Kartellamt leitet Verfahren gegen Temu ein
08.10.2025 - 18:08:17und 9. Absatz ergÀnzt. Der 5. Absatz wurde angepasst.)
BONN (dpa-AFX) - Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen das Unternehmen hinter dem Online-Marktplatz Temu, die Whaleco Technology Limited, eingeleitet. Die dort geltenden Konditionen fĂŒr HĂ€ndler sowie weitere Verhaltensweisen von Temu gegenĂŒber den Anbietern sollen ĂŒberprĂŒft werden, heiĂt es in einer Mitteilung. Whaleco Technology Limited hat ihren Sitz in Dublin in Irland.
"Wir gehen dem Verdacht nach, dass Temu unzulĂ€ssige Vorgaben fĂŒr die Preisgestaltung der HĂ€ndler auf dem deutschen Marktplatz machen könnte", sagte der PrĂ€sident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Solche Vorgaben könnten erhebliche WettbewerbsbeschrĂ€nkungen darstellen und letztlich auch Preiserhöhungen auf anderen Vertriebswegen zur Folge haben." Untersucht wird demnach auch, ob Temu selbst Endverkaufspreise festlegt.
So reagiert Temu
Zu den VorwĂŒrfen Ă€uĂerte sich Temu öffentlich zunĂ€chst nicht. Ein Unternehmenssprecher teilte auf Anfrage lediglich mit: "Wir halten uns an die geltenden Gesetze und Vorschriften der LĂ€nder, in denen wir tĂ€tig sind." Man sei zuversichtlich, mögliche Bedenken ausrĂ€umen zu können.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) lobte das Vorgehen der Wettbewerbsbehörde. "Das Bundeskartellamt sendet mit der Einleitung eines Verfahrens gegen Temu ein wichtiges Signal an alle HÀndlerinnen und HÀndler", sagte PrÀsident Alexander von Preen. Das Verhalten von Temu sei inakzeptabel und untergrabe die Wettbewerbsfreiheit. "Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, muss sich auch an geltende Regeln und Gesetze halten."
Der HDE hatte im April Beschwerde beim Kartellamt eingelegt. Der Vorwurf: Temu entziehe HĂ€ndlern die Preissetzungshoheit und schreibe vor, dass deren Preise maximal 85 Prozent dessen betragen dĂŒrfen, was sie fĂŒr ein vergleichbares Produkt auf anderen Plattformen erzielen wĂŒrden. Zudem behalte sich Temu vor, selbst ĂŒber die Höhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.
Seit 2024 fĂŒr deutsche HĂ€ndler geöffnet
Laut Bundeskartellamt besuchen monatlich mehr als 100 Millionen Nutzer die europĂ€ischen Online-MarktplĂ€tze von Temu. In Deutschland ist das chinesische Shoppingportal seit 2023 aktiv, 2024 wurde es auch fĂŒr deutsche HĂ€ndler geöffnet. Temu konnte seine Beliebtheit hierzulande innerhalb kurzer Zeit rasant steigern und zĂ€hlt inzwischen zu den umsatzstĂ€rksten Online-MarktplĂ€tzen.
Trotz des Erfolges steht das Unternehmen stark in der Kritik. Politiker, Handelsvertreter und VerbraucherschĂŒtzer monieren unter anderem ProduktqualitĂ€t, mangelnde Kontrollen sowie unfaire Wettbewerbsbedingungen und fordern eine strengere Regulierung.
Gegen Temu lĂ€uft derzeit bereits ein Verfahren der EU. Die Kommission sieht fĂŒr Verbraucher ein hohes Risiko, auf illegale Produkte zu stoĂen. Sie könnten dort Babyspielzeuge oder Elektronikprodukte finden, die nicht EU-Regeln entsprĂ€chen. Temu droht deshalb eine Strafe.
MarktplĂ€tze sind Plattformen, auf denen verschiedene DritthĂ€ndler ihre Produkte anbieten - gegen GebĂŒhren an den Betreiber. Anders als Amazon US0231351067 oder Otto ist Temu nicht selbst als VerkĂ€ufer tĂ€tig.

