Arbeitsschutz: Fünf-Prozent-Quote für Kontrollen tritt in Kraft
26.01.2026 - 19:14:12Ab sofort müssen die Bundesländer jährlich mindestens fünf Prozent aller Betriebe überprüfen. Diese verpflichtende Mindestquote im Arbeitsschutz markiert einen historischen Kurswechsel – weg von Stichproben, hin zu systematischer Überwachung. Für die Länder beginnt damit eine organisatorische Herkulesaufgabe.
Vom Skandal zum System: Die Geburt einer Quote
Auslöser für die schärferen Regeln waren skandalöse Zustände, vor allem in der Fleischindustrie. Das 2021 beschlossene Arbeitsschutzkontrollgesetz sah eine schrittweise Erhöhung der Kontrollzahlen vor. Seit Anfang 2026 ist nun das volle Ziel wirksam: Jede Landesbehörde muss fünf Prozent der Betriebe in ihrem Gebiet prüfen.
Der Gesetzgeber will damit eine Ära der proaktiven Aufsicht einläuten. Bislang reagierten Behörden oft nur auf konkrete Hinweise. Künftig steigt für jedes Unternehmen die Wahrscheinlichkeit einer unangekündigten Kontrolle deutlich. Der Druck auf Firmen, ihre Schutzmaßnahmen lückenlos zu dokumentieren, wächst massiv.
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Personallücke: Können die Länder liefern?
Die größte Hürde ist der Personalmangel. Ein Zwischenbericht des Bundesarbeitsministeriums zeigte für 2022 eine bundesweite Kontrollquote von lediglich 0,84 Prozent – weit entfernt vom neuen Ziel. Parlamentarische Anfragen Ende 2025 ließen befürchten, dass einige Länder die Vorgabe nicht fristgerecht schaffen.
Die Situation ist regional extrem unterschiedlich. Einige Bundesländer haben ihre Behörden bereits massiv aufgestockt, andere hinken hinterher. Gewerkschaften kritisieren seit Jahren die chronische Unterfinanzierung der Arbeitsschutzaufsicht. Die Rekrutierung und Ausbildung qualifizierter Prüfer ist zeitaufwendig und teuer. Wird das Gesetz an der Personaldecke scheitern?
Tiefenprüfung statt Oberflächencheck
Bei den Kontrollen geht es nicht um kurze Stippvisiten. Im Fokus steht die „Besichtigung mit Systembewertung“. Die Prüfer bewerten die gesamte Arbeitsschutzorganisation eines Unternehmens. Kernstück ist die gesetzlich vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.
Die Behörden kontrollieren, ob der Arbeitgeber alle Gesundheitsrisiken systematisch erfasst, Schutzmaßnahmen plant und deren Wirksamkeit überprüft. Seit 2023 werden diese Daten digital zwischen Landesbehörden und Berufsgenossenschaften ausgetauscht. Das soll Doppelarbeit vermeiden und risikoreichere Betriebe gezielter ins Visier nehmen.
Paradigmenwechsel mit offenem Ausgang
Die feste Quote erzwingt einen strategischeren Ansatz der Behörden. Für Unternehmen wird Arbeitsschutz zur ständigen Managementaufgabe. Doch der Erfolg des gesamten Vorhabens hängt an einer Frage: Schaffen es die Länder, genug qualifiziertes Personal zu finden und zu halten?
2026 wird zur Nagelprobe. Die erstmals erhobenen Jahresdaten werden offenlegen, wer die Quote erfüllt – und wer sie deutlich verfehlt. Das Gesetz sieht für 2027 eine Evaluation vor. Sollte die Quote als wirksam bewertet werden, könnte sie sogar noch angehoben werden. Die Weichen für eine sicherere Arbeitswelt sind gestellt. Jetzt muss die Umsetzung folgen.
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