EQS-HV: UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung
30.04.2025 - 09:35:30| UNIQA Insurance Group AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung UNIQA Insurance Group AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung 30.04.2025 / 09:35 CET/CEST Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   UNIQA Insurance Group AG ISIN AT0000821103  E I N L A D U N G  an die AktionĂ€r:innen von UNIQA Insurance Group AG mit dem Sitz in Wien zu der am Montag, 02. Juni 2025, 10.00 Uhr,  im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere DonaustraĂe 21, 1029 Wien, stattfindenden  26. ordentlichen Hauptversammlung   Die 26. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, FN 92933t ("UNIQA" oder die "Gesellschaft"), wird als PrĂ€senzversammlung einberufen und findet im UNIQA Tower, Erdgeschoss, Platinum, Untere DonaustraĂe 21, 1029 Wien, am Montag, 02. Juni 2025, 10.00 Uhr, statt.  T A G E S O R D N U N G  Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses von UNIQA Insurance Group AG zum 31.12.2024, des Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstands samt (konsolidierter) nichtfinanzieller ErklĂ€rung, des konsolidierten Corporate Governance-Berichts sowie des Vorschlags des Vorstands fĂŒr die Gewinnverwendung mit dem Bericht des Aufsichtsrats gemÀà § 96 AktG je fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024. Wahl des AbschlussprĂŒfers und des KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026 sowie (vorsorgliche) Wahl des PrĂŒfers fĂŒr die Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2026. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024. Beschlussfassung ĂŒber Taggelder und VergĂŒtungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats. Beschlussfassung ĂŒber die Erneuerung der ErmĂ€chtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemÀà § 65 Absatz 1 Ziffer 8, Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft â zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt (und die auf die gemÀà § 65 Absatz 2 AktG vorgegebene Höchstanzahl eigener Aktien anzurechnen sind) â eigene Aktien höchstens im AusmaĂ von bis zu 10 % des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 % Grenze, sowohl ĂŒber die Börse als auch auĂerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen Andienungsrechts der AktionĂ€re erwerben darf, wobei die ErmĂ€chtigung von einschlieĂlich 07.12.2025 bis einschlieĂlich 06.06.2028, also fĂŒr 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemÀà dieser ErmĂ€chtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 15,00 je StĂŒckaktie erworben werden dĂŒrfen. Die ErmĂ€chtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die eigenen Aktien der Gesellschaft können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fĂŒnf Jahren ab Erteilung der ErmĂ€chtigung auf andere Weise als ĂŒber die Börse oder durch öffentliches Angebot verĂ€uĂert werden, nĂ€mlich (i) zum Zweck der DurchfĂŒhrung eines Programms fĂŒr Mitarbeiterbeteiligung einschlieĂlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschlieĂlich fĂŒr Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans fĂŒr Mitarbeiter einschlieĂlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschlieĂlich fĂŒr Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen, einschlieĂlich, soweit anwendbar, auch durch Ăbertragung an eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung im Sinn des § 4d Absatz 4 EStG, oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von SpitzenbetrĂ€gen. Der Vorstand wird ermĂ€chtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien der Gesellschaft einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermĂ€chtigt, Ănderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschlieĂen. Unterlagen Die folgenden Unterlagen sind spĂ€testens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab spĂ€testens einschlieĂlich 12.05.2025, auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugĂ€nglich:  Jahresabschluss zum 31.12.2024 samt Lagebericht; Konzernabschluss zum 31.12.2024 samt Konzernlagebericht und (konsolidierter) nichtfinanzieller ErklĂ€rung; Konsolidierter Corporate Governance-Bericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024; Jahresfinanzbericht fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024; Vorschlag des Vorstands fĂŒr die Verwendung des im Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns; Bericht des Aufsichtsrats gemÀà § 96 AktG fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024; VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024; Bericht des Vorstands gemÀà § 65 Absatz 1b AktG iVm § 170 Absatz 2 AktG und § 153 Absatz 4 AktG; BeschlussvorschlĂ€ge des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 7.; Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re gemÀà §§ 109, 110, 118 und 119 AktG; Einladung an die AktionĂ€r:innen der Gesellschaft zur 26. ordentlichen Hauptversammlung.  Diese Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft kann ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung sowie die oben zu (i) bis (xi) genannten Unterlagen können ab spĂ€testens einschlieĂlich 12.05.2025 jeweils kostenlos bei der Gesellschaft in A-1029 Wien, Untere DonaustraĂe 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, bezogen werden. Aus NachhaltigkeitsgrĂŒnden wird die Gesellschaft die oben genannten Unterlagen nicht fĂŒr alle AktionĂ€r:innen, die an der Hauptversammlung teilnehmen, in dieser als Ausdruck zur VerfĂŒgung stellen.  Weiters werden auf der Internetseite der Gesellschaft spĂ€testens ab 12.05.2025 Formulare fĂŒr die Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht gemÀà § 114 AktG zugĂ€nglich sein. Hinweis auf die Rechte der AktionĂ€re (§ 106 Ziffer 5 AktG) GemÀà § 109 AktG können AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller:innen mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien gewesen sein. Ein derartiges Verlangen muss der Gesellschaft spĂ€testens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit bis spĂ€testens am 12.05.2025, zugehen. Ein solcher Antrag ist schriftlich an die Gesellschaft unter der Anschrift A-1029 Wien, Untere DonaustraĂe 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, zu richten. GemÀà § 110 AktG können AktionĂ€r:innen, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der AktionĂ€r:innen, die das Verlangen stellen, der dem Verlangen ebenfalls anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden. Das Verlangen ist an die Gesellschaft schriftlich oder in Textform unter der Anschrift A?1029 Wien, Untere DonaustraĂe 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 211 75 79 3773 oder per E-Mail an [email protected] zu richten. Das Verlangen ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spĂ€testens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, d.h. spĂ€testens am 21.05.2025, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 Absatz 2 AktG. Auf die Gesellschaft ist § 86 Absatz 7 AktG anzuwenden, d.h. der Aufsichtsrat hat sich zu mindestens 30% aus Frauen und zu mindestens 30% aus MĂ€nnern zusammenzusetzen. Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft haben nach gegenwĂ€rtiger Zusammensetzung mindestens fĂŒnf Frauen und mindestens fĂŒnf MĂ€nner (berechnet von der Gesamtanzahl von 15 Aufsichtsratsmitgliedern, d.h. zehn Kapitalvertreter:innen und fĂŒnf Arbeitnehmervertreter:innen zusammengerechnet) anzugehören, um das Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Absatz 7 AktG zu erfĂŒllen. Der Mindestanteil von Frauen und MĂ€nnern im Aufsichtsrat ist vom Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit zu erfĂŒllen; es wurde kein Widerspruch gemÀà § 86 Absatz 9 AktG erhoben. GegenwĂ€rtig ist das Mindestanteilsgebot erfĂŒllt; der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht in seiner Gesamtheit aus sechs Frauen und neun MĂ€nnern. GemÀà § 118 AktG ist jedem:jeder AktionĂ€r:in auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit dies zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. AktionĂ€rsrechte, die an die Innehabung von Aktien zu einem bestimmten Zeitpunkt oder wĂ€hrend eines bestimmten Zeitraums geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden, wenn der Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum durch eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen zu den AktionĂ€rsrechten gemÀà §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab 30.04.2025 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zugĂ€nglich. Teilnahmeberechtigung, DepotbestĂ€tigung, Nachweisstichtag und Vertretung (§ 106 Ziffer 6, Ziffer 7 und Ziffer 8 AktG) GemÀà § 111 Absatz 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte sind daher nur jene AktionĂ€r:innen berechtigt, die am Ende des zehnten Tags vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) AktionĂ€r:innen waren. Nachweisstichtag ist 23.05.2025, 24.00 Uhr (Wiener Zeit). Der Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft am Nachweisstichtag wird bei depotverwahrten Inhaberaktien (ausschlieĂlich solche sind von der Gesellschaft ausgegeben) gegenĂŒber der Gesellschaft durch eine DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG gefĂŒhrt, die der Gesellschaft spĂ€testens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spĂ€testens am 27.05.2025, unter der Anschrift A?1029 Wien, Untere DonaustraĂe 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (auch nicht unterzeichnet) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E?Mail an [email protected] oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen muss. Die DepotbestĂ€tigung gemÀà § 10a AktG ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Soll durch die DepotbestĂ€tigung der Nachweis der gegenwĂ€rtigen Eigenschaft als AktionĂ€r:in gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein. DepotbestĂ€tigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut des:der AktionĂ€rs:in oder dem vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut des:der AktionĂ€rs:in beauftragten IntermediĂ€r auszustellen und hat jedenfalls folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlicher Code (SWIFT Code), Angaben ĂŒber den:die AktionĂ€r:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer (Firmenbuchnummer) bei juristischen Personen, Nummer des Depots bzw. andernfalls sonstige Bezeichnung, Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der StĂŒckaktien des:der AktionĂ€rs:in, Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert. AktionĂ€r:innen können ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen. Alle AktionĂ€r:innen, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, haben das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der:die AktionĂ€r:in eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Alle AktionĂ€r:innen können sich der von der Gesellschaft auf ihrer Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellten Formulare bedienen. Die Verwendung dieser Formulare ist nicht zwingend. Als Service der Gesellschaft steht den AktionĂ€r:innen auf deren Wunsch Herr Dr. Michael Knap, EhrenprĂ€sident des Interessenverbands fĂŒr Anleger (IVA), A-1130 Wien, FeldmĂŒhlgasse 22, als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. FĂŒr die Erteilung und den Widerruf der Vollmacht sind auf der Internetseite (www.uniqagroup.com) unter Investor Relations/Hauptversammlung zur VerfĂŒgung gestellte spezielle Formulare abrufbar. Die Kosten fĂŒr die Stimmrechtsvertretung durch den unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreter des IVA werden von der Gesellschaft getragen. SĂ€mtliche ĂŒbrigen Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen fĂŒr die DepotbestĂ€tigung oder Portokosten, haben die AktionĂ€r:innen zu tragen. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter Telefonnummer +43 664 213 87 40 oder E-Mail [email protected]. Auch bei BevollmĂ€chtigung des unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie nachstehend beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Die Gesellschaft wird dem BevollmĂ€chtigten Abschriften der Vollmachten zur VerfĂŒgung stellen. AllfĂ€llige Weisungen zur StimmrechtsausĂŒbung sind direkt Herrn Dr. Michael Knap zu erteilen. Bitte beachten Sie, dass Herr Dr. Michael Knap keine AuftrĂ€ge zu Wortmeldungen, zum Stellen von Fragen oder von AntrĂ€gen oder zur Einlegung von WidersprĂŒchen gegen HauptversammlungsbeschlĂŒsse entgegennimmt. Die Vollmacht eines:einer AktionĂ€rs:in muss der Gesellschaft ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spĂ€testens 30.05.2025, 16.00 Uhr, Wiener Zeit, schriftlich unter der Anschrift A?1029 Wien, Untere DonaustraĂe 21, UNIQA Tower, Abteilung Investor Relations, oder per Telefax (in Textform) unter der Faxnummer +43 1 8900 500 50 oder per E?Mail an die E?Mail Adresse [email protected], wobei bei Ăbermittlung mit E?Mail die Vollmacht dem E-Mail in Textform (z.B. als pdf) anzuschlieĂen ist, oder mit SWIFT Message Type MT598 oder MT599 an die SWIFT Adresse GIBAATWGGMS unter Hinweis auf ISIN AT0000821103 zugehen. Am Tag der Hauptversammlung kann die Vollmacht ausschlieĂlich persönlich bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort ĂŒbergeben werden. Auf Wunsch wird das auf der Internetseite der Gesellschaft zur VerfĂŒgung gestellte Vollmachtsformular mit der Post zugesandt. Hat ein:e AktionĂ€r:in seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn das depotfĂŒhrende Kreditinstitut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die vorstehenden Bestimmungen ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die AktionĂ€r:innen und sonstigen Teilnehmer:innen gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden. Die Gesellschaft behĂ€lt sich vor, von den Teilnehmer:innen bei Registrierung die Vorlage eines gĂŒltigen amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Wenn diesen Anforderungen nicht nachgekommen werden sollte, kann der Einlass verwehrt werden. Wenn Sie als BevollmĂ€chtigte:r an der Hauptversammlung teilnehmen, nehmen Sie bitte zusĂ€tzlich die auf Sie ausgestellte Vollmacht mit; falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft gesandt wurde, beschleunigen Sie die Registrierung, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten fĂŒr die Teilnahme ist ab 08.30 Uhr (MESZ).  Information fĂŒr AktionĂ€r:innen zur Datenverarbeitung UNIQA Insurance Group AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionĂ€r:innen (insbesondere jene gemÀà § 10a Absatz 2 AktG, wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der AktionĂ€rs:in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum der zur Vertretung bevollmĂ€chtigten Person) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, und des AktG, um den AktionĂ€r:innen die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€r:innen ist fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€r:innen und deren Vertreter:innen (einschlieĂlich der Stimmrechtsvertreter:innen) an der Hauptversammlung gemÀà dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO. FĂŒr die Verarbeitung ist UNIQA Insurance Group AG die verantwortliche Stelle. UNIQA Insurance Group AG bedient sich zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notar:innen, RechtsanwĂ€lt:innen, Banken und IT-Dienstleistenden. Diese erhalten von UNIQA Insurance Group AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich nach Weisung von UNIQA Insurance Group AG. Soweit rechtlich notwendig, hat UNIQA Insurance Group AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. AktionĂ€r:innen, (Stimmrechts?)Vertreter:innen, Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht können in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, Anzahl der angemeldeten Aktien) einsehen. UNIQA Insurance Group AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).  Die Daten der AktionĂ€r:innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben oder verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, unter anderem auch aus § 128 Absatz 4 AktG (Verpflichtung der Gesellschaft, innerhalb von 14 Tagen nach der Abstimmung auf Verlangen eines:einer AktionĂ€rs:in eine BestĂ€tigung ĂŒber die korrekte Erfassung und ZĂ€hlung der von ihm:ihr abgegebenen Stimmen auszustellen), aus dem Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Bestimmungen zur Verhinderung von GeldwĂ€sche und Terrorismusfinanzierung. Sofern rechtliche AnsprĂŒche von AktionĂ€r:innen gegen UNIQA Insurance Group AG oder umgekehrt von UNIQA Insurance Group AG gegen AktionĂ€r:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. In Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren. Jede:r AktionĂ€r:in hat, soweit nicht gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können AktionĂ€r:innen gegenĂŒber der UNIQA Insurance Group AG unentgeltlich ĂŒber die E-Mail Adresse [email protected] oder ĂŒber die folgenden Kontaktdaten geltend machen: UNIQA Insurance Group AG, Untere DonaustraĂe 21, 1029 Wien, Telefax +43 50677 676 (UNIQA Kundenservice). Zudem steht den AktionĂ€r:innen ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Internetseite der UNIQA Insurance Group AG (www.uniqagroup.com) unter Services/Datenschutz zu finden.  Angaben zur Ăbertragung der Hauptversammlung Hinweis gemÀà § 106 Ziffer 2 littera b AktG: Die Hauptversammlung wird ab Beginn bis zur Beendigung des Berichts des Vorstandsvorsitzenden zu Tagesordnungspunkt 1. im Internet ĂŒbertragen.  Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§ 106 Ziffer 9 AktG und § 120 Absatz 2 Ziffer 1 BörseG) Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 309.000.000,00, das in 309.000.000 nennwertlose StĂŒckaktien zerlegt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2.034.739 StĂŒck eigene Aktien, wobei 1.215.089 StĂŒck eigene Aktien von UNIQA Ăsterreich Versicherungen AG gehalten werden. Die Gesamtanzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt demgemÀà zum Zeitpunkt der Einberufung 306.965.261 StĂŒck. Mehrere Aktiengattungen bestehen nicht.   Wien, im April 2025  Der Vorstand von UNIQA Insurance Group AG 30.04.2025 CET/CEST |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | UNIQA Insurance Group AG |
| Untere DonaustraĂe 21 | |
| 1029 Wien | |
| Ăsterreich | |
| Telefon: | +43 1 211 75-0 |
| E-Mail: | [email protected] |
| Internet: | www.uniqagroup.com |
| ISIN: | AT0000821103 |
| WKN: | 928900 |
| Börsen: | Wiener Börse (Amtlicher Handel) |
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| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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