Produktion/Absatz, Wettbewerb

VerbraucherschĂŒtzer gehen gegen HandgepĂ€ck-GebĂŒhr vor

21.05.2025 - 15:28:24

Auf vielen FlĂŒgen fĂ€llt fĂŒr HandgepĂ€ck ab einer bestimmten GrĂ¶ĂŸe eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr an - Verbraucherschutzgruppen haben dagegen nun eine offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.

Die Fluggesellschaften wĂŒrden ihre Kundinnen und Kunden mit dieser Praxis ausbeuten, teilte der europĂ€ische Verbraucherschutz-Dachverband Beuc in BrĂŒssel mit.

Auch die Mitgliedsorganisationen reichten bei ihren zustĂ€ndigen Behörden demnach entsprechende Beschwerden ein. In Deutschland beteiligt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Konkret richtet sich die EU-weite Beschwerde gegen sieben Fluggesellschaften - darunter Ryanair IE00BYTBXV33, Easyjet GB00B7KR2P84 und Wizz Air JE00BN574F90. Diese erlauben die kostenlose Mitnahme eines kleinen HandgepĂ€ckstĂŒcks, das in der Regel unter den Sitz passen muss.

EU-Gericht: Angemessenes HandgepÀck muss gratis sein

Beuc verweist auf ein Urteil des EuropĂ€ischen Gerichtshofs von 2014. Dieser kippte zwar ein spanisches Gesetz, das sogar AufgabegepĂ€ck zum festen Bestandteil eines Tickets erklĂ€ren sollte - fĂŒr HandgepĂ€ck dĂŒrfe aber keine zusĂ€tzliche GebĂŒhr erhoben werden, solange es "angemessene Vorgaben" zu GrĂ¶ĂŸe und Gewicht erfĂŒlle. Wo genau diese Grenze liegt, ist im EU-Recht bislang nicht geregelt.

Aus Sicht der VerbraucherschĂŒtzer sind die Grenzen der angesprochenen Fluggesellschaften nicht angemessen und damit rechtswidrig. Reisende wĂŒrden genĂŒgend Kleidung und persönliche GegenstĂ€nde mitnehmen wollen - genug Sachen fĂŒr einen Rollkoffer, sagte der Beuc-Generaldirektor AgustĂ­n Reyna. "Ich kann nicht verstehen, wie es angemessen sein soll, fĂŒr eine mindestens zwei bis drei Tage lange Reise alles in eine kleine Tasche zu packen."

Noch dazu wĂŒrden die Passagiere ihr HandgepĂ€ck selbst transportieren und dafĂŒr haften. Denn anders als beim AufgabegepĂ€ck - dessen Verladung am Flughafen die Airlines bezahlen und fĂŒr das sie wĂ€hrend des Flugs die Haftung ĂŒbernehmen - verursache HandgepĂ€ck keine zusĂ€tzlichen Kosten. Eine zusĂ€tzliche GebĂŒhr sei daher nicht gerechtfertigt.

Ryanair: Vorschrift wĂŒrde Ticketpreise erhöhen

Ryanair wies die VorwĂŒrfe in einer ersten Reaktion klar zurĂŒck. Dass nur eine kleine Tasche im Ticketpreis inbegriffen ist, sei mit dem EU-Recht vereinbar und durch das Gerichtsurteil gedeckt. Den Kundinnen und Kunden gebe Ryanair die Wahl, ob sie ein grĂ¶ĂŸeres HandgepĂ€ckstĂŒck benötigten - dies zur Vorschrift zu machen, wĂŒrde "die Ticketpreise fĂŒr alle Passagiere erhöhen", teilte die irische Fluggesellschaft mit.

VerbraucherschĂŒtzer fordern klare Regeln auf EU-Ebene

Mit der Beschwerde will Beuc erreichen, dass die EU-Kommission die Unternehmen etwa mit einer Strafe belegt oder sie zum Verzicht auf die zusĂ€tzlichen GebĂŒhren verordnet. Um Konflikten in Zukunft aus dem Weg zu gehen, forderten die VerbraucherschĂŒtzer eindeutige Regeln auf EU-Ebene. So solle festgelegt werden, bis zu welcher GrĂ¶ĂŸe ein HandgepĂ€ckstĂŒck als angemessen gilt und welche Leistungen ein Ticket zwingend beinhalten muss.

Eine geplante Reform der Fluggastrechte-Verordnung, ĂŒber die die EU-Staaten derzeit beraten, sei dafĂŒr die "perfekte Gelegenheit", sagte Reyna. Das EU-Parlament beauftragte die Kommission bereits 2023, genaue Regeln festzulegen - diese verwies die Aufforderung an die Fluggesellschaften, die untereinander bislang keine geeinten GepĂ€ckregeln vereinbarten.

@ dpa.de | ES0177542018 PRODUKTION/ABSATZ