Wirtschaft und Union gegen Reformentwurf
18.06.2026 - 19:44:17 | dpa.de(neu: Linnemann, 1. Absatz.)
BERLIN (dpa-AFX) - PlĂ€ne aus dem SPD-gefĂŒhrten Bundesarbeitsministerium zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten haben in der Wirtschaft Kritik hervorgerufen - und beim Koalitionspartner scharfen Widerspruch. CDU-GeneralsekretĂ€r Carsten Linnemann sagte: "Der kursierende Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium entspricht nicht der Vereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung im Koalitionsvertrag und kann daher keine Grundlage fĂŒr die weitere Arbeit der Koalition hierzu sein."
ArbeitgeberprĂ€sident Rainer Dulger forderte, den Gesetzentwurf aus dem Ministerium zurĂŒckzuziehen und völlig zu ĂŒberarbeiten. Er erfĂŒlle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle, erklĂ€rte er in einer Mitteilung.
Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag?
Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t "die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit" zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.
GrundsĂ€tzlich heiĂt es im aktuell geltenden Gesetz: "Die werktĂ€gliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht ĂŒberschreiten." Ausnahmen sind aber möglich: Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlĂ€ngert werden, wenn sie innerhalb eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht ĂŒberschreitet. In TarifvertrĂ€gen dĂŒrfen weitere Regelungen getroffen werden.
Entwurf tastet Achtstundentag grundsÀtzlich nicht an
In Berlin sickerte nun ein erster Entwurf zur Ănderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zustĂ€ndigen Arbeitsministerium durch. Darin bleibt der Achtstundentag grundsĂ€tzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen sollen aber erweitert werden. In TarifvertrĂ€gen oder Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, "anstelle einer werktĂ€glichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren", wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dĂŒrfen.
WirtschaftsverbĂ€nde kritisieren, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknĂŒpft werden soll. "Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen", sagte Oliver Zander, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.
Widerspruch kam auch von CDU und CSU: "Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir fĂŒr alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung", sagte der Sprecher der Fraktion fĂŒr Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem "Handelsblatt".
PlÀne können sich noch Àndern
In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frĂŒhen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Danach folgt eine Abstimmung innerhalb der ganzen Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss berĂ€t auch noch der Bundestag darĂŒber. Es ist also noch völlig offen, wie die GesetzesĂ€nderung am Ende wirklich aussieht.
An dem Projekt scheiden sich die Geister. So machte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren schon im vergangenen Jahr deutlich, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes "kein Wunschprojekt" der SPD sei. Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne "Mit Macht fĂŒr die 8" gegen die PlĂ€ne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingefĂŒhrt wurde. Laut Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde er 1918 erstmals gesetzlich verankert.
Gesetz sieht weitere Ănderungen vor
Der nun bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht weitere Neuregelungen vor. So sollen kĂŒnftig tĂ€glich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfasst werden. Nur so sei es nach EU-Rechtsprechung möglich, die tatsĂ€chliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der tĂ€glichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen, heiĂt es in der BegrĂŒndung zum Entwurf. Die Arbeitgeber kritisieren das als zu bĂŒrokratisch und sehen die Möglichkeit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit damit gefĂ€hrdet.
