Arbeitszeiterfassung, Pflicht

Arbeitszeiterfassung: Pflicht gilt schon heute

12.02.2026 - 01:10:12

Die systematische Erfassung aller Arbeitsstunden ist für deutsche Firmen bereits gesetzlich vorgeschrieben. Die geplante Reform soll Details regeln, während hohe Bußgelder drohen.

Die Diskussion um die geplante Arbeitszeitreform 2026 rückt eine unbequeme Wahrheit in den Fokus: Die systematische Erfassung von Arbeitszeiten ist für deutsche Unternehmen bereits jetzt gesetzliche Pflicht – nicht erst in der Zukunft.

Bereits 2022 vom Bundesarbeitsgericht entschieden

Die Grundlage schuf der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2019. Er verpflichtete die Mitgliedstaaten, Arbeitgeber zur Einführung von Erfassungssystemen zu zwingen. Deutschland zögerte die Umsetzung hinaus. Der Paukenschlag folgte im September 2022: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass sich diese Pflicht bereits aus dem bestehenden Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ableiten lässt. Nicht nur Überstunden, sondern alle geleisteten Arbeitsstunden müssen dokumentiert werden. Ein optionales Tool anzubieten, reicht nicht aus – der Arbeitgeber muss ein objektives, zuverlässiges und zugängliches System aktiv einführen.

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Was die stockende Reform 2026 regeln soll

Während das Ob also längst geklärt ist, bleibt das Wie unklar. Hier soll die Reform des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Klarheit schaffen. Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) von April 2023 sieht die elektronische Zeiterfassung als Standard vor. Beginn, Ende und Dauer des Arbeitstages sollen noch am selben Tag erfasst werden.

Der Entwurf plant Übergangsfristen, gestaffelt nach Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten bis zu zwei Jahre Zeit erhalten. Für Kleinstbetriebe mit unter zehn Beschäftigten sind möglicherweise Ausnahmen oder Vereinfachungen vorgesehen. Doch der Gesetzgebungsprozess stockt aufgrund von Koalitionsstreitigkeiten. Ein konkreter Zeitplan für das Inkrafttreten steht nicht.

Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich – mit Einschränkung

Bedeutet das das Ende der beliebten Vertrauensarbeitszeit? Nicht ganz. Flexibilität bei Beginn und Ende des Arbeitstages bleibt möglich, betonen BMAS und Rechtsexperten. Der Kernwandel: Die Gesamtdauer der Arbeit muss trotzdem präzise erfasst werden. Die Verantwortung für die korrekte Dokumentation liegt letztlich beim Arbeitgeber, auch wenn er die Erfassung an die Beschäftigten delegiert. So soll Flexibilität nicht auf Kosten der Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen gehen.

Steigendes Risiko: Bußgelder bis 30.000 Euro

Unternehmen, die auf das finale Gesetz warten, gehen ein hohes Risiko ein. Behörden setzen das BAG-Urteil bereits durch. Ein Beispiel: Das Hamburger Verwaltungsgericht verpflichtete 2025 ein Unternehmen zur Nachrüstung eines Systems und zur Vorlage vergangener Aufzeichnungen.

Die Bundesregierung plant, Verstöße als Ordnungswidrigkeit einzustufen. Dann drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro für Unternehmen, die ihrer Erfassungspflicht nicht nachkommen. Die Einführung eines konformen Systems wird damit zur dringenden Priorität, um kostspielige Verfahren und Imageschäden zu vermeiden.

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