EQS-HV: STRABAG SE: Einberufung der 20. Ordentlichen Hauptversammlung
15.05.2024 - 07:00:26| STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung STRABAG SE: Einberufung der 20. Ordentlichen Hauptversammlung 15.05.2024 / 07:00 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. STRABAG SE Villach, FN 88983 h ISIN AT000000STR1 ISIN AT0000A36HJ5  Einberufung der Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re ein zur 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE am Freitag, dem 14.6.2024, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit), im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1.  I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers des konsolidierten Nachhaltigkeitsberichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr Vorstand und Aufsichtsrat fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemÀà § 169 AktG (genehmigtes Kapital) gegen Bar- und/oder Sacheinlage samt ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und die Ănderung der Satzung in § 4 Abs 1 Beschlussfassung ĂŒber die Aufhebung des gemÀà Hauptversammlungsbeschluss vom 15.6.2012 bestehenden und nicht ausgenutzten bedingten Kapitals (§ 159 Abs 2 Z 1 AktG) zur Ausgabe von Aktien an GlĂ€ubiger von Finanzinstrumenten und die Ănderung der Satzung in § 4 Abs 7 Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und 1b AktG sowohl ĂŒber die Börse oder öffentliches Angebot, als auch auf andere Art im AusmaĂ von bis zu 10 % des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen VerĂ€uĂerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), das Grundkapital durch Einziehung erworbener eigener Aktien ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung herabzusetzen, und gemÀà § 65 Abs 1b AktG fĂŒr die VerĂ€uĂerung bzw. Verwendung eigener Aktien eine andere Art der VerĂ€uĂerung als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu beschlieĂen Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 2 âGegenstand des Unternehmensâ, § 3 âVeröffentlichungenâ, § 11 âAufsichtsrat â Sitzungen, Tagesordnung, Einberufungâ, § 12 âAufsichtsrat â BeschlussfĂ€higkeit, Verhandlungenâ  II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE Insbesondere folgende Unterlagen sind spĂ€testens ab 24.5.2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugĂ€nglich: Jahresabschluss mit Lagebericht Konzernabschluss mit Konzernlagebericht Konsolidierter Corporate Governance-Bericht Konsolidierter Bericht ĂŒber Zahlungen an staatliche Stellen Konsolidierter Nichtfinanzieller Bericht (Nachhaltigkeitsbericht) Vorschlag fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns Bericht des Aufsichtsrats jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023; BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands BeschlussvorschlĂ€ge des Aufsichtsrats VergĂŒtungsbericht fĂŒr den Vorstand und den Aufsichtsrat VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Vorstand VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Aufsichtsrat Bericht des Vorstands gem § 170 Abs 2 AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 8 zur ErmĂ€chtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts in Zusammenhang mit der ErmĂ€chtigung des Vorstands zur Kapitalerhöhung gemÀà § 169 AktG gegen Bar- und/oder Sacheinlagen Bericht des Vorstands gem § 65 Abs 1b AktG iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 10 zur ErmĂ€chtigung zum Ausschluss des anteiligen VerĂ€uĂerungsrechts (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss) der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re beim Erwerb eigener Aktien sowie zur ErmĂ€chtigung des Vorstands zum Ausschluss des Wiederkaufrechts (Bezugsrechts) der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bei einer VerĂ€uĂerung eigener Aktien Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Ănderungen Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht vollstĂ€ndiger Text dieser Einberufung Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re  III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 4.6.2024 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet. Inhaberaktien FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 11.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich: (i) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform: Per Post oder Boten: STRABAG SEHauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5 im Text angeben) (ii) fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemÀà § 17 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst: Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: [email protected], wobei die DepotbestĂ€tigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen sind Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung. [Bei Fragen von in- und auslĂ€ndischen Kreditinstituten zur Ausstellung von DepotbestĂ€tigungen und deren Ăbermittlung können diese wie folgt gestellt werden: telefonisch: +43 800 880890 per E-Mail: [email protected]] DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes, Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin bzw. den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, ISIN AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5 Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung, Zeitpunkt auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 4.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Namensaktien Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche AktionĂ€rinnen oder AktionĂ€re zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spĂ€testens am 11.6.2024 ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht: Per Post oder Boten: STRABAG SE Hauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: [email protected], wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist Per SWIFT: COMRGB2L (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text angeben) Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. IdentitĂ€tsnachweis Die AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. STRABAG SE behĂ€lt sich das Recht vor, die IdentitĂ€t der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.  IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, der oder die im Namen der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r hat, den oder die er oder sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: Per Post oder Boten: STRABAG SE Hauptversammlung c/o Donau-City-Str. 9 1220 Wien Per Telefax: +49 89 30903 73907 Per E-Mail: [email protected], wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 13.6.2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die Ăbermittlung ausschlieĂlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulĂ€ssig. Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r ihrem bzw. seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. bei der Hauptversammlung die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re vertreten wird. FĂŒr die BevollmĂ€chtigung von Herrn Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft bis spĂ€testens 13.6.2024, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, ausschlieĂlich an einer der oben genannten Adressen fĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Dipl.-Vw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. vom IVA unter Tel. +43 1 8763343, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail [email protected].  V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRINNEN UND AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 1.  ErgĂ€nzung der Tagesordnung durch AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 24.5.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse [email protected] oder per SWIFT an die Adresse COMRGB2L zugeht. âSchriftlichâ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Ăbermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN der Aktien, also AT000000STR1 bzw. ISIN AT0000A36HJ5, im Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen. 2. BeschlussvorschlĂ€ge von AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 5.6.2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 1 22422-1177 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an [email protected] zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen. Die VorschlĂ€ge werden spĂ€testens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht. 3.  Auskunftsrecht der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG Jeder AktionĂ€rin bzw. jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich (nach MaĂgabe der Sitzungsleitung durch die Vorsitzende der Hauptversammlung). Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an [email protected] ĂŒbermittelt werden. Bitte beachten Sie, dass wĂ€hrend der Hauptversammlung von der Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrĂ€nkungen festgelegt werden können. 4. AntrĂ€ge von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r ist â unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz â berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 5. Informationen auf der Internetseite Die Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugĂ€nglich.  VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.221.982,-- und ist zerlegt in 118.221.982 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.779.006 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu, auch nicht das Stimmrecht. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 115.442.976 Stimmrechte. 2. Ăbertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird in Bild und Ton in Echtzeit im Internet öffentlich ĂŒbertragen. Alle AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re der Gesellschaft und interessierte Personen können die Hauptversammlung daher am 14.6.2024 ab ca. 10:00 Uhr (Wiener Zeit) live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. 3. Sicherheitsvorkehrungen Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu berĂŒcksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit). 4. Information fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re zur Datenverarbeitung Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re (insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111 â 114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch Aufzeichnung und öffentliche Ăbertragung der Hauptversammlung im Internet unter www.strabag.com erfolgt gemÀà § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4 der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemÀà Artikel 6 (1) f) DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Nimmt eine AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re gegenĂŒber der STRABAG SE unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse [email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: STRABAG SE c/o Donau-City-StraĂe 9 1220 Wien Telefax: +43 (1) 22422 1177 Zudem steht den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden. Wien, im Mai 2024 Der Vorstand  15.05.2024 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | STRABAG SE |
| Donau-City-StraĂe 9 | |
| 1220 Wien | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43 1 22422 â 1089 |
| Fax: | +43 1 22422 - 1177 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.strabag.com |
| ISIN: | AT000000STR1, AT0000A36HJ5 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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