Arbeitsschutz, EMF-Vorschrift

Arbeitsschutz: Alte EMF-Vorschrift tritt zum 1. Februar außer Kraft

31.01.2026 - 07:22:11

Die Berufsgenossenschaft ETEM hebt die DGUV Vorschrift 15 auf. Ab 1. Februar gilt bundesweit nur noch die staatliche Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern.

Ein wichtiger Schritt für mehr Einheitlichkeit im deutschen Arbeitsschutz: Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) setzt die bewährte DGUV Vorschrift 15 zu elektromagnetischen Feldern endgültig außer Kraft. Ab dem 1. Februar 2026 gilt ausschließlich die staatliche Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) samt ihrer Technischen Regeln (TREMF). Für Unternehmen bedeutet das eine notwendige Überprüfung ihrer Gefährdungsbeurteilungen.

Doppelregelungen gehören der Vergangenheit an

Der Rückzug der Vorschrift, früher als BGV B11 bekannt, ist das Ergebnis einer gezielten Deregulierung. Seit dem Inkrafttreten der staatlichen EMFV 2016 bestanden parallele Regelwerke. Diese Doppelung wird nun beseitigt. Die staatliche Verordnung mit ihren detaillierten Technischen Regeln bietet ein ebenso hohes Schutzniveau und macht eine separate Vorschrift der Berufsgenossenschaften überflüssig. Die BG ETEM folgt damit einer Empfehlung, die bereits von anderen Berufsgenossenschaften wie der BG RCI umgesetzt wurde.

Was der neue Rechtsrahmen konkret bringt

Rechtsverbindlich ist für Arbeitgeber jetzt nur noch die EMFV. Sie setzt eine EU-Richtlinie in nationales Recht um. Die Technischen Regeln (TREMF) dienen als praxisnahe Handlungshilfe. Wer sich daran hält, kann von der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten ausgehen.

Das neue Regelwerk ist moderner und spezifischer. Es gliedert sich in drei Teile für unterschiedliche Technologien: TREMF NF für Niederfrequenz, TREMF HF für Hochfrequenz und TREMF MR für Magnetresonanztomographen. Ein wesentlicher Fortschritt ist der explizite Schutz von Beschäftigten mit aktiven Implantaten wie Herzschrittmachern. Hier legen die TREMF erstmals konkrete Grenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe fest.

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Unternehmen müssen jetzt handeln

Für Betriebe, die bereits nach der alten Vorschrift gearbeitet haben, dürfte der Übergang oft glatt verlaufen. Eine pauschale Weiter-Gültigkeit alter Gefährdungsbeurteilungen gibt es jedoch nicht. Die Schutzkonzepte weichen in Details voneinander ab. Eine individuelle Prüfung und Aktualisierung ist daher unerlässlich.

Besonderer Handlungsbedarf besteht in Betrieben mit starken Feldern, etwa beim induktiven Härten oder Schweißen. Auch wo Beschäftigte mit medizinischen Implantaten arbeiten, sind genaue Prüfungen nötig. Die Informationspflicht der Mitarbeiter über solche Implantate bleibt ein zentraler Baustein. DGUV und Institut für Arbeitsschutz (IFA) bieten umfangreiche Hilfen für die Umstellung.

Einheitlicher Standard sorgt für mehr Rechtssicherheit

Mit diesem Schritt wird die Neuordnung des Strahlenschutzes am Arbeitsplatz abgeschlossen. Langfristig profitieren Unternehmen von einem bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Standard. Der einmalige Aufwand für die Anpassung führt zu einer Vereinfachung durch klare, staatliche Vorgaben. Der Fokus liegt nun auf der praxisnahen Umsetzung, um den Schutz aller Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern dauerhaft zu gewährleisten.

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