STRABAG SE, AT000000STR1

EQS-HV: STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

14.06.2024 - 16:50:09 | dgap.de

STRABAG SE / AT000000STR1

STRABAG SE / Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung
STRABAG SE: Dividendenbekanntmachung

14.06.2024 / 16:50 CET/CEST
Bekanntmachung der Ergebnisse zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
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FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


STRABAG SE
Villach
Dividendenbekanntmachung
ISIN: AT000000STR1
ISIN: AT0000A36HJ5


In der am 14.6.2024 abgehaltenen 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE wurde fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 die AusschĂŒttung einer Dividende von € 2,20 je StĂŒckaktie beschlossen.

Die Aktien der STRABAG SE werden ab Mittwoch, 19.6.2024, ex Dividende 2023 gehandelt. Der Nachweisstichtag fĂŒr die Dividende („Record Date“) ist Donnerstag, der 20.6.2024. Am Zahltag, also am 25.6.2024, wird fĂŒr jede Inhaberaktie ein Wertrecht mit der ISIN AT0000A3DG92 bei der Depotbank der jeweiligen AktionĂ€rin bzw. des jeweiligen AktionĂ€rs eingebucht, welches den Anspruch auf Bezug der Dividende fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 verbrieft. Das Wertrecht berechtigt ab dem 25.6.2024 zum Bezug der Dividende, Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien als bestellte Zahlstelle gemĂ€ĂŸ den nachfolgenden Bestimmungen:

1.    Dividendenzahlung

Jedes Wertrecht verbrieft den Anspruch auf die von der 20. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE, FN 88983h, Triglavstraße 9, 9500 Villach („STRABAG“) beschlossene Dividende fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023 in Höhe von EUR 2,20 je dividendenberechtigter Aktie. Dividenden werden unverzinst ausbezahlt.

Die bestellte Zahlstelle ist Raiffeisen Bank International AG, FN 122119m, Am Stadtpark 9, 1030 Wien („Zahlstelle“). Die Zahlstelle handelt ausschließlich als Beauftragte der STRABAG und ĂŒbernimmt keinerlei Verpflichtungen gegenĂŒber den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern. Es wird kein Auftrags- oder TreuhandverhĂ€ltnis zwischen ihr und den Wertrecht-Inhaberinnen und -Inhabern begrĂŒndet.

Die Zahlstelle zahlt die Dividende Zug-um-Zug gegen Übertragung des Wertrechts an die depotfĂŒhrende Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der -Inhaberin. Die Zahlung ist zudem mit der Entscheidung des Vorstands der STRABAG gemĂ€ĂŸ Punkt 2 (fĂŒr MKAO Rasperia Trading Limited) zur Auszahlung einer Dividende bzw. der BestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ Punkt 3 (fĂŒr alle anderen AktionĂ€re) bedingt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ausschließlich abzĂŒglich 27,5% Kapitalertragsteuer (KESt) durch Gutschrift bei den depotfĂŒhrenden Kreditinstituten.

Die Dividendenzahlung erfolgt durch die Zahlstelle unter der Voraussetzung, dass die STRABAG die von den depotfĂŒhrenden Banken der Wertrechte-Inhaberinnen und  -Inhaber ausgestellten BestĂ€tigungen genehmigt und der Zahlstelle die erforderlichen BetrĂ€ge fĂŒr die Zahlung der Dividende, einschließlich SpesenvergĂŒtung gemĂ€ĂŸ Punkt 5, rechtzeitig und vollstĂ€ndig zur VerfĂŒgung gestellt hat.

Die Gesellschaft behĂ€lt sich ausdrĂŒcklich vor, die ModalitĂ€ten der Dividendenauszahlung zu Ă€ndern.

2.    Entscheidung des Vorstands der STRABAG SE zur Auszahlung an MKAO Rasperia Trading Limited

Eine Auszahlung der Dividende soll an MESCHDUNARODNAJA KOMPANIJA AKZIONERNOE OBSCHTSCHESTWO „RASPERIA TRADING LIMITED“, [MKAO „Rasperia Trading Limited“], Registernummer (OGRN) 1193926007153, Russische Föderation (im Folgenden „Rasperia“) (oder an ihren/ihre Rechtsnachfolger) nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Vorstand der STRABAG die Auszahlung der Dividende fĂŒr die von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehaltenen STRABAG-Aktien nach Maßgabe von geltenden Sanktionsschranken und potenziellen Auswirkungen von Sanktionen beschließt. Die Zahlstelle wird die Dividende fĂŒr die von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehaltenen STRABAG-Aktien nur auszahlen, wenn STRABAG der Zahlstelle ausdrĂŒcklich schriftlich bestĂ€tigt, dass die Auszahlung erfolgen soll.

3.    BestÀtigung der Depotbank zur Einlösung von Wertrechten

Die depotfĂŒhrende Bank jeder von Rasperia verschiedenen Wertrecht-Inhaberin bzw. jedes Wertrecht-Inhabers hat bei Einreichung von Wertrechten eine BestĂ€tigung abzugeben, aus der sich ergibt, dass die Wertrechte weder per 25.6.2024 noch am Tag der Einlösung von Rasperia (oder von ihrem/ihren Rechtsnachfolger/Rechtsnachfolgern) gehalten wurden. Das Formular fĂŒr diese BestĂ€tigung ist auf der Internetseite der STRABAG (www.strabag.com) abrufbar.

Die vollstĂ€ndig ausgefĂŒllte und unterfertigte BestĂ€tigung ist von der depotfĂŒhrenden Bank mittels E-Mail an die Zahlstelle zu ĂŒbermitteln.

Die BestÀtigung darf bei Einlangen bei der Zahlstelle nicht Àlter als drei Bankarbeitstage sein.

4.    Fristen

Die Wertrechte samt BestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ Punkt 3 können bei der Zahlstelle ab 25.6.2024, 9:00 Uhr Ortszeit Wien, bis zum 25.6.2027, 17:00 Uhr Ortszeit Wien, eingereicht werden. Nicht rechtzeitig behobene Dividenden verfallen zugunsten der Gesellschaft.

5.    SpesenvergĂŒtung

STRABAG ersetzt den depotfĂŒhrenden Banken Spesen fĂŒr die Abwicklung der Dividendenzahlung mittels Wertrechten in Höhe von € 8,-- je Depot. Diese SpesenvergĂŒtung kann von der depotfĂŒhrenden Bank des Wertrecht-Inhabers bzw. der  -Inhaberin in der BestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ Punkt 3 geltend gemacht werden.

6.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Die Rechte und Pflichten der Wertrecht-Inhaberinnen bzw. -Inhaber und der STRABAG unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechts. ErfĂŒllungsort ist Wien, Österreich.

FĂŒr alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Abwicklungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulĂ€ssig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das fĂŒr Handelssachen jeweils zustĂ€ndige Gericht in Wien ausschließlich zustĂ€ndig.

FĂŒr Klagen einer Verbraucherin bzw. eines Verbrauchers gegen STRABAG ist nach Wahl der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers– soweit gesetzlich zulĂ€ssig und/oder soweit sich nicht ein anderer Zwangsgerichtsstand ergibt (vgl. insbesondere § 83a JN) – das sachlich und örtlich zustĂ€ndige Gericht am Wohnsitz der Verbraucherin bzw. des Verbrauchers oder am Sitz von STRABAG oder ein sonstiges, aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zustĂ€ndiges Gericht zustĂ€ndig.


Villach, im Juni 2024

Der Vorstand


14.06.2024 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 – 1089
Fax: +43 1 22422 - 1177
E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1, AT0000A36HJ5
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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