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APA Die Finanzmarktaufsicht klĂ€rt auf: Weiße Weste, dank Whitepaper?

Veröffentlicht am: 17.06.2026 um 10:06 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Die FMA erklÀrt in der Kurzvideoreihe "1 Minute - 1 Begriff" Begriffe aus der Welt der KryptomÀrkte: "Whitepaper" und "Utility Token"Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) setzt ihre Kurzvideoreihe "1 Minute - 1 Begriff" zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen aus der Aufsichtspraxis mit weiteren Begriffen aus dem Kryptomarkt fort: "Whitepaper" und "Utility Token".

Die FMA erklÀrt in der Kurzvideoreihe "1 Minute - 1 Begriff" Begriffe aus der Welt der KryptomÀrkte: "Whitepaper" und "Utility Token"

Wien (APA-ots) - Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) setzt ihre Kurzvideoreihe "1 Minute - 1 Begriff" zu aktuellen, verbraucherrelevanten Themen aus der Aufsichtspraxis mit weiteren Begriffen aus dem Kryptomarkt fort: "Whitepaper" und "Utility Token". Ein Utility Token ist ein Kryptowert, der in erster Linie den Zugang zu einer bestimmten Dienstleistung oder einem Produkt ermöglicht. Ähnlich wie bei einem Gutschein erhĂ€lt man darĂŒber beispielsweise Zugriff zu Plattformen, digitalen Inhalten, Merchandise oder Tickets.

Die Ausgabe eines Utility Tokens ist seit Inkrafttreten der europĂ€ischen KryptomĂ€rkte-Verordnung MiCAR an klare Anforderungen gebunden. Wer Utility Token öffentlich anbieten möchte, muss dafĂŒr ein sogenanntes Whitepaper erstellen und dies an die FMA ĂŒbermitteln. Ein Whitepaper dient als zentrale Informationsquelle fĂŒr Interessierte und beschreibt unter anderem, wer hinter dem Projekt steht, welchen Zweck der Token erfĂŒllt, wie das GeschĂ€ftsmodell funktioniert und welche Risiken bestehen.

GrundsĂ€tzlich ist zu beachten, dass ein Whitepaper selbst keine Garantie fĂŒr die SeriositĂ€t oder Sicherheit eines Projekts ist. Die Notifizierung bestĂ€tigt lediglich, dass dieses an die FMA ĂŒbermittelt wurde. Wer sich fĂŒr einen Utility Token interessiert, sollte das Whitepaper sorgfĂ€ltig lesen, das Projekt verstehen und den konkreten Anwendungsfall kritisch hinterfragen. Die MiCAR-Verordnung schafft zwar mehr Transparenz am Markt - dennoch bleibt eine informierte und vorsichtige Herangehensweise entscheidend.

In "1 Minute - 1 Begriff" erklÀren Expert:innen der FMA zentrale Themen aus Finanzmarkt und Aufsicht verstÀndlich und kompakt. Alle Videos sind auf dem Instagram-Kanal @redenwiruebergeld sowie auf dem YouTube-Kanal der FMA abrufbar.

RĂŒckfragehinweis: FMA-Mediensprecher Boris Gröndahl Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995 E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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