Wienerberger AG, AT0000831706

EQS-HV: Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

16.04.2025 - 10:00:04

Wienerberger AG / AT0000831706

Wienerberger AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Wienerberger AG: Einberufung zur Hauptversammlung gem. § 107 Abs. 3 AktG

16.04.2025 / 10:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, ĂŒbermittelt durch EQS News
- ein Service der EQS Group.
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Wienerberger AG Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien Firmenbuch-Nummer 77676f ISIN AT0000831706         Einladung zu der am Freitag, den 16. Mai 2025, um 10:00 Uhr am Erste Campus, Grand Hall, Am Belvedere 1, 1100 Wien, stattfindenden 156. ordentlichen Hauptversammlung   Tagesordnung Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts der Wienerberger AG, des Vorschlags ĂŒber die Gewinnverwendung, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts inklusive der nichtfinanziellen ErklĂ€rung, des Corporate Governance Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2024 Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2024 ausgewiesenen Bilanzgewinns Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers sowie des PrĂŒfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2025 Wahlen in den Aufsichtsrat Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht 2024 Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen sind gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 und 4 AktG spĂ€testens ab Freitag, 25. April 2025 auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.wienerberger.com abrufbar: die in Tagesordnungspunkt 1 angefĂŒhrten Unterlagen BeschlussvorschlĂ€ge zu den Tagesordnungspunkten 2 – 7 VergĂŒtungsbericht fĂŒr die BezĂŒge der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2024 Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemĂ€ĂŸ § 114 AktG Alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser Hauptversammlung   Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur AusĂŒbung des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte in der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum Nachweisstichtag AktionĂ€r ist und dies der Gesellschaft nachweist. FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG bzw. § 18 der Satzung, die der Gesellschaft spĂ€testens am Dienstag, 13. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit, ausschließlich auf einem der nachgenannten Kommunikationswege zugehen muss: Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthĂ€lt (eine detaillierte Beschreibung ist unter www.wienerberger.com abrufbar) Per E-Mail: [email protected]
(DepotbestĂ€tigung als PDF-Anhang) Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50 DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropĂ€ischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrĂ€uchlichen Code (SWIFT-Code); Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung; Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000831706) des AktionĂ€rs; Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestĂ€tigung bezieht. Die DepotbestĂ€tigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (Dienstag, 6. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit) beziehen. Die DepotbestĂ€tigung muss in deutscher oder englischer Sprache ĂŒbermittelt werden. Die Übermittlung der DepotbestĂ€tigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€ußerbarkeit der Aktien und wirkt sich nicht auf die Dividendenberechtigung aus. Vertretung durch BevollmĂ€chtigte Jedem AktionĂ€r, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemĂ€ĂŸ den Vorgaben dieser Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des AktionĂ€rs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionĂ€r hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natĂŒrlichen oder juristischen) Person in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmĂ€chtigt werden können. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wĂ€hrend der Hauptversammlung möglich. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung am Versammlungsort ĂŒbergeben wird, ist die Vollmacht unter Verwendung eines der folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spĂ€testens Donnerstag, 15. Mai 2025, 12:00 Uhr Wiener Zeit, bei der Gesellschaft einlangt: Per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel Per SWIFT ISO 15022: GIBAATWGGMS (Message Type MT598 bzw. Type 599);
unbedingt ISIN AT0000831706 im Text angeben. Per SWIFT ISO 20022: ou=gms, o=gibaatwg
o=swift – seev.003.001.XX oder seev.004.001.XX
in der Version, welche die mindest-notwendigen Felder enthĂ€lt (eine detaillierte Beschreibung ist unter www.wienerberger.com abrufbar) Per E-Mail: [email protected]
wobei die Vollmacht in Textform (z.B. im PDF-Format) anzufĂŒgen ist. Per Telefax:  +43 (0) 1 8900 500 50 Muster fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht sowie den Widerruf der Vollmacht sind auf der Website der Gesellschaft unter www.wienerberger.com abrufbar. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der bereitgestellten Formulare gebeten. Einzelheiten zur BevollmĂ€chtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten Vollmachtsformular. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses, zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung, auf dem fĂŒr die Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. AktionĂ€re können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ auch fĂŒr den Widerruf der Vollmacht. Als besonderes Service steht den AktionĂ€ren bzw. Institutionen Herr Florian Beckermann, Vorstand des Interessenverbands fĂŒr Anleger (IVA), als unabhĂ€ngiger Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der Hauptversammlung zur VerfĂŒgung. HierfĂŒr ist auf der Website der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. DarĂŒber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme: Florian Beckermann
Tel.: +43 (0) 1 876 33 43-0
E-Mail: [email protected] Bei BevollmĂ€chtigung des genannten unabhĂ€ngigen Stimmrechtsvertreters ist die Vollmacht an die oben genannte E-Mail-Adresse von Herrn Beckermann zu schicken. Hinweis auf die Rechte der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110,118 und 119 AktG AktionĂ€re, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können gemĂ€ĂŸ § 109 AktG verlangen, dass zusĂ€tzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Erfordernis der Unterschrift durch alle Antragsteller; im Falle einer Übermittlung per E-Mail: Erfordernis einer qualifizierten elektronischen Signatur aller Antragsteller) spĂ€testens am Freitag, 25. April 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft entweder per Post, adressiert an Wienerberger AG, z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, oder per E-Mail (qualifizierte elektronische Signatur erforderlich) an [email protected] zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (auch in deutscher Sprache) samt BegrĂŒndung beiliegen. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, in der bestĂ€tigt wird, dass die antragstellenden AktionĂ€re seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. AktionĂ€re, die einzeln oder zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, können gemĂ€ĂŸ § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Website der Gesellschaft zugĂ€nglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spĂ€testens am Mittwoch, 7. Mai 2025, 24:00 Uhr Wiener Zeit, der Gesellschaft per Telefax an +43 1 8900 500 50, per E-Mail an [email protected] oder postalisch an Wienerberger AG, z. Hd. Mag. Martina Handler, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien, zugeht. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG. FĂŒr den Nachweis des Aktienbesitzes zur AusĂŒbung dieses AktionĂ€rsrechts genĂŒgt die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Zum Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfĂ€lligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: Die Wienerberger AG unterliegt dem Anwendungsbereich des § 86 Abs 7 AktG und hat daher das Mindestanteilsgebot zu berĂŒcksichtigen. GemĂ€ĂŸ § 10 Abs 1 der Satzung der Wienerberger AG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens drei und höchstens zehn von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat  aus sieben von der Hauptversammlung gewĂ€hlten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom Betriebsrat gemĂ€ĂŸ § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern zusammen. Von den sieben Kapitalvertretern sind vier MĂ€nner und drei Frauen, die Arbeitnehmervertreterseite besteht aus zwei MĂ€nnern und einer Frau. Der Aufsichtsrat besteht somit insgesamt aus sechs MĂ€nnern und vier Frauen und erfĂŒllt somit das Mindestanteilsgebot gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 7 AktG. Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9 AktG weder von der Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer GetrennterfĂŒllung, sondern gemĂ€ĂŸ § 86 Abs 9, erster Satz AktG zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots kommt. Unter BerĂŒcksichtigung von sieben Kapitalvertretern und drei vom Betriebsrat entsandten Mitgliedern mĂŒssen dem Aufsichtsrat mindestens drei Frauen und drei MĂ€nner angehören, um das Mindestanteilsgebot zu erfĂŒllen. Bei der Erstattung eines Wahlvorschlags zu Tagesordnungspunkt 6 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ durch AktionĂ€re ist jedenfalls auf § 86 Abs 7 AktG bzw. auf das zuvor angefĂŒhrte Mindestanteilsgebot Bedacht zu nehmen. Jeder AktionĂ€r ist gemĂ€ĂŸ § 119 AktG berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Tagesordnungspunkt AntrĂ€ge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedĂŒrfen. Jedem AktionĂ€r ist gemĂ€ĂŸ § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschĂ€ftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind auf der Website der Gesellschaft www.wienerberger.com zugĂ€nglich. Informationen zum Datenschutz der AktionĂ€re Die Wienerberger AG verarbeitet im Rahmen der DurchfĂŒhrung der Hauptversammlung personenbezogene Daten der AktionĂ€re (insbesondere jene gemĂ€ĂŸ § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des oder der BevollmĂ€chtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropĂ€ischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Ohne Angabe Ihrer personenbezogenen Daten können Sie sich nicht zur Hauptversammlung anmelden. Die Wienerberger AG ist gemĂ€ĂŸ § 104 Abs 1 AktG rechtlich verpflichtet, jĂ€hrlich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Um dieser rechtlichen Verpflichtung nachzukommen, ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren fĂŒr die Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung unerlĂ€sslich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Artikel 6 (1) c) DSGVO, wonach die Verarbeitung von Daten rechtmĂ€ĂŸig ist, wenn sie zur ErfĂŒllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist, denen der Verantwortliche unterliegt. FĂŒr die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Wienerberger AG die verantwortliche Stelle. Die Wienerberger AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notare, RechtsanwĂ€lte, Banken und IT-Dienstleister. Diese erhalten von der Wienerberger AG nur solche personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Wienerberger AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die Wienerberger AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen. DarĂŒber hinaus werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben. Nimmt ein AktionĂ€r an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden AktionĂ€re bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u.a. Name, Wohnort, BeteiligungsverhĂ€ltnis) einsehen. Die Wienerberger AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene AktionĂ€rsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Die oben genannten Daten werden zwei Jahre nach Beendigung der Hauptversammlung gelöscht, es sei denn, die weitere Verarbeitung der Daten ist im Einzelfall noch zur Bearbeitung von AntrĂ€gen, Entscheidungen oder rechtlichen Verfahren in Bezug auf die Hauptversammlung erforderlich. Sie haben das Recht, ĂŒber die personenbezogenen Daten, die ĂŒber Sie gespeichert wurden, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten. ZusĂ€tzlich haben Sie das Recht, auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht, die EinschrĂ€nkung der Verarbeitung von zu umfangreich verarbeiteten Daten zu verlangen und das Recht auf Löschung von unrechtmĂ€ĂŸig verarbeiteten bzw. zu lange gespeicherten personenbezogenen Daten (soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht und keine sonstigen GrĂŒnde nach Art. 17 Abs 3 DSGVO entgegenstehen). DarĂŒber hinaus haben Sie das Recht auf Übertragung sĂ€mtlicher von Ihnen an uns ĂŒbergebener Daten in einem gĂ€ngigen Dateiformat (Recht auf „DatenportabilitĂ€t“). Zur AusĂŒbung Ihrer Rechte genĂŒgt eine entsprechende E-Mail an [email protected]. DarĂŒber hinaus haben Sie auch das Recht zur Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der DatenschutzerklĂ€rung auf der Website der Wienerberger AG unter www.wienerberger.com zu finden.   Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrĂ€gt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 109.497.697,-- und ist eingeteilt in 109.497.697 auf Inhaber lautende nennwertlose StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag Montag, 31. MĂ€rz 2025, 319.174 StĂŒck eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien betrĂ€gt zu vorangefĂŒhrtem Zeitpunkt 109.178.523. Die Anzahl eigener Aktien und damit verbunden die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien kann sich bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch Ă€ndern. Die Gesellschaft wird darĂŒber im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften informieren. Weitere Angaben und Hinweise Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 9:00 Uhr. Die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur ÜberprĂŒfung der IdentitĂ€t am Eingang zur Hauptversammlung ein gĂŒltiger, amtlicher Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. BevollmĂ€chtigte werden gebeten, zusĂ€tzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht bzw. eine Kopie der Vollmacht mitzunehmen. Sollte eine IdentitĂ€tsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartende hohe Teilnehmeranzahl sowie die ĂŒblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berĂŒcksichtigen.   Wien, im April 2025 Der Vorstand


16.04.2025 CET/CEST

Sprache: Deutsch
Unternehmen: Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1
1100 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 60 192-0
Fax: +43 1 60 192-10159
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wienerberger.com
ISIN: AT0000831706
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

2118570  16.04.2025 CET/CEST
@ dgap.de | AT0000831706 WIENERBERGER AG