Betriebsratswahlen 2026: Warum Weiterbildung jetzt Pflicht ist
12.02.2026 - 00:55:12Die Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 rücken näher – und mit ihnen der dringende Schulungsbedarf für aktuelle und künftige Gremienmitglieder. In einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt ist fundiertes Wissen der Schlüssel zu effektiver Interessenvertretung. Die aktuellen Seminarangebote spiegeln die drängenden Themen wider: von neuer Rechtsprechung über Digitalisierung bis zur korrekten Wahl-Durchführung.
Digitalisierung und neue Gesetze: Die Top-Themen 2026
Die Arbeitswelt wird von Digitalisierung, Homeoffice und dynamischer Rechtsprechung umgekrempelt. Diese Entwicklungen stellen Betriebsräte vor komplexe Herausforderungen. Bildungsanbieter haben ihr Programm für 2026 daher massiv ausgebaut. Ein zentraler Fokus liegt auf der Digitalisierung. Betriebsräte müssen bei der Einführung von künstlicher Intelligenz (KI), mobiler Arbeit und elektronischer Arbeitszeiterfassung ihre Mitbestimmungsrechte kennen und durchsetzen können.
Bei der Umstellung auf elektronische Arbeitszeiterfassung drohen rechtliche Fallstricke – viele Gremien sind unsicher, welche Dokumentation und Vorlagen nötig sind. Ein kostenloses E‑Book bietet praxisnahe Mustervorlagen, Checklisten und Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur gesetzeskonformen Umsetzung ab 2025. Arbeitszeiterfassung jetzt kostenlos downloaden
Ein weiterer Schwerpunkt ist die aktuelle Rechtsprechung. Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Kündigung, Urlaub oder Tarifverträgen verändern ständig die betriebliche Praxis. „Update-Seminare“ bereiten diese Entscheidungen praxisnah auf. Nur wer auf dem Laufenden bleibt, kann auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln.
Der gesetzliche Anspruch: Schulung ist kein Bonus, sondern Pflicht
Die Grundlage für den Schulungsanspruch ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verankert. Mitglieder haben laut § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf Freistellung für erforderliche Schulungen. Der Arbeitgeber muss nach § 40 Abs. 1 BetrVG alle Kosten tragen – von Seminargebühren bis zu Reisekosten.
Doch was gilt als „erforderlich“? Grundlagenseminare zum Arbeitsrecht sind für jedes neue Mitglied essenziell. Darüber hinaus entsteht Bedarf durch konkrete Anlässe: geplante Umstrukturierungen, neue IT-Systeme oder eben gesetzliche Neuerungen. Der Betriebsrat entscheidet als Gremium über Teilnahme und Anbieter – eine Genehmigung des Chefs ist nicht nötig.
Wahlvorbereitung: Der Countdown läuft
Die regulären Betriebsratswahlen zwischen dem 1. März und 31. Mai 2026 werfen ihre Schatten voraus. Für eine rechtssichere Durchführung ist die Schulung des Wahlvorstands entscheidend. Fehler im Prozess können die gesamte Wahl anfechtbar machen. Seminare vermitteln detailliertes Wissen zu Wahlverfahren, Fristen, Wählerlisten und dem korrekten Ablauf von der Kandidatensuche bis zur Stimmauszählung.
Auch für neu gewählte Mitglieder ist schneller Wissensaufbau unverzichtbar. Das Seminarangebot reicht daher von Crash-Kursen für Einsteiger bis zu Spezialthemen für erfahrene Gremien.
Präsenz oder Online? Das Urteil des BAG gibt Spielraum
Muss der Betriebsrat immer das günstigste Online-Angebot wählen? Nein. Eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom Februar 2024 bestätigte: Betriebsräte dürfen sich auch für eine teurere Präsenzveranstaltung entscheiden. Der persönliche Austausch und die Vernetzung mit Kollegen anderer Betriebe gelten als wichtiger Bestandteil des Lernerfolgs.
Allerdings gilt das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Liegen die Kosten mehr als 50 Prozent über denen vergleichbarer Angebote, müssen besonders gewichtige Gründe vorliegen. Die strategische Seminarauswahl wird so zur ersten Bewährungsprobe für das Gremium.
Blick nach vorn: Mitbestimmung wird komplexer
Die Betriebsratsarbeit wird nicht einfacher. Themen wie betrieblicher Klimaschutz und soziale Verantwortung erweitern das Aufgabenspektrum. Kontinuierliche Weiterbildung ist daher keine Kür mehr, sondern eine strategische Notwendigkeit. Die Wahlen 2026 stellen die Weichen für vier entscheidende Jahre. Gut geschulte Gremien sind die beste Voraussetzung, um die Interessen der Belegschaft in der modernen Arbeitswelt wirksam zu vertreten.
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