Betriebsratswahlen bei Lieferdiensten: Gericht kippt Mitbestimmung in App-gesteuerten Gebieten
30.01.2026 - 19:33:12Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Reine Liefergebiete ohne lokale Führungskräfte sind keine eigenständigen Betriebe. Die Entscheidung schwächt die Mitbestimmung in der Gig-Economy und entfacht die Debatte um eine Arbeitsrechtsreform.
Urteil mit Signalwirkung für die Plattformökonomie
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) diese Woche die Regeln für die betriebliche Mitbestimmung in der Plattformökonomie neu justiert. Das höchste deutsche Arbeitsgericht erklärte die Betriebsratswahlen eines großen Essenslieferdienstes in mehreren Städten für unwirksam. Der Kern der Entscheidung: Rein digitale Liefergebiete ohne eigene Managementstruktur vor Ort gelten nicht als betriebsratsfähig. Das Urteil vom 28. Januar beendet einen jahrelangen Rechtsstreit und hat direkte Konsequenzen für tausende Fahrer.
Fehlende Leitungsmacht vor Ort als entscheidendes Kriterium
Im Zentrum stand die Frage, ob stark app-gesteuerte Lieferzonen als eigenständige Betriebe gelten können. Das Unternehmen unterschied zwischen „Hub-Cities“ mit Verwaltungspersonal und „Remote-Cities“, in denen nur Fahrer tätig sind. In letzteren wird der gesamte Arbeitsalltag – von der Dienstplanung bis zur Auftragszuteilung – digital gesteuert.
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Dem folgte der Siebte Senat des BAG. Für einen Betriebsrat sei ein „Mindestmaß an organisatorischer Selbstständigkeit“ nötig, so die Richter. Die bloße geografische Zusammenfassung von Fahrern genüge nicht. Entscheidend sei eine eigene Leitungsmacht vor Ort in personellen und sozialen Angelegenheiten. Diese könne nicht durch eine App ersetzt werden.
Gewerkschaften und Politik schlagen Alarm
Die Reaktionen auf das Urteil fielen scharf aus. Die Gewerkschaft NGG sprach von einem „keinen guten Tag für die Mitbestimmung“. Ein Sprecher kritisierte, das Gericht blende die Realität digitaler Arbeit aus. Wer Beschäftigte per App steuere und kontanktioniere, übe sehr wohl Leitungsmacht aus. Die Entscheidung eröffne Plattformen die Möglichkeit, Betriebsratsgründungen systematisch zu erschweren.
Auch in Berlin schlug das Urteil Wellen. Nur einen Tag später debattierte der Bundestag einen Antrag der Linksfraktion für einen besseren Schutz von Lieferdienstbeschäftigten. Die Fraktion kritisiert Geschäftsmodelle, die auf prekären Beschäftigungsformen und Scheinselbstständigkeit beruhen. Sie fordert ein Direktanstellungsgebot von der Bundesregierung.
Grundsatzfrage: Passt das Arbeitsrecht noch ins digitale Zeitalter?
Das Urteil wirft ein Schlaglicht auf ein grundlegendes Problem. Viele Plattformen organisieren ihre Arbeit bewusst dezentral und digital, um traditionellen arbeitsrechtlichen Strukturen zu entgehen. Die Unterscheidung in Hubs und Remote-Standorte ist dafür typisch. Während Unternehmen dies für effizient halten, sehen Kritiker darin eine Strategie zur Umgehung von Mitbestimmung.
Die Gerichtsentscheidung macht deutlich: Das geltende Betriebsverfassungsgesetz ist für solche Arbeitsformen nur bedingt tauglich. Es klafft eine rechtliche Lücke. Die NGG forderte die Bundesregierung auf, diese umgehend zu schließen, um rechtssichere Betriebsratswahlen zu ermöglichen.
Was kommt jetzt? Rechtsunsicherheit und Reformdruck
Die unmittelbare Folge ist massive Rechtsunsicherheit. Bestehende Betriebsräte in ähnlichen Strukturen stehen nun auf wackligen Füßen. Für die Fahrer bedeutet das: Ihre kollektive Interessenvertretung ist geschwächt. Sie müssen sich an weit entfernte Betriebsräte in Hubs oder der Zentrale wenden.
Langfristig erhöht das Urteil den Druck auf den Gesetzgeber. Die Debatte um eine Modernisierung des Arbeitsrechts gewinnt neue Dringlichkeit. Mögliche Lösungen reichen von einer Neudefinition des Betriebsbegriffs bis zu speziellen EU-Regeln für Plattformarbeit. Ob Berlin schnell handelt, ist offen. Die Beschäftigten müssen sich vorerst auf einen schwierigen Kampf um ihre Rechte einstellen.
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