VerbraucherschĂŒtzer wollen gegen HandgepĂ€ck-GebĂŒhr vorgehen
21.05.2025 - 06:13:30Die Fluggesellschaften wĂŒrden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europĂ€ische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in BrĂŒssel mit.
An der ĂŒberregionalen Initiative beteiligt sich auch der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair IE00BYTBXV33, Easyjet GB00B7KR2P84 und Wizz Air. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen HandgepĂ€ckstĂŒcks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.
EU-Gericht: Angemessenes HandgepÀck muss gratis sein
Der Dachverband verweist auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs von 2014. Demzufolge dĂŒrfe fĂŒr HandgepĂ€ck keine zusĂ€tzliche GebĂŒhr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu GröĂe und Gewicht erfĂŒlle. Wo genau diese Grenze liegt, ist in den EU-Regulierungen bislang nicht geregelt.
Aus Sicht der VerbraucherschĂŒtzer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Sie forderten die EU dazu auf, genauere Vorschriften einzufĂŒhren: So solle festgelegt werden, bis zu welcher GröĂe ein HandgepĂ€ckstĂŒck als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss. Die geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, ĂŒber die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafĂŒr die "perfekte Gelegenheit", sagte der Beuc-Generaldirektor AgustĂn Reyna.

