BAG-Urteil: Pauschales Kopftuchverbot am Flughafen ist Diskriminierung
03.02.2026 - 03:01:12
Das Bundesarbeitsgericht stärkt die Religionsfreiheit am Arbeitsplatz. Ein privates Sicherheitsunternehmen darf Mitarbeiterinnen nicht pauschal wegen eines Kopftuchs ablehnen – auch nicht bei staatlichen Kontrollaufgaben.
Erfurt. In einem Grundsatzurteil zum Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klare Grenzen für religiöse Neutralitätsvorschriften gezogen. Ein generelles Verbot von religiösen Kopfbedeckungen für Sicherheitsmitarbeiter an Flughafen-Kontrollstellen stellt eine unzulässige Diskriminierung dar. Das entschied das höchste deutsche Arbeitsgericht in Erfurt am 29. Januar 2026. Das Urteil bekräftigt den Schutz vor religiöser Benachteiligung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Fall: Ablehnung trotz Qualifikation
Hinter dem Urteil (Aktenzeichen: 8 AZR 49/25) steht der Fall einer muslimischen Bewerberin. Sie hatte sich 2023 bei einem privaten Sicherheitsdienstleister für eine Stelle als Luftsicherheitsassistentin am Hamburger Flughafen beworben. Das Unternehmen führt im Auftrag der Bundespolizei Passagier- und Gepäckkontrollen durch.
Das BAG-Urteil macht deutlich: Arbeitgeber tragen die Beweislast, wenn sie religiöse Symbole verbieten wollen – und veraltete oder unklare Vertragsklauseln können rechtliche Risiken bedeuten. Für Personaler und Führungskräfte bietet das kostenlose E‑Book „Der Arbeitsvertrag – Klauseln, Pflichten und Musterbeispiele“ 19 fertige, rechtssichere Formulierungen, erklärt die aktuellen Nachweispflichten und zeigt, wie Sie Entschädigungsforderungen vermeiden. Kostenloses Arbeitsvertrag‑E‑Book jetzt herunterladen
Nachdem die Frau ihre Bewerbungsunterlagen – inklusive eines Fotos mit Hijab – eingereicht hatte, erhielt sie eine abschlägige Antwort ohne Begründung. Sie klagte erfolgreich auf Entschädigung. Das Unternehmen verteidigte sich mit zwei Argumenten: angeblichen Lücken im Lebenslauf und einem behaupteten staatlichen Neutralitätsgebot für seine Mitarbeiter. Das Hamburger Arbeitsgericht sprach der Klägerin 3.500 Euro Entschädigung zu. Das BAG bestätigte diese Entscheidung nun endgültig.
Die Begründung: Kein pauschaler Konflikt
Der Achte Senat des BAG wies die Argumentation des Sicherheitsunternehmens zurück. Das Gericht stellte klar, dass das Nichttragen eines Kopftuchs keine „wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ für die Tätigkeit sei. Ein pauschales Verbot sei daher nach § 8 AGG nicht gerechtfertigt.
Die Richter fanden keine objektiven Belege dafür, dass Sicherheitskräfte mit Kopftuch zu mehr Konflikten mit Passagieren führen würden. Zudem verneinte das Gericht ein bindendes Neutralitätsgebot für das private Unternehmen. Ein solches striktes Verbot müsste explizit vom Bundestag beschlossen werden, könne nicht einfach von der Bundespolizeidirektion verordnet werden. Die Ablehnung verletzte das Grundrecht auf Religionsfreiheit aus Artikel 4 des Grundgesetzes.
Folgen für die Praxis: Hohe Hürden für Arbeitgeber
Das Urteil bestätigt eine hohe Hürde für private Arbeitgeber, die religiöse Symbole verbieten wollen. Sie müssen konkrete und erhebliche Störungen des Betriebsfriedens oder nachweisbare wirtschaftliche Nachteile belegen. Bloße Befürchtungen möglicher Konflikte oder Kundenbeschwerden reichen nicht aus.
„Die Beweislast liegt klar beim Arbeitgeber“, analysieren Rechtsexperten. Dieser hohe Nachweis sei oft der Punkt, an dem pauschale Verbote vor Gericht scheiterten. Das BAG bekräftigt damit den Vorrang der individuellen Religionsfreiheit gegenüber allgemeinen Neutralitätsforderungen der Unternehmen.
Einordnung: Klare Grenze zwischen Staat und Privatwirtschaft
Das Urteil ist der jüngste Schritt in einer langen rechtlichen Auseinandersetzung um religiöse Symbole im Beruf. Während für unmittelbare Staatsbedienstete wie Richter oder Staatsanwälte oft strengere Regeln gelten, macht das BAG nun einen deutlichen Unterschied: Diese Standards gelten nicht automatisch für private Unternehmen, auch wenn sie hoheitliche Aufgaben wahrnehmen.
Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für Arbeitnehmer in vergleichbaren Positionen. Theoretisch könnte der Gesetzgeber für bestimmte Sicherheitsberufe ein Neutralitätsgesetz erlassen. Das Urteil erschwert eine Begründung dafür jedoch erheblich. Das Gericht hat klargestellt: Ein Kopftuch steht der sachgemäßen Erfüllung von Sicherheitsaufgaben am Flughafen nicht entgegen.
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