STRABAG SE, AT000000STR1

EQS-HV: STRABAG SE: Einberufung der 22. Ordentlichen Hauptversammlung

13.05.2026 - 10:00:03 | dgap.de

STRABAG SE / AT000000STR1

STRABAG SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
STRABAG SE: Einberufung der 22. Ordentlichen Hauptversammlung

13.05.2026 / 10:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


STRABAG SE
Villach, FN 88983 h
ISIN AT000000STR1


Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur

22. Ordentlichen Hauptversammlung der STRABAG SE

am Freitag, dem 12.6.2026, um 10:00 Uhr (Wiener Zeit),

im Tech Gate Vienna, 1220 Wien, Donau-City-Str. 1, Veranstaltungssaal 0.1. 


I. TAGESORDNUNG Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und konsolidiertem Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des konsolidierten Berichts ĂŒber Zahlungen an staatliche Stellen, des Vorschlags fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025
  Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des Bilanzgewinns
  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025
  Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 
  Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers der konsolidierten Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026
  Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr Vorstand und Aufsichtsrat fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025
  Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtungspolitik
  Beschlussfassung ĂŒber die Änderung der Satzung

Änderung der Satzung in § 4 „Grundkapital und Aktien“, § 9 „Aufsichtsrat – Zusammensetzung“, § 12 „Aufsichtsrat – BeschlussfĂ€higkeit, Verhandlungen“, § 13 „Aufsichtsrat – Aufgaben“, § 15 „Aufsichtsrat – AusschĂŒsse“, § 17 „Hauptversammlung – Teilnahme“, § 18 „Hauptversammlung – Stimmrecht, BeschlĂŒsse“, § 20 „Hauptversammlung und Wirkungskreis“, § 21 „Jahresabschluss, Dividende“ 
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spÀtestens ab 22.5.2026 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com zugÀnglich: Jahresabschluss mit Lagebericht
  Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
  Konsolidierter Corporate Governance-Bericht
  Konsolidierter Bericht ĂŒber Zahlungen an staatliche Stellen 
  Konsolidierte nichtfinanzielle ErklÀrung
  Vorschlag fĂŒr die Verwendung des Bilanzgewinns
  Bericht des Aufsichtsrats jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025; BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands 
  BeschlussvorschlÀge des Aufsichtsrats 
  VergĂŒtungsbericht fĂŒr den Vorstand und den Aufsichtsrat
  VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Vorstand
  VergĂŒtungspolitik fĂŒr den Aufsichtsrat
  Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen
  Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht
  Formular fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht an den von der Gesellschaft namhaft gemachten unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter
  Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht
  vollstÀndiger Text dieser Einberufung
  Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re
  Information ĂŒber die Integration von ISO 20022 SWIFT-Nachrichten in der Zusendungslogik von DepotbestĂ€tigungen und Vollmachten
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 2.6.2026 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag AktionĂ€rin bzw. AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist und sich anmeldet.

Inhaberaktien

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am 9.6.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, erforderlich:

(i) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform:

Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT000000STR1 im Text angeben)

Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11)

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.strabag.com zur VerfĂŒgung.

(ii) fĂŒr die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung gemĂ€ĂŸ § 17 Abs 2 genĂŒgen lĂ€sst:

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die DepotbestĂ€tigungen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen sind

Die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu veranlassen. 

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.

[Bei Fragen von in- und auslĂ€ndischen Kreditinstituten zur Ausstellung von DepotbestĂ€tigungen und deren Übermittlung können diese wie folgt gestellt werden:
telefonisch: +43 (0) 664 264 264 5
per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at]

DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG

Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber die ausstellende Stelle: Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Codes,
  Angaben ĂŒber die AktionĂ€rin bzw. den AktionĂ€r: Name/Firma und Anschrift, bei natĂŒrlichen Personen zusĂ€tzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und Nummer unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat gefĂŒhrt wird,
  Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, ISIN AT000000STR1, 
  Depotnummer andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
  Zeitpunkt auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 2.6.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Namensaktien

Hinsichtlich Namensaktien sind nur solche AktionĂ€rinnen oder AktionĂ€re zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt, deren Anmeldung in Textform der Gesellschaft spĂ€testens am 9.6.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugeht:

Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Anmeldung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Per SWIFT ISO 15022: CPTGDE5WXXX
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt Nummer der Namensaktie im Text angeben)

Per SWIFT ISO 20022: ou=xxx,o=cptgde5w,o=swift
seev.003.001.10 oder seev.004.001.10 (gegebenenfalls seev.004.001.11)

Eine detaillierte Beschreibung steht zum Download unter www.strabag.com zur VerfĂŒgung.

Anmeldungen werden in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

IdentitÀtsnachweis

Die AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re und deren BevollmĂ€chtigte werden ersucht, zur Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte oder BevollmĂ€chtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mit dabei haben. 

STRABAG SE behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS BZW. EINER VERTRETERIN UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r, der oder die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III nachgewiesen hat, hat das Recht eine Vertreterin bzw. einen Vertreter zu bestellen, die oder der im Namen der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r hat, die oder den sie oder er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der Hauptversammlung möglich. 

FĂŒr die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und Adressen an: 

Per Post oder Boten: STRABAG SE
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 

Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50

Per E-Mail: anmeldung.strabag@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 11.6.2026 (16:00 Uhr, Wiener Zeit), bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung ĂŒbergeben werden. Am Tag der Hauptversammlung ist die Übermittlung ausschließlich persönlich durch Vorlage bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort zulĂ€ssig.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com abrufbar. Wir bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. 

Hat die AktionĂ€rin bzw. der AktionĂ€r ihrem bzw. seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. 

AktionÀrinnen bzw. AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. 

Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. 

Als besonderer Service steht den AktionĂ€rinnen und AktionĂ€ren ein Vertreter vom Interessenverband fĂŒr Anleger, IVA, 1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung die AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re vertreten wird. FĂŒr die BevollmĂ€chtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft bis spĂ€testens 11.6.2026 (16:00 Uhr, Wiener Zeit), ausschließlich an einer der oben genannten Adressen fĂŒr die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 1 8763343, Telefax +43 1 8763343-39 oder E-Mail knap.strabag@hauptversammlung.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRINNEN UND AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀrinnen und AktionÀre nach § 62 Abs 1 SE-Gesetz iVm § 109 AktG

AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spĂ€testens am 22.5.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder per SWIFT an die Adresse CPTGDE5WXXX zugeht. „Schriftlich“ bedeutet eigenhĂ€ndige Unterfertigung oder firmenmĂ€ĂŸige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt die ISIN der Aktien, also AT000000STR1, im Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberinnen bzw. Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀrinnen und AktionÀren zur Tagesordnung nach Art 53 SE-VO iVm § 110 AktG

AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am 2.6.2026 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 50 oder an 1220 Wien, Donau-City-Str. 9, Abteilung Investor Relations, z. H. Herr Marco Reiter, MSc, oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com zugeht, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die ErklĂ€rung in einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise abgegeben, die Person des ErklĂ€renden genannt und der Abschluss der ErklĂ€rung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III) verwiesen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt beziehen.

Die VorschlÀge werden spÀtestens zwei Werktage nach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.strabag.com veröffentlicht.

3. Auskunftsrecht der AktionÀrinnen und AktionÀre nach Art 53 SE-VO iVm § 118 AktG

Jeder AktionĂ€rin bzw. jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu stellen, gerne aber auch schriftlich (nach Maßgabe der Sitzungsleitung durch die Vorsitzende der Hauptversammlung).

Fragen, deren Beantwortung einer lĂ€ngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Telefax an +43 1 22422-1177 oder per E-Mail an investor.relations@strabag.com ĂŒbermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass wÀhrend der Hauptversammlung von der Vorsitzenden angemessene zeitliche BeschrÀnkungen festgelegt werden können. 

4. AntrÀge von AktionÀrinnen bzw. AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r ist – unabhĂ€ngig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrĂ€ge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrĂ€ge vor, so bestimmt gemĂ€ĂŸ § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. 

5. Informationen auf der Internetseite

Die Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft www.strabag.com zugĂ€nglich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 118.000.000,-- und ist zerlegt in 118.000.000 StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft hĂ€lt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung insgesamt 2.557.304 eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Stimmrechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrĂ€gt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 115.442.696 Stimmrechte. 

2. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung bis zum Beginn der Generaldebatte im Internet zu ĂŒbertragen. Alle AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re der Gesellschaft sowie die interessierte Öffentlichkeit können die Rede des Vorstandsvorsitzenden in der Hauptversammlung am 12.6.2026 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet unter www.strabag.com verfolgen. Eine darĂŒber hinausgehende Bild- oder TonĂŒbertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

3. Sicherheitsvorkehrungen

Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen (u.a. Garderobenpflicht) zu berĂŒcksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 9:00 Uhr (Wiener Zeit).

4. Information fĂŒr AktionĂ€rinnen und AktionĂ€re zur Datenverarbeitung

Die STRABAG SE verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien der AktionĂ€rin bzw. des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€ĂŸ dem Aktiengesetz, insbesondere der §§ 111-114, 117 und 120 AktG, zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO. 

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern durch Aufzeichnung und teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet unter www.strabag.com erfolgt gemĂ€ĂŸ § 102 Abs 4 AktG iVm § 19 Abs 3 und 4 der Satzung der STRABAG SE auf Grundlage der durch das Aktiengesetz und die Satzungsregelung zugelassenen berechtigten Interessen gemĂ€ĂŸ Artikel 6 (1) f) DSGVO. Da es sich um eine "Einwegverbindung" handelt, werden keine Bild- oder Tondaten von Personen verarbeitet, die die Hauptversammlung lediglich ĂŒber den Livestream verfolgen.

FĂŒr die Verarbeitung ist die STRABAG SE die verantwortliche Stelle. Die STRABAG SE bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notaren, RechtsanwĂ€lten, Banken und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der STRABAG SE nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der STRABAG SE. Soweit rechtlich notwendig, hat die STRABAG SE mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt eine AktionÀrin bzw. AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionÀrinnen und AktionÀre bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und Einsicht verlangen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die STRABAG SE ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). 

Die Daten der AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwĂ€schebestimmungen. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren gegen die STRABAG SE oder umgekehrt von der STRABAG SE gegen AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€ren erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.

Jede AktionĂ€rin bzw. jeder AktionĂ€r hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€rinnen bzw. AktionĂ€re gegenĂŒber der STRABAG SE unentgeltlich ĂŒber die E-Mail-Adresse investor.relations@strabag.com oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Telefax: +43 (1) 22422 1177

Zudem steht den AktionÀrinnen bzw. AktionÀren ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der STRABAG SE www.strabag.com zu finden.

Wien, im Mai 2026    

Der Vorstand


13.05.2026 CET/CEST
Originalinhalt anzeigen: EQS News
Sprache: Deutsch
Unternehmen: STRABAG SE
Donau-City-Straße 9
1220 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 22422 – 1089
Fax: +43 1 22422 - 1177
E-Mail: investor.relations@strabag.com
Internet: www.strabag.com
ISIN: AT000000STR1
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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