Online-MarktplĂ€tze mĂŒssen Anzeigen auf Datenschutz prĂŒfen
02.12.2025 - 18:29:21mĂŒssen nach einem Urteil des Gerichtshofs der EuropĂ€ischen Union (EuGH) weitreichende Verantwortung fĂŒr personenbezogene Daten in Anzeigen ĂŒbernehmen. Plattformbetreiber seien verpflichtet, bereits vor der Veröffentlichung Inserate mit sensiblen Daten wie etwa Kontaktinformationen oder Bildern zu identifizieren und zu prĂŒfen, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg. VerstoĂe eine Anzeige gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mĂŒssten die Betreiber die Veröffentlichung verweigern.
Unbekannter bietet Frau online fĂŒr Sex an - ohne ihre Zustimmung
Die Richterinnen und Richter stĂ€rkten damit einer betroffenen Frau aus RumĂ€nien den RĂŒcken. Ein Unbekannter hatte laut Mitteilung 2018 auf einer rumĂ€nischen Website eine Anzeige geschaltet und sie darin - ohne ihre Zustimmung - fĂŒr sexuelle Dienstleistungen angeboten. Das Inserat habe Fotos von der Frau sowie ihre Telefonnummer enthalten, hieĂ es vom EuGH. Erst als die Betroffene sich beim Betreiber des Online-Marktplatzes beschwerte, entfernte dieser die Anzeige.
Doch da war es bereits zu spÀt: Auf anderen Internetseiten war die Anzeige samt der persönlichen Daten schon kopiert worden. Die Frau zog in RumÀnien gegen den Betreiber des Online-Marktplatzes vor Gericht. Nach einer eingelegten Berufung sprach eine zweite Instanz die Plattform jedoch von ihrer Verantwortung frei. Als die Betroffene wiederum selbst Berufung gegen das Urteil einlegte, rief das zustÀndige rumÀnische Gericht den EuGH an.

