EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596 / 2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016 / 1052
20.12.2023 - 10:14:11| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 20.12.2023 / 10:14 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung ĂŒbermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, der RWE Generation UK plc, der RWE Technology UK Limited und der RWE Renewables Management UK Ltd durch die RWE Aktiengesellschaft. Die RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, die RWE Generation UK plc, die RWE Technology UK Limited und die RWE Renewables Management UK Ltd (zusammen die âRWE UK Arbeitgeberâ) haben jeweils getrennt voneinander Belegschaftsaktienprogramme (zusammen die âRĂŒckkaufprogrammeâ) fĂŒr ihre jeweiligen Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich (zusammen die âRWE UK Arbeitnehmerâ) aufgelegt. Danach können RWE UK Arbeitnehmer, sofern sie zur Teilnahme an den Belegschaftsaktienprogrammen berechtigt sind, nach eigenem Ermessen einen zuvor von den RWE UK Arbeitgebern benannten unabhĂ€ngigen TreuhĂ€nder (nachfolgend der âTreuhĂ€nderâ) anweisen, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung fĂŒr einen zuvor festgelegten Teil ihrer monatlichen VergĂŒtung Aktien der RWE Aktiengesellschaft zu erwerben (nachfolgend die âTeilnehmeraktienâ). Der TreuhĂ€nder wird die Teilnehmeraktien monatlich am Markt kaufen und sodann treuhĂ€nderisch fĂŒr die betreffenden RWE UK Arbeitnehmer halten. FĂŒr Teilnehmeraktien, die von RWE UK Arbeitnehmern entsprechend den Belegschaftsaktienprogrammen erworben werden, gewĂ€hren die RWE UK Arbeitgeber den RWE UK Arbeitnehmern zusĂ€tzliche Aktien im VerhĂ€ltnis von 3:1 (nachfolgend die âErgĂ€nzungsaktienâ). Die ErgĂ€nzungsaktien werden ausschlieĂlich vom TreuhĂ€nder mit von den RWE UK Arbeitgebern zur VerfĂŒgung gestellten Mitteln am Markt erworben. Die RWE UK Arbeitgeber gehen davon aus, dass der TreuhĂ€nder bis zu 30.000 Aktien der RWE Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024 erwerben wird. Diese Aktien stellen eigene Aktien im Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz dar. Der AktienrĂŒckkauf ist auf einen fĂŒr den Erwerb der ErgĂ€nzungsaktien aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 1.350.000 begrenzt. Der Erwerb der ErgĂ€nzungsaktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen der RWE UK Arbeitgeber aus den Belegschaftsaktienprogrammen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfĂŒllen. Die tatsĂ€chliche Anzahl der zu erwerbenden ErgĂ€nzungsaktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 30.000 Aktien hĂ€ngt von der Beteiligung der RWE UK Arbeitnehmer an den Belegschaftsaktienprogrammen ab. Die RWE UK Arbeitgeber versichern, dass der TreuhĂ€nder den Erwerb der ErgĂ€nzungsaktien im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. MĂ€rz 2016 durchfĂŒhren wird. Der RĂŒckkauf wird im Rahmen eines programmierten RĂŒckkaufprogramms der RWE UK Arbeitgeber durchgefĂŒhrt, auf das Art. 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechend Anwendung findet. Die RWE Aktiengesellschaft und/oder die RWE UK Arbeitnehmer können Entscheidungen des TreuhĂ€nders weder vorgeben, Ă€ndern, noch in sonstiger Weise beeinflussen. Der TreuhĂ€nder ist ausschlieĂlich an die fĂŒr RĂŒckkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 gebunden. Der RĂŒckkauf erfolgt ausschlieĂlich ĂŒber den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine Auftragserteilung wĂ€hrend einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten AuftrĂ€ge werden wĂ€hrend dieser Phase nicht geĂ€ndert. Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemÀà Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE Aktiengesellschaft nicht zu einem Kurs erworben, der ĂŒber dem des letzten unabhĂ€ngig getĂ€tigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) ĂŒber dem des derzeit höchsten unabhĂ€ngigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Der TreuhĂ€nder wird ferner an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen tĂ€glichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen tĂ€glichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin. Die RĂŒckkaufprogramme können, soweit erforderlich und rechtlich zulĂ€ssig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. Informationen zu den mit den RĂŒckkaufprogrammen zusammenhĂ€ngenden GeschĂ€ften werden spĂ€testens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der AusfĂŒhrung solcher GeschĂ€fte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. DarĂŒber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft ĂŒber den Verlauf der RĂŒckkaufprogramme unter www.rwe.com gemÀà der gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafĂŒr sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fĂŒnf Jahre öffentlich zugĂ€nglich bleiben. Essen, im Dezember 2023 RWE Aktiengesellschaft Bei RĂŒckfragen wenden Sie sich bitte an unser Investor Relations Team
20.12.2023 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | RWE Aktiengesellschaft |
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