PV-Förderjahr 2024: Entwurf fĂŒr EAG-Förderverordnungen liegt nun vor
06.03.2024 - 13:15:00In den jeweiligen Verordnungen werden unter anderem die FördersĂ€tze, das Förderbudget und die Einreichtermine, zu denen um eine Förderung angesucht werden kann, fĂŒr PV-Projekte geregelt. Bereits am 8. April soll der erste Fördercall fĂŒr die Investitionsförderung starten. Die MarktprĂ€mie kann ab 14. Mai beantragt werden. Positive Neuerung ist vor allem, dass nun auch bei gewerblichen Anlagen das Projekt vor Förderantragstellung begonnen werden kann. Somit muss lediglich mit der Inbetriebnahme der PV-Anlage bis nach Förderantragstellung gewartet werden.
Erfreulich ist auch, dass die Förderbedingungen der MarktprĂ€mie fĂŒr dieses Jahr auch nĂ€chstes Jahr gelten sollen. Jedoch sieht der Branchenverband nicht nur Positives: "Wir sind vorsichtig zurĂŒckhaltend, ob die gesenkten FördersĂ€tze ausreichen, um die Entwicklung neuer Projekte anzureizen. Vor allem bei der MarktprĂ€mienförderung wurden bereits im letzten Jahr nur rund 35 % der ausgeschriebenen Fördervolumen beantragt. Reduzierte FördersĂ€tze werden diesem Trend wohl nicht gegensteuern. Erfreulich ist aber, dass die nicht genutzten Volumen dieses Jahr zusĂ€tzlich zur VerfĂŒgung stehen", sagt Herbert Paierl , Vorstandsvorsitzender des Bundesverband Photovoltaic Austria.
Bereits zu Jahresbeginn wurde die Förderung fĂŒr PV-Anlagen bis 35 kWp durch eine Umsatzsteuerbefreiung ersetzt. Eine Antragstellung fĂŒr eine Förderung ist damit nicht mehr notwendig, der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch.
(Ende)
Aussender: Photovoltaic Austria Bundesverband Ansprechpartner: Vera Immitzer Tel.: 01/522 35 81-440 E-Mail: office@pvaustria.at Website: www.pvaustria.at

