EQS-CMS: Andritz AG: ErmĂ€chtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der VerĂ€uĂerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.)
26.03.2026 - 14:04:33 | dgap.de| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Andritz AG / Veröffentlichung gem. § 119 Abs. 9 BörseG Andritz AG: ErmĂ€chtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der VerĂ€uĂerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.) 26.03.2026 / 14:04 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Die 119. ordentliche Hauptversammlung der Andritz AG fasste am 26. MĂ€rz 2026 folgende BeschlĂŒsse: ErmĂ€chtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der VerĂ€uĂerung eigener Aktien (Tagesordnungspunkt 9.) Der Vorstand wird gem § 65 Abs 1 Z 8 AktG fĂŒr die Dauer von 30 Monaten ab dem 1. April 2026 ermĂ€chtigt, eigene Aktien der Gesellschaft im gesetzlich jeweils höchst zulĂ€ssigen AusmaĂ zu erwerben und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals befasst werden muss, gegebenenfalls diese Aktien der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen. Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene Unternehmen oder fĂŒr deren Rechnung durch Dritte ausgeĂŒbt werden.  Der Vorstand der ANDRITZ AG wird ermĂ€chtigt, den Erwerb ĂŒber die Börse zu beschlieĂen. Der auĂerbörsliche Erwerb unterliegt der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats. Im Falle des auĂerbörslichen Erwerbs kann dieser auch unter Ausschluss des quotenmĂ€Ăigen VerĂ€uĂerungsrechts durchgefĂŒhrt werden (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss).  Der Gegenwert pro StĂŒckaktie darf jeweils den anteiligen Betrag pro Aktie am Grundkapital nicht unterschreiten. Der höchste beim RĂŒckerwerb zu leistende Gegenwert pro StĂŒckaktie darf nicht mehr als 10% ĂŒber dem durchschnittlichen, ungewichteten Börsenschlusskurs der der AusĂŒbung dieser ErmĂ€chtigung vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse liegen.  Sowohl dieser Beschluss als auch das darauf beruhende RĂŒckkaufprogramm und ein allfĂ€lliges Wiederverkaufsprogramm sowie deren jeweilige Dauer sind zu veröffentlichen.   Der Vorstand wird fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren ab Beschlussfassung ermĂ€chtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien auch auf eine andere Art als ĂŒber die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu jedem gesetzlich zulĂ€ssigen Zweck zu verĂ€uĂern oder zu verwenden und hierbei auch das quotenmĂ€Ăige Kaufrecht der AktionĂ€re auszuschlieĂen (Ausschluss des Bezugsrechts). Die ErmĂ€chtigung kann ganz oder teilweise oder auch in mehreren TeilbetrĂ€gen und in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke ausgeĂŒbt werden.  Der Aufsichtsrat wird ermĂ€chtigt, Ănderungen der Satzung der Gesellschaft, die sich durch die Einziehung der eigenen Aktien ergeben, zu beschlieĂen. Graz, am 26. MĂ€rz 2026 Der Vorstand  26.03.2026 CET/CEST Originalinhalt anzeigen: EQS News |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Andritz AG |
| Stattegger StraĂe 18 | |
| 8045 Graz | |
| Ăsterreich | |
| Internet: | www.andritz.com |
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| Ende der Mitteilung | EQS News-Service |
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