StĂ€nderatskommission mit einer Carte Blanche fĂŒr die Verwaltung â Versorgung mit Medikamenten gefĂ€hrdet
29.01.2025 - 15:05:00Die stĂ€nderĂ€tliche Gesundheitskommission (SGK-S) hat die Differenzbereinigung am KostendĂ€mpfungspaket 2 (KP2) abgeschlossen. Sie sendet sehr gemischte Signale, wobei ein Entscheid besonders folgenreich â im negativen Sinne â ist:
WZW-Bestimmung gefÀhrdet die Versorgung akut
Bei der dreijĂ€hrlichen ĂberprĂŒfung wird jedes Jahr jeweils rund ein Drittel aller Medikamente auf der SpezialitĂ€tenliste auf die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, ZweckmĂ€ssigkeit, Wirtschaftlichkeit) hin ĂŒberprĂŒft. Mit diesen gesetzlich verordneten PreisĂŒberprĂŒfungen, welche die Pharmaindustrie seit Jahren konstruktiv mittrĂ€gt, werden jĂ€hrlich wiederkehrend ca. 1.5 Mrd. Franken Kosten eingespart. Mit der von der SGK-S verabschiedeten Bestimmung besteht nun aber die Gefahr, dass diese WZW-PrĂŒfungen ohne objektive Kriterien gestaltet werden.
Damit wĂ€re der BeamtenwillkĂŒr TĂŒr und Tor geöffnet: Das Parlament gĂ€be sĂ€mtliche Kompetenzen bei der PreisĂŒberprĂŒfung aus der Hand und dem BAG freie Bahn, um die WZW-ĂberprĂŒfungen nach eigenem Belieben auszugestalten. FĂŒr die Unternehmen wĂ€re eine Planbarkeit des Preisfestsetzungsprozesses damit nicht mehr möglich. Noch schlimmer: Das BAG könnte in Umgehung des Parlaments durch die HintertĂŒr das Preisbildungssystem komplett umbauen. Was fĂŒr den Pharmastandort Schweiz höchst schĂ€dlich wĂ€re, könnte fĂŒr die Patientinnen und Patienten in der Schweiz sogar den Anfang einer veritablen Versorgungskrise markieren: Schon heute sind nur die HĂ€lfte der neuen Medikamente, welche in Deutschland erhĂ€ltlich sind, in der Schweiz gleichberechtigt verfĂŒgbar.
Auch das Umsetzen von Kostenfolgemodellen (Mengenrabatten) ist fĂŒr den Pharmastandort Schweiz ohne Frage problematisch und gefĂ€hrdet die Versorgung der Patientinnen und Patienten zusĂ€tzlich. Die Industrie hat im Sinne eines sehr schmerzhaften Kompromisses Hand geboten, sofern im Gegenzug das veraltete System der Preisbildung modernisiert und die schlechte Zugangssituation deutlich verbessert wird. Mit Blick auf den Entscheid der SGK-S zur WZW-ĂberprĂŒfung ist diese Voraussetzung nur teilweise erfĂŒllt.
Umso mehr erwartet Interpharma vom BAG, dass es die gegebenen Versprechen einhĂ€lt und durch Verhandlungslösungen sicherstellt, dass produktspezifische Besonderheiten berĂŒcksichtigt werden, ohne dass Patientinnen und Patienten darunter leiden mĂŒssen. Hierzu werden die Gesundheitskommissionen des Parlaments die Verordnungsanpassungen des BAG sehr genau begleiten mĂŒssen. Zudem erwartet Interpharma, dass sich das BAG an die gesetzlichen Vorgaben hĂ€lt und Kostenfolgemodelle erst umsetzt, wenn der Bundesrat die entsprechende Bestimmung in Kraft gesetzt hat. Eine vorauseilende Umsetzung, wie dies derzeit durch das BAG geschieht, ist rechtswidrig und inakzeptabel.
René Buholzer, CEO von Interpharma, sagt:
«Das aktuelle KostendĂ€mpfungspaket 2 ist die sechste Vorlage zur Kostensenkung innerhalb von nur vier Jahren, ohne die drĂ€ngenden Probleme bei Zugang und Versorgung der Patientinnen und Patienten anzugehen. Schon heute ist es ratsamer, in Konstanz anstatt in Kreuzlingen zu wohnen, weil fĂŒr Sie als Patientin oder Patient in der Schweiz rund die HĂ€lfte der neuen innovativen Arzneimittel nicht verfĂŒgbar sind. Der Entscheid der SGK-S könnte die Situation noch verschlimmern.»
Erfolg von «Zugang ab Tag 0» ist noch nicht gesichert
Immerhin ist zu begrĂŒssen, dass eine Mehrheit der stĂ€nderĂ€tlichen Gesundheitskommission bei der «vorlĂ€ufigen VergĂŒtung ab Tag 0» dem aus Sicht der Branche gangbaren Kompromissvorschlag des Nationalrates gefolgt ist. Es gilt zu hoffen, dass in der MĂ€rzsession der StĂ€nderat diesem Vorschlag folgt. So soll ein wesentlicher Teil jener innovativen Medikamente, die eines der beschleunigten Verfahren bei Swissmedic durchlaufen, den Patientinnen und Patienten ab dem Tag der Zulassung zur VerfĂŒgung stehen. Ansonsten wĂ€re dieser «Zugang ab Tag 0» schon von Beginn weg zum toten Buchstaben ohne Verbesserung fĂŒr die Patientinnen und Patienten geworden:
Denn aufgrund der engen Definition und der restriktiven Bedingungen hĂ€tte kaum ein Hersteller seine Produkte auf dem vorgesehenen Weg in die Schweiz gebracht und an den massiven Verzögerungen beim Patientenzugang hĂ€tte sich nichts geĂ€ndert. Allerdings hat die jetzt verabschiedete Version nur noch wenig mit dem ursprĂŒnglich lancierten Vorschlag der Branche zu tun. Entsprechend ist auch bei der jetzigen Bestimmung nicht gesichert, dass sie effektiv genug ist, um den Patientenzugang merklich zu verbessern. Das BAG ist nun gefordert, in der Umsetzung fĂŒr die erhoffte Beschleunigung zu sorgen.
(Ende)
Aussender: Interpharma Ansprechpartner: Georg DĂ€rendinger Tel.: +41 61 264 34 00 E-Mail: georg.daerendinger@interpharma.ch Website: www.interpharma.ch

