EQS-News: ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lÀdt GlÀubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein (deutsch)
17.02.2026 - 14:28:09 | dpa.deABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lÀdt GlÀubiger der Anleihe zu einer Versammlung ein
EQS-News: ABO Energy GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Anleihe
ABO Energy wertet erste Abstimmung als Erfolg und lÀdt GlÀubiger der Anleihe
zu einer Versammlung ein
17.02.2026 / 14:27 CET/CEST
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Die VorschlÀge der ABO Energy haben bei einer "Abstimmung ohne Versammlung"
unter den GlÀubigern der Anleihe 2024/2029 (ISIN: DE000A3829F5) zwar die
notwendige Stimmenmehrheit erreicht. Allerdings wurde das fĂŒr die
BeschlussfÀhigkeit erforderliche Quorum von 50 Prozent verfehlt. Rund 38
Prozent des ausstehenden Kapitals haben sich an der Abstimmung beteiligt.
ABO Energy sowie der zum Leiter der Abstimmung ohne Versammlung bestellte
Notar Dr. Matthias Horbach beabsichtigen nun, zu einer physischen
GlÀubigerversammlung einzuladen. Voraussichtlich am Montag, 9. MÀrz, sollen
die GlÀubiger ab 14 Uhr in den RÀumlichkeiten der Wiesbadener Industrie- und
Handelskammer, Wilhelmstr. 24-26, erneut ĂŒber die vorgeschlagenen Ănderungen
der Anleihebedingungen sowie die Wahl und BevollmÀchtigung eines gemeinsamen
Vertreters abstimmen. Bei diesem zweiten Wahldurchgang gilt fĂŒr die
BeschlussfÀhigkeit ein reduziertes Teilnahmequorum von 25 Prozent.
"Das Ergebnis der ersten Wahl ist ermutigend", sagt Alexander Reinicke, fĂŒr
die Unternehmensfinanzierung zustĂ€ndiger GeschĂ€ftsfĂŒhrer (CFO).
"Offensichtlich haben die AnleiheglÀubiger erkannt, dass ihre Zustimmung zu
den BeschlussvorschlÀgen notwendig ist, um die anstehende Sanierung des
Unternehmens zu ermöglichen." Da die ABO Energy-Anleihe in den Depots vieler
tausend Anlegerinnen und Anleger liegt, war das initiale Quorum von 50
Prozent eine hohe HĂŒrde. Im zweiten Anlauf sind die Chancen gut, die
notwendigen Entscheidungen zu erreichen. "Wir bitten erneut alle
AnleiheglÀubiger, sich im Interesse der Gesellschaft wie im eigenen
Interesse an der GlÀubigerversammlung zu beteiligen und die VorschlÀge
anzunehmen", sagt Reinicke. "Denn das verbessert die Sanierungschancen des
Unternehmens erheblich und damit auch die Aussichten, weiterhin die sich aus
der Anleihe ergebenden Zahlungsverpflichtungen zu erfĂŒllen."
Die bei der ersten Abstimmung in der vergangenen Woche abgegebenen Stimmen
flieĂen nicht in die Wertung der nun folgenden Abstimmung ein. Um zu den
anstehenden wichtigen BeschlĂŒssen beizutragen, mĂŒssen Anlegerinnen und
Anleger sich in jedem Fall an der nun folgenden zweiten und entscheidenden
Abstimmung beteiligen und eine neu auszustellende Bescheinigung ĂŒber die von
Ihnen gehaltenen Anleihen von der depotfĂŒhrenden Bank einreichen
("Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk").
Unter anderem schlÀgt die Gesellschaft vor, auf die in den
Anleihebedingungen enthaltene Negativverpflichtung ("negative pledge") zu
verzichten. Diese Regelung behindert aktuell den Abschluss neuer Avale,
Kredite und BĂŒrgschaften, die wichtig fĂŒr die FortfĂŒhrung der GeschĂ€fte von
ABO Energy sind. Aktuell sehen die Anleihebedingungen ferner vor, dass
Anleihen fÀllig gestellt werden können, wenn die Emittentin aufgrund von
finanziellen Schwierigkeiten Verhandlungen mit einem GroĂteil ihrer
GlĂ€ubiger ĂŒber eine Umschuldung beginnt. Um den Fortgang der Verhandlungen
ĂŒber ein Sanierungskonzept nicht zu gefĂ€hrden, soll dieses KĂŒndigungsrecht
gestrichen werden. Weitere KĂŒndigungsrechte sollen bis 31. Mai 2026 auĂer
Kraft gesetzt werden, um den Abschluss eines Sanierungskonzepts zu
ermöglichen. Um Verhandlungen und Abstimmungen im Rahmen der Sanierung zu
erleichtern und die Rechte der AnleiheglĂ€ubiger zu berĂŒcksichtigen, soll ein
gemeinsamer Vertreter bestellt und dieser ermÀchtigt werden, im Namen der
AnleiheglĂ€ubiger eine Stillhaltevereinbarung abzuschlieĂen und die
Interessen der AnleiheglÀubiger im Rahmen der weiteren Verhandlungen zu
vertreten.
Mit Veröffentlichung der Einberufung im Bundesanzeiger werden die Dokumente
zur GlÀubigerversammlung voraussichtlich ab Donnerstag, 19. Februar, ab 15
Uhr auf der Webseite ( www.aboenergy.com/anleihe) zur VerfĂŒgung stehen. Um
an der GlÀubigerversammlung am Montag, 9. MÀrz, teilzunehmen, ist eine
rechtzeitige Anmeldung bei der Emittentin erforderlich. Dabei ist als
Nachweis ĂŒber den Anteilsbesitz ein von der depotfĂŒhrenden Bank
auszustellender "Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk" einzureichen.
Alternativ zu einer persönlichen Teilnahme können AnleiheglÀubiger eine
Person ihrer Wahl oder den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
bevollmÀchtigen, bei der Versammlung abzustimmen.
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