ElektrizitÀtswirtschaftsgesetz ElWG geht in die Begutachtung
12.01.2024 - 11:40:00Das geltende ElektrizitĂ€tswirtschaft- und Organisationsgesetz (ElWOG) ist in die Jahre gekommen. Seit 2010 hat sich dieses kaum verĂ€ndert, wĂ€hrend beim Strommarkt kaum ein Stein auf dem anderen geblieben ist. Nun wird es bald durch ein neues ElektrizitĂ€tswirtschaftsgesetz (ElWG) abgelöst. DafĂŒr wurde heute von der Regierung ein Entwurf prĂ€sentiert, der in Begutachtung gesendet wird. Der Entwurf soll die jĂŒngsten energiewirtschaftlichen Entwicklungen sowie Vorgaben des EU-Rechts berĂŒcksichtigen und darĂŒber hinaus bestehende rechtliche Unklarheiten beseitigen.
"Die IG Windkraft ist hoch erfreut, dass das ElWG nach doch sehr langen Diskussionen nun endlich in Begutachtung gesendet wird", freut sich Moidl: "Die richtige Ausgestaltung dieses Gesetzes ist fĂŒr den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und die Energiewende sowie fĂŒr die Versorgungssicherheit Ăsterreichs von entscheidender Bedeutung."
Zentrale Inhalte
* Organisation des ElektrizitĂ€tsmarktes * Endkunden * Dezentrale Versorgung und BĂŒrgerenergie * Pflichten der Erzeuger:innen und Lieferant:innen * Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung * Netze: Netzanschluss, Netzausbau, Netzbetrieb * Systemnutzungsentgelte
Eckpunkte aus Sicht der Erneuerbaren
Folgende zentrale Punkte mĂŒssen in diesem Gesetz aus Sicht der erneuerbaren Energien gut geregelt werden:
* Bedarfsgerechter und rascher Netzausbau * Klare und transparente Regeln zum Netzanschluss * Netzentgelte â Netzanschluss und laufende Entgelte * Rechte und Pflichten der Erzeuger * StĂ€rkung der Möglichkeiten dezentraler Versorgung: Direktleitungen, Energiegemeinschaften * Gesetzliche Verankerung regulatorischer Details (ZĂ€hlpunkte und virtuelle ZĂ€hlpunkte) * Vorgaben zum Netzengpassmanagement
"Ein gut ausgestaltetes ElWG ist der Grundstein fĂŒr ein erneuerbares Energiesystem. Nach einer detaillierten Analyse werden wir uns gerne wĂ€hrend der Begutachtung einbringen und hoffen, dass dieses wichtige Gesetz in geeigneter Form in den nĂ€chsten Monaten zĂŒgig im Nationalrat mit breiter Mehrheit beschlossen wird", so Moidl. Im Parlament ist fĂŒr das ElWG eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, also ein nationaler Konsens sowohl von Regierungs- wie auch Oppositionsparteien.
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Aussender: IG Windkraft Ansprechpartner: Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee Tel.: +43 660 20 50 755 E-Mail: [email protected] Website: www.igwindkraft.at

