Beitragssatzstabilisierungsgesetz, Gesundheitsreform

Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitsreform mit 19,6 Milliarden Euro Sparziel

17.04.2026 - 00:09:23 | boerse-global.de

Das Bundesgesundheitsministerium plant Einsparungen von fast 20 Milliarden Euro bis 2027 durch Kürzungen beim Krankengeld, höhere Zuzahlungen und eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.

Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Gesundheitsreform mit 19,6 Milliarden Euro Sparziel - Foto: über boerse-global.de

Das Bundesgesundheitsministerium will die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen mit einem umfassenden Reformpaket sanieren. Der am Mittwoch vorgelegte Entwurf sieht Einsparungen von fast 20 Milliarden Euro bis 2027 vor – vor allem durch Kürzungen bei Patienten und höhere Belastungen für Gutverdiener.

Krankengeld-Kürzung als zentrale Stellschraube

Ein Kernpunkt des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes betrifft das Krankengeld. Für Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, soll der Satz von bisher 70 auf 65 Prozent des Bruttoeinkommens sinken. Auch das Kinderkrankengeld wird von 90 auf maximal 85 Prozent des Nettoeinkommens gekappt.

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Neu ist die Einführung eines Teil-Krankengeldes. Bei teilweise Arbeitsunfähigkeit sollen gestaffelte Leistungen von 25, 50 oder 75 Prozent möglich sein. Die Bundesregierung argumentiert, dies erleichtere die schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz. Gewerkschaften warnen jedoch vor einem erhöhten Druck auf Erkrankte. Die maximale Bezugsdauer für Krankengeld wird auf 78 Wochen begrenzt. Allein das Teil-Krankengeld soll bis 2030 rund 320 Millionen Euro einsparen.

Patienten zahlen mehr für Zähne und Medikamente

Die geplanten Kürzungen treffen Patienten direkt an der Praxis- und Apothekentheke. Die Festzuschüsse für Zahnersatz wie Kronen oder Brücken werden um zehn Prozentpunkte gesenkt – auf das Niveau von 2020. Die Eigenanteile der Versicherten steigen entsprechend.

Auch bei Medikamenten wird es teurer: Die Rezeptgebühren sollen von bisher 5-10 Euro auf 7,50-15 Euro klettern. Zudem streicht der Gesetzentwurf Homöopathie und Hautkrebs-Screenings ohne akute Symptome aus dem Leistungskatalog der Kassen. Über ein Drittel der benötigten Einsparungen soll so direkt bei den Versicherten erzielt werden.

Beitragsbemessungsgrenze steigt – Familienversicherung endet

Gutverdiener müssen sich auf höhere Abzüge einstellen. Die Beitragsbemessungsgrenze soll 2027 einmalig um 300 Euro auf monatlich 6.112,50 Euro angehoben werden. Diese Maßnahme bringt den Kassen schätzungsweise 1,2 Milliarden Euro zusätzlich ein.

Eine weitreichende Veränderung betrifft Familien: Die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll 2028 entfallen. Stattdessen ist ein Zuschlag von 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens geplant. Bei einem Jahresbrutto von 70.000 Euro wären das rund 2.450 Euro Mehrkosten pro Jahr. Ausnahmen soll es für Eltern und Härtefälle geben.

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Zur kurzfristigen Entlastung der Kassen wird zudem die Rückzahlung eines 5,6-Milliarden-Euro-Bundeskredits von 2035 bis 2039 gestreckt.

Reform vor schwierigem Haushaltshintergrund

Das Sparpaket kommt zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Der deutsche Staatshaushalt weist laut Finanzexperten 2026 und 2027 ein Defizit von rund vier Prozent auf – und damit deutlich über der Zielmarke von 3,5 Prozent. Die Konsolidierungslücke beträgt etwa 4,4 Milliarden Euro.

Parallel zur Gesundheitsreform versucht die Ampelkoalition, die Wirtschaft mit anderen Maßnahmen zu stützen. Seit dieser Woche können Arbeitgeber steuerfreie Entlastungsboni von bis zu 1.000 Euro zahlen. Zudem billigte die EU-Kommission am Donnerstag den deutschen Industriestrompreis mit Milliardensubventionen für energieintensive Betriebe. Für Verbraucher sinkt die Energiesteuer auf Kraftstoffe vorübergehend um 17 Cent pro Liter.

Widerstand von Patienten und Kliniken

Der Gesetzentwurf stößt bereits auf massive Kritik. Patientenvertreter und der Deutsche Krankenhausverband warnen vor einer Verschlechterung der Versorgung. Sollte der finanzielle Druck auf die Kliniken weiter steigen, drohe ein vermehrtes „Kliniksterben“.

Der Zeitplan ist ambitioniert: Das Kabinett soll den Entwurf bereits am 29. April beschließen, danach geht er in den Bundestag. Opposition und Teile der Koalition kündigten an, die soziale Balance der Kürzungen genau zu prüfen – besonders die Auswirkungen auf Geringverdiener und chronisch Kranke.

Bleibt die Frage: Lassen sich die geplanten 19,6 Milliarden Euro Einsparungen erreichen, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden? Die Antwort darauf wird der weitere Gesetzgebungsprozess zeigen.

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