinsichtlich der Form der Vollmachterteilung zu beachten sein, die bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen sind. Als Service bieten wir unseren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die Gesellschaft benennt als Stimmrechtsvertreter für die diesjährige Hauptversammlung Herrn Christian Werner
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c/o Computershare Operations Center
80249 München E-Mail: anmeldestelle@computershare.de Soweit der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird, muss diesem dazu eine Vollmacht und in jedem Fall eine Weisung für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisung ist die Vollmacht ungültig. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er kann die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Aktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, müssen die ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht nebst Weisung zur Stimmrechtsausübung bis spätestens 20. August 2026, 24:00 Uhr (MESZ) (eingehend), an die oben angegebene Anschrift senden oder an die angegebene Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse (z.B. als eingescannte Datei im pdf-Format) übermitteln. Anträge und Wahlvorschläge Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären sind der Gesellschaft bis zum 12. August 2026, 24:00 Uhr, an folgende Adresse: Scope SE & Co. KGaA, Lennéstraße 5, 10785 Berlin, zu übersenden. Fristgerecht eingehende Anträge und Wahlvorschläge wird die Gesellschaft den Aktionären zugänglich machen.  
Berlin, im Juli 2026 Scope SE & Co. KGaA Scope Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin


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