APA Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe...
18.07.2024 - 10:36:35APA ots news: Die aktuelle Ausgabe der FMA-Verbraucherinformationsreihe "Reden wir ĂŒber Geld" erklĂ€rt: - ANHANG
Wann und warum man sich bei hohen Bargeldtransaktionen ausweisen muss
Wien (APA-ots) - Die PrĂ€vention der GeldwĂ€scherei ist eine wichtige Waffe im Kampf gegen organisierte KriminalitĂ€t sowie die Finanzierung des Terrorismus. Der Spur des Geldes folgen zu können, hilft den Ermittlungsbehörden, Hinweise und Beweise fĂŒr kriminelle AktivitĂ€ten zu finden. Bargeldtransaktionen hinterlassen aber kaum Spuren. Es ist daher wichtig, dass bei gröĂeren Zahlungen in bar die IdentitĂ€t der Kundin oder des Kunden festgestellt und festgehalten wird. In der neuen Ausgabe ihrer Verbraucherinformationsreihe "Reden wir ĂŒber Geld" erklĂ€rt daher Ăsterreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) unter dem Titel "Nur Bares ist Wahres", wann und warum sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei Zahlungen oder Finanztransaktionen ausweisen mĂŒssen.
Bestimmte Anbieterinnen und Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind gesetzlich verpflichtet, ab einer bestimmten Wertgrenze ihrer Leistung die IdentitĂ€t ihrer Kundinnen und Kunden sorgfĂ€ltig zu prĂŒfen. Sie haben einen IdentitĂ€tsnachweis zu verlangen und vom Ausweis eine Fotokopie anzufertigen. Die Dokumentation der Transaktion dient dabei auch dazu, die Herkunft des Geldes nachzuvollziehen.
Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aber nicht nur bei BankgeschÀften auf jeden Fall auszuweisen. Die IdentitÀt muss auch bei anderen GeschÀften festgestellt und dokumentiert werden. Dies ist auf jeden Fall erforderlich:
* Wenn sie bei Finanzdienstleistern wie etwa Banken, Versicherungen oder Wertpapierfirmen eine neue GeschĂ€ftsbeziehung eingehen, sie insgesamt mehr als 15.000 einzahlen oder es Hinweise gibt, die den Verdacht auf GeldwĂ€scherei begrĂŒnden. * Wenn sie im Kunsthandel eine Zahlung von mindestens 10.000 leisten, egal ob bar oder unbar.
* Wenn sie im Handel einen Einkauf ĂŒber 10.000 tĂ€tigen, und zwar egal ob fĂŒr ein Auto, AntiquitĂ€ten, Schmuck, Drogeriewaren, ElektrogerĂ€te, Möbel, Lebensmittel oder im Zoofachhandel.
* Wenn sie eine konzessionierte Spielbank besuchen, unabhĂ€ngig davon, ob sie am GlĂŒckspiel teilnehmen.
* Wenn sie bestimmte Leistungen von beratenden Berufen wie RechtsanwĂ€ltinnen und RechtsanwĂ€lten, Notarinnen und Notaren, Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder WirtschaftsprĂŒferinnen und WirtschaftsprĂŒfern in Anspruch nehmen, insbesondere bei Finanz- oder Immobilientransaktionen, deren Wert 15.000 ĂŒbersteigt.
Banken, Finanzinstitute und bestimmte Gewerbetreibende sind ĂŒberdies verpflichtet, verdĂ€chtige Transaktionen - etwa im Vergleich zum ĂŒblichen GeschĂ€ftsverlauf ungewöhnlich hohe Transaktionen oder verdĂ€chtiges Verhalten des Kunden an sich - an die zustĂ€ndige Behörde zu melden.
Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten zur PrĂ€vention der GeldwĂ€scherei trĂ€gt aber nicht nur dazu bei, illegale AktivitĂ€ten zu verhindern und die IntegritĂ€t des Finanzsystems zu schĂŒtzen, sie schĂŒtzt auch die Kundinnen und Kunden, indem sie das Risiko von Betrug und IdentitĂ€tsdiebstahl stark vermindert.
Diese Ausgabe von "Reden wir ĂŒber Geld" finden Sie auf der Website der FMA unter dem Link: [https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres] (https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/nur-bares-ist-wahres)
RĂŒckfragehinweis: Finanzmarktaufsicht Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher) +43 (1) 249 59-6010 oder +43 676 8824 9995 boris.groendahl@fma.gv.at
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