Produktion/Absatz, Wettbewerb

Mieterbund betont Anspruch auf Instandsetzung bei HochwasserschÀden

04.06.2024 - 14:24:13 | dpa.de

Bei HochwasserschĂ€den haben Mieter nach Angaben des Mieterbunds Bayern einen Reparatur- und Instandsetzungsanspruch gegenĂŒber dem Vermieter.

Das gilt auch fĂŒr mitvermietete EinbaukĂŒchen, ElektrogerĂ€te und Teppichböden - nicht aber fĂŒr die eigenen Möbel und GegenstĂ€nde des Mieters, wie der Landesverband am Dienstag mitteilte.

In Keller und Wohnungen eingedrungenes Wasser muss demnach der EigentĂŒmer und Vermieter beseitigen. Auch fĂŒr das Trockenlegen der Wohnung ist er verantwortlich. Solange die Wohnung aufgrund der UnwetterschĂ€den nicht oder nur eingeschrĂ€nkt nutzbar ist, darf der Mieter die Miete mindern. Eine Mietvertragsklausel, die das Mietminderungsrecht in FĂ€llen höherer Gewalt einschrĂ€nkt, ist laut Mieterbund unwirksam. Zur Sicherheit sollten Mieter Fotos machen, um Umfang und Ausmaß beweisen zu können, auch fĂŒr die Versicherung.

SchadenersatzansprĂŒche des Mieters gegen den Vermieter sind im Regelfall ausgeschlossen. Der Vermieter mĂŒsse auch keine Vorkehrungen gegen sehr seltene Naturkatastrophen treffen, teilte der Mieterbund mit.

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