EQS-Adhoc: BayWa AG: GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroĂaktionĂ€ren (deutsch)
30.06.2026 - 20:43:31 | dpa.deBayWa AG: GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroĂaktionĂ€ren
EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges
BayWa AG: GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroĂaktionĂ€ren
30.06.2026 / 20:43 CET/CEST
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GrundsĂ€tzliche VerstĂ€ndigung auf Konzept fĂŒr Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen GlĂ€ubigern und GroĂaktionĂ€ren
MĂŒnchen, 30. Juni 2026 - Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine
grundsÀtzliche VerstÀndigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden
Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den
beiden GroĂaktionĂ€ren Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG erreicht. Die GrundsatzverstÀndigung steht noch unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird
weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die GrundsatzverstÀndigung
in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung ĂŒberfĂŒhrt werden, die wiederum
der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der GroĂaktionĂ€re und sĂ€mtlicher
Finanzierungspartner der ursprĂŒnglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.
Die GrundsatzverstÀndigung sieht unter anderem eine VerlÀngerung des
Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis
Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die
Finanzierungspartner zur StÀrkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein
nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument).
Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden GroĂaktionĂ€re,
die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre
Aktien - vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und
Ăbernahmegesetz (WpĂG) durch die Bundesanstalt fĂŒr
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - zunÀchst auf einen TreuhÀnder
ĂŒbertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die
GroĂaktionĂ€re zurĂŒck, wenn diese im Rahmen einer fĂŒr 2029 geplanten
Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur VerfĂŒgung stellen; der
genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung
angepasst. Andernfalls ist der TreuhÀnder ermÀchtigt, die Aktien zu
verĂ€uĂern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus
der Kapitalerhöhung bzw. aus der VerĂ€uĂerung der BayWa Aktien bis zum Ende
des Sanierungszeitraums zurĂŒckgefĂŒhrt werden kann, verzichten die
Finanzierungspartner darauf. Auf den TreuhÀnder werden nur Aktien der beiden
GroĂaktionĂ€re ĂŒbertragen. Die Vertretung der GroĂaktionĂ€re im Aufsichtsrat
bleibt dadurch unberĂŒhrt.
Die GrundsatzverstÀndigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa
AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der
GeschÀftsbereich WÀrme und MobilitÀt soll bis zum Ende des Jahres 2029
verĂ€uĂert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von
Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der
RefinanzierungsfÀhigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden
KerngeschÀftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft
ĂŒberfĂŒhrt werden. Beide GeschĂ€ftsbereiche werden weiterhin - wie auch das
Segment Baustoffe - operativ eigenstĂ€ndig gefĂŒhrt.
Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt
vorliegenden VerstÀndigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss
einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen.
Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem
Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners ("EIP") vereinbart,
sÀmtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen
Transformations-Gesellschafter zu ĂŒbertragen, der die Restrukturierung und
anschlieĂende VerĂ€uĂerung der Beteiligung begleiten soll. Das fĂŒhrt zu der
angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide
Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf
bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch
unverÀndert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf.
Die GrundsatzverstÀndigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen
Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von
bis zu 900 Millionen Euro ausschlieĂlich durch die nun in dieser Höhe
erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter
ĂŒbertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurĂŒckgefĂŒhrt werden. Bei
Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten
Nachranginstruments.
Kontakt:
Josko Radeljic, BayWa AG,
Head of Investor Relations,
Tel. +49 (0)89/9222-3887,
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,
Head of Corporate Communications,
Tel. +49 (0)89/9222-3680,
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de
Ende der Insiderinformation
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