EQS-News: ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 (deutsch)
17.05.2024 - 14:42:23ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024
EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024
17.05.2024 / 14:41 CET/CEST
FĂŒr den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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ams-OSRAM AG
PremstÀtten, FN 34109 k
ISIN AT0000A18XM4
("Gesellschaft")
Einberufung
der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
ordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AG
am Freitag, den 14. Juni 2024, um 10:00 Uhr,
in 8141 PremstĂ€tten, Tobelbader StraĂe 30, in den RĂ€umen der Gesellschaft.
I. Tagesordnung
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
2. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands fĂŒr
das GeschÀftsjahr 2023
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023
4. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2024
5. Beschlussfassung ĂŒber den VergĂŒtungsbericht
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung ĂŒber die Neueinteilung des Grundkapitals der
Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im
VerhÀltnis 10 : 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn)
bestehende StĂŒckaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) StĂŒckaktie
zusammengelegt werden
8. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands, Finanzinstrumente
im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen oder
Gewinnschuldverschreibungen, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in
Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ausschluss des
Bezugsrechts der AktionÀre auf diese Finanzinstrumente, unter Widerruf
der bestehenden ErmÀchtigung vom 23. Juni 2023
9. Beschlussfassung ĂŒber die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemĂ€Ă
§ 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an GlÀubiger von Finanzinstrumenten,
unter Widerruf der
bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals vom 23. Juni 2023
[Bedingtes Kapital 2024 fĂŒr Finanzinstrumente]
10. Beschlussfassung ĂŒber die Ănderung der Satzung in § 25
"Veröffentlichungen"
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemÀà § 108 Abs 3 und 4 AktG
spÀtestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugÀnglich:
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* VergĂŒtungsbericht,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2023;
* ErklĂ€rungen der Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 6 gemÀà § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf;
* Bericht des Vorstands gemÀà §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 Satz 2 AktG zu
den
Tagesordnungspunkten 8 und 9;
* BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10;
* Formulare fĂŒr die Erteilung einer Vollmacht;
* Formular fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht; und
* vollstÀndiger Text dieser Einberufung.
III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FĂR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung des
Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
am Ende des 4. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft
spĂ€testens am 11. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschlieĂlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
i. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Schriftform
Per Post oder Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
ii. fĂŒr die Ăbermittlung der DepotbestĂ€tigung in Textform, die die Satzung
gemÀà § 17 Abs 3 genĂŒgen lĂ€sst
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at
(DepotbestÀtigungen im Format PDF)
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Die AktionĂ€re werden gebeten, sich an ihr depotfĂŒhrendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung zu
veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die VerĂ€uĂerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung fĂŒr die Dividendenberechtigung.
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG
Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):
* Angaben ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
* Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien des AktionĂ€rs, ISIN
AT0000A18XM4 (international gebrÀuchliche Wertpapierkennnummer),
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, und
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die DepotbestÀtigung bezieht.
DarĂŒber hinaus werden DepotbestĂ€tigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 4. Juni 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher oder englischer Sprache
entgegengenommen.
IdentitÀtsnachweis
Die ams-OSRAM AG behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.
Die AktionÀre und deren BevollmÀchtigte werden daher ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gĂŒltigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.
Wenn Sie als BevollmÀchtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusÀtzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das
Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft ĂŒbersandt worden ist,
erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
IV. MĂGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemÀà den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt
III. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im
Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmÀchtigt werden können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch wÀhrend der
Hauptversammlung möglich.
FĂŒr die Ăbermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege
und Adressen an:
Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60
8242 St. Lorenzen/Wechsel
Per E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht in
Textform als PDF dem E-Mail anzuschlieĂen ist
Per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT0000A18XM4 im Text angeben
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschlieĂlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die Vollmachten mĂŒssen spĂ€testens bis 13. Juni 2024 (16:00 Uhr, Wiener Zeit)
bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung ĂŒbergeben
werden.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der Vollmacht sind
spÀtestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Einzelheiten zur BevollmÀchtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhalt
der Vollmacht, ergeben sich aus dem den AktionĂ€ren zur VerfĂŒgung gestellten
Vollmachtsformular.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses Institut zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung,
auf dem fĂŒr dessen Ăbermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
AktionÀre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà ebenso fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
UnabhÀngiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den AktionÀren ein unabhÀngiger
Stimmrechtsvertreter fĂŒr die weisungsgebundene StimmrechtsausĂŒbung in der
Hauptversammlung zur VerfĂŒgung; nĂ€mlich Mag. Stephan Plankensteiner als
Substitut des öffentlichen Notars Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse
20, E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfĂŒr ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein spezielles
Vollmachtsformular abrufbar.
V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG
1. ErgÀnzung der Tagesordnung durch AktionÀre nach § 109 AktG
AktionÀre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals
erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spÀtestens
am 24. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschlieĂlich an
die Adresse ams-OSRAM AG,
zH Dr. Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader StraĂe 30, 8141
PremstÀtten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur
an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die Adresse
GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhÀndige Unterfertigung oder
firmenmĂ€Ăige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Ăbermittlung per SWIFT, mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im
Text anzugeben ist.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die AktionÀrseigenschaft ist durch die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG nachzuweisen, in der bestÀtigt wird, dass
die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind. Die DepotbestÀtigung
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben
Tage sein darf. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber Aktien, die nur zusammen das
BeteiligungsausmaĂ von 5 % vermitteln, mĂŒssen sich auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
2. BeschlussvorschlÀge von AktionÀren zur Tagesordnung nach § 110 AktG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen
mit den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung
und einer allfÀlligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugÀnglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spÀtestens am 5. Juni 2024
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Dr.
Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader StraĂe 30, 8141 PremstĂ€tten,
oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com, wobei das Verlangen
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist, zugeht.
Sofern fĂŒr ErklĂ€rungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, so muss die ErklÀrung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise
abgegeben, die Person des ErklÀrenden genannt und der Abschluss der
ErklÀrung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen BegrĂŒndung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Die AktionĂ€rseigenschaft ist durch die Vorlage einer DepotbestĂ€tigung gemĂ€Ă
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere DepotbestĂ€tigungen ĂŒber
Aktien, die nur zusammen das BeteiligungsausmaĂ von 1 % vermitteln, mĂŒssen
sich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
FĂŒr Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass VorschlĂ€ge von
AktionÀren gemÀà § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samt
den ErklĂ€rungen gemÀà § 87 Abs 2 AktG fĂŒr jede vorgeschlagene Person der
Gesellschaft in Textform spÀtestens bis 5. Juni 2024 zugehen und von der
Gesellschaft spÀtestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseite
der Gesellschaft
(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugÀnglich
gemacht werden mĂŒssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in die
Abstimmung einbezogen werden darf.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die
AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.
3. Angaben gemÀà § 110 Abs 2 S 2 AktG
Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfÀlligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch AktionÀre gemÀà § 110
AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:
GemÀà § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat aus
mindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewÀhlten
Mitgliedern und den gemÀà § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandten
Mitgliedern.
Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.
Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemÀà § 86 Abs 9 AktG weder von der
Mehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit der
Arbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einer
GetrennterfĂŒllung, sondern zur GesamterfĂŒllung des Mindestanteilsgebots
gemÀà § 86 Abs 7 AktG kommt.
Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von der
Hauptversammlung gewÀhlten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vom
Betriebsrat gemÀà § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern
(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit aus
vier Frauen und vier MĂ€nnern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandten
Arbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei MĂ€nner. Dem
Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.
Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zur
Erstattung eines Wahlvorschlags durch AktionÀre kommen, ist darauf Bedacht
zu nehmen, dass im Falle der Annahme der WahlvorschlÀge dem Aufsichtsrat
insgesamt mindestens vier Frauen angehören.
Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen die
Aufsichtsratsmandate von Frau Dr. Margarete Haase und Frau Mag. Brigitte
Ederer aus.
Von zwei Personen wÀre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um dem
Mindestanteilsgebot gemÀà § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen.
4. Auskunftsrecht der AktionÀre nach § 118 AktG
Jedem AktionĂ€r ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft ĂŒber
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre.
Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemÀà § 19 Abs 2 der Satzung das
Frage- und Rederecht der AktionÀre zeitlich angemessen beschrÀnken. Sie kann
insbesondere zu Beginn, aber auch wÀhrend der Hauptversammlung, generelle
und individuelle BeschrÀnkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsĂ€tzlich mĂŒndlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand ĂŒbermittelt werden. Diese Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com ĂŒbermittelt werden.
5. AntrÀge von AktionÀren in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder AktionÀr ist - unabhÀngig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung AntrÀge
zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere AntrÀge vor, so
bestimmt gemÀà § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge der
Abstimmung.
Ein AktionÀrsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat"
setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Ăbermittlung eines
Beschlussvorschlags gemÀà § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat können von AktionÀren, deren Anteile zusammen 1 % des
Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche WahlvorschlĂ€ge mĂŒssen
spĂ€testens am 5. Juni 2024 in der oben angefĂŒhrten Weise der Gesellschaft
zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 AktG der
vorgeschlagenen Person ĂŒber ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen
oder vergleichbaren Funktionen sowie ĂŒber alle UmstĂ€nde, die die Besorgnis
einer Befangenheit begrĂŒnden könnten, anzuschlieĂen. Widrigenfalls darf der
AktionÀrsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung
nicht berĂŒcksichtigt werden.
Hinsichtlich der Angaben gemÀà § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.
der Einberufung verwiesen.
6. Information fĂŒr AktionĂ€re zur Datenverarbeitung
Die ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der AktionÀre
(insbesondere jene gemÀà § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des AktionÀrs,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls
Name und Geburtsdatum des oder der BevollmÀchtigten) auf Grundlage der
geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropÀischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes, um den AktionĂ€ren die AusĂŒbung ihrer Rechte im Rahmen
der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von AktionĂ€ren ist fĂŒr die
Teilnahme von AktionĂ€ren und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemĂ€Ă
dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage fĂŒr die Verarbeitung
ist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.
FĂŒr die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Die
ams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
externer Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, RechtsanwÀlten, Banken
und IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solche
personenbezogenen Daten, die fĂŒr die AusfĂŒhrung der beauftragten
Dienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschlieĂlich
nach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAM
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche
Vereinbarung abgeschlossen.
Nimmt ein AktionÀr an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
AktionÀre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
BeteiligungsverhÀltnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlich
verpflichtet, personenbezogene AktionÀrsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der AktionÀre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobald
sie fĂŒr die Zwecke, fĂŒr die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Ăbernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus GeldwÀschebestimmungen. Sofern rechtliche
AnsprĂŒche von AktionĂ€ren gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AG
gegen AktionÀre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener
Daten der KlĂ€rung und Durchsetzung von AnsprĂŒchen in EinzelfĂ€llen. Im
Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer
Speicherung von Daten wĂ€hrend der Dauer der VerjĂ€hrung zuzĂŒglich der Dauer
des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskrĂ€ftiger Beendigung fĂŒhren.
Jeder AktionÀr hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,
EinschrĂ€nkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezĂŒglich der Verarbeitung
der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf DatenĂŒbertragung nach
Kapitel III der DSGVO.
Diese Rechte können AktionĂ€re gegenĂŒber der ams-OSRAM AG unentgeltlich ĂŒber
die folgenden Kontaktdaten geltend machen:
ams-OSRAM AG
Datenschutzbeauftragter
Tobelbader StraĂe 30
8141 PremstÀtten
E-Mail: dataprotection@ams-osram.com
Zudem steht den AktionÀren ein Beschwerderecht der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zum
Datenschutz sind in der DatenschutzerklÀrung auf der Internetseite der
ams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital
der Gesellschaft EUR 998.443.942,00 und ist unterteilt in 998.443.942 auf
Inhaber lautende StĂŒckaktien. Jede Aktie gewĂ€hrt eine Stimme in der
Hauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 2024
9.418.456 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April
989.025.486 Stimmrechte. Eine allfÀllige VerÀnderung im Bestand eigener
Aktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechte
wird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzige
Aktiengattung.
PremstÀtten, im Mai 2024
Der Vorstand
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17.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
ĂŒbermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ams-OSRAM AG
Tobelbader StraĂe 30
8141 Premstaetten
Ăsterreich
Telefon: +43 3136 500-0
E-Mail: investor@ams-osram.com
Internet: https://ams-osram.com/
ISIN: AT0000A18XM4
WKN: A118Z8
Börsen: Freiverkehr in Berlin, DĂŒsseldorf, Frankfurt, MĂŒnchen,
Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse
(Vienna MTF)
EQS News ID: 1906103
Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1906103 17.05.2024 CET/CEST

