BAG-Urteil erschwert Betriebsratswahlen in Remote-Arbeitswelt
11.02.2026 - 21:23:12Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts stellt die Betriebsratswahlen 2026 für Unternehmen mit digital gesteuerten, dezentralen Belegschaften infrage. Das Gericht verschärft die Kriterien für einen wahlfähigen Betrieb – eine direkte Herausforderung für Plattform-Ökonomie und Remote-Work.
Was ist ein „Betrieb“? Gericht setzt klare Grenzen
Die zentrale Frage lautete: Wann ist eine organisatorische Einheit ein „Betrieb“ im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes? In mehreren Urteilen vom 28. Januar 2026 entschied das BAG nun klar: Rein digitale Steuerung reicht nicht aus. Konkret ging es um einen Lieferdienst, dessen Fahrer in „Remote-Cities“ ausschließlich per App von einer Zentrale aus gemanagt wurden. Dort waren Betriebsräte gewählt worden.
Das Gericht erklärte diese Wahlen für ungültig. Die Begründung: Ein Betrieb setzt eine institutionalisierte, ortsansässige Leitungsstruktur voraus. Diese muss vor Ort personal- und sozialrechtliche Entscheidungen treffen können. Eine bloße regionale Gruppierung von Arbeitnehmern, die aus der Ferne geführt werden, genügt nicht. Der physische Sitz der Management-Autorität ist entscheidend, nicht der Arbeitsort der Beschäftigten.
Wahlperiode 2026 startet unter neuen Vorzeichen
Das Urteil fällt genau zum Start der regulären Betriebsratswahlperiode, die vom 1. März bis 31. Mai 2026 läuft. Tausende Unternehmen stehen nun vor einer kritischen Prüfung. Die korrekte Bestimmung des Betriebs definiert nämlich den Wahlkreis. Ein Fehler hier kann die gesamte Wahl anfechtbar machen.
Rechtsexperten sehen darin keine neue Rechtslage, aber eine deutliche Warnung. Besonders betroffen sind Firmen mit digitalen oder Matrix-Organisationen. Längere Rechtsstreitigkeiten um die Gültigkeit einer Wahl schaffen Unsicherheit für Arbeitgeber und Belegschaft gleichermaßen. Die Empfehlung lautet daher: Organisationsstrukturen jetzt überprüfen.
Das BAG-Urteil macht deutlich: Die richtige Abgrenzung des „Betriebs“ kann über die Zulässigkeit einer Betriebsratswahl entscheiden – ein erhebliches Risiko für Wahlvorstände, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Ein kostenloses E‑Book erläutert die zentralen Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes (u. a. § 87 BetrVG), zeigt, worauf es bei der Abgrenzung ankommt, und gibt konkrete Hinweise für eine rechtssichere Wahlvorbereitung. Jetzt kostenlosen Betriebsverfassungs-Guide herunterladen
Plattform-Ökonomie vor rechtlichem Dilemma
Die Entscheidung trifft Geschäftsmodelle der Plattform-Ökonomie ins Mark. Hier ersetzt oft eine zentrale App traditionelle, lokale Führungshierarchien. Das BAG-Urteil stellt klar: Das geltende Recht verlangt nach wie vor einen tangiblen Betrieb als Wahlbezirk.
Damit bleibt die deutsche Mitbestimmung vorerst an traditionelle Strukturen gebunden. Diskussionen um eine Modernisierung des Arbeitsrechts für die digitale Arbeitswelt gibt es zwar. Für die anstehenden Wahlen 2026 gilt aber der bestehende Rahmen – auch bei der Wahlmodalität: Online-Wahlen sind nicht vorgesehen, gewählt wird persönlich oder per Brief.
Gewerkschaften und Wahlvorstände in der Pflicht
Die Urteile zwingen auch die Sozialpartner zum genauen Hinsehen. Gewerkschaften wie ver.di und IG Metall, die aktuell zur Wahl mobilisieren, müssen die „organisatorische Landkarte“ ihrer Zielbetriebe genau analysieren. Die größte Aufgabe liegt bei den Wahlvorständen. Sie müssen den Betrieb korrekt abgrenzen und ein fehlerfreies Wählerverzeichnis erstellen.
Das BAG sendet ein klares Signal: Die Grundstrukturen der betrieblichen Mitbestimmung lassen sich nicht automatisch auf jede neue Arbeitsorganisation übertragen. Unternehmen mit dezentralen Modellen müssen ihre Strukturen jetzt am Maßstab des „Betriebs“ messen. Nur so können sie rechtssichere Betriebsratswahlen gewährleisten.
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