Antidiskriminierungsprogramm „respekt*land“ endet abrupt
31.01.2026 - 09:15:12Das erfolgreiche Bundesprogramm „respekt*land“ läuft aus und hinterlässt eine gefährliche Lücke im Beratungsnetz für Betroffene. Experten warnen vor einem massiven Rückschritt im Diskriminierungsschutz.
Ein voller Erfolg mit plötzlichem Ende
Das 2023 gestartete Förderprogramm war ein „voller Erfolg“, so die Bundesbeauftragte Ferda Ataman. Es baute eine flächendeckende, niedrigschwellige Beratung in allen 16 Bundesländern auf. 36 Projekte wurden gefördert, die Zahl der Vollzeit-Beratenden stieg um 40 Prozent. Sie halfen Menschen, die aufgrund von Herkunft, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Orientierung benachteiligt wurden. Trotz dieser Bilanz stellt der Bundeshaushalt keine weiteren Mittel bereit. Die Finanzierung endete am 31. Januar 2026 abrupt. „Einigen Projekten blieb keine Zeit, eine Anschlussfinanzierung zu sichern“, bedauert Ataman.
Ländliche Regionen und Bayern besonders betroffen
Die Folgen sind gravierend. Neu geschaffene Beratungsstellen, besonders in ländlichen Regionen, müssen schließen. Ein Paradebeispiel ist der Freistaat Bayern. Dort stehen keine Landesmittel bereit, um die aufgebauten Strukturen zu erhalten. Jahrelang aufgebaute Expertise und Vertrauen gehen so verloren. Betroffene stehen vielerorts wieder ohne professionelle Hilfe da. Der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) warnte bereits 2025 vor solchen „Förderruinen“. Ataman sieht darin auch europarechtliche Probleme. Die EU verpflichtet Mitgliedsstaaten zum aktiven Vorgehen gegen Diskriminierung – etwa in Schulen oder Behörden.
Auch Hinweisgeber verlieren Anlaufstelle
Das Programm war nicht explizit für Whistleblower gedacht. Doch es bot eine wichtige erste Anlaufstelle. Wer interne Missstände wie Diskriminierung meldet, riskiert oft selbst Repressalien. Unabhängige Beratungsstellen konnten hier vertraulich rechtliche Optionen aufzeigen. Mit ihrem Wegfall wird dieses externe Sicherheitsnetz schwächer. Eine gefährliche Entwicklung: Gesetzliche Ansprüche, wie im Hinweisgeberschutz, laufen ins Leere, wenn es keine zugängliche Beratung gibt. Der Zugang zum Recht wird so vom Wohnort abhängig.
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Länder am Zug – wird der Erfolg verspielt?
Die Verantwortung liegt jetzt bei den Bundesländern. Einige wie Mecklenburg-Vorpommern kündigten eigene Angebote an. In anderen droht der Totalausfall. Verbände fordern die Länder dringend auf, die bewährten Strukturen verlässlich zu finanzieren. Die Bundesförderung hat den immensen Bedarf klar aufgezeigt. Wird diese Vorarbeit jetzt verspielt? Angesichts steigender gesellschaftlicher Spannungen und gemeldeter Diskriminierungsfälle wäre ein Rückfall ein verheerendes Signal. Die Zukunft des Gleichbehandlungsgrundsatzes hängt auch an dieser Beratungsinfrastruktur.


