Betriebsrenten, Doppelbelastung

Betriebsrenten: Doppelbelastung trotz neuer Gesetze ungelöst

23.03.2026 - 12:42:03 | boerse-global.de

Trotz erhöhter Freibeträge entlastet das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz Hunderttausende Rentner nicht. Ein Gerichtsurteil zu VBLextra bietet nur punktuelle Hoffnung.

Betriebsrenten: Doppelbelastung trotz neuer Gesetze ungelöst - Foto: über boerse-global.de
Betriebsrenten: Doppelbelastung trotz neuer Gesetze ungelöst - Foto: über boerse-global.de

Die Debatte um die Doppelbelastung von Betriebsrenten erreicht diese Woche einen neuen Höhepunkt. Trotz des seit Januar geltenden Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes bestätigen aktuelle Gutachten und eine kritische Frist: Für Hunderttausende Rentner bleibt die finanzielle Last unverändert hoch.

Steigende Freibeträge, steigende Beiträge

Zum Jahresbeginn 2026 stieg der steuerfreie Grundfreibetrag für Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 197,75 Euro monatlich. Das sind 10,50 Euro mehr als 2025. Dieser Betrag wird von der Rente abgezogen, bevor die Krankenversicherungsbeiträge berechnet werden.

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Doch diese Entlastung wird von Experten als „Tropfen auf den heißen Stein“ bewertet. Der Grund: Gleichzeitig stiegen die allgemeinen Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung. Für viele Rentner liegen die Gesamtabzüge inzwischen bei über 20 Prozent. Der erhöhte Freibetrag verhindert zwar, dass sehr kleine Betriebsrenten doppelt belastet werden. Bei mittleren und höheren Auszahlungen fließt jedoch nach wie vor ein erheblicher Teil der privaten Altersvorsorge in das Sozialsystem zurück.

Besonders hart trifft es Rentner, deren Betriebsrente knapp über der Grenze von 197,75 Euro liegt. Für jeden Euro darüber wird der volle Beitragssatz fällig – ein „Alles-oder-nichts-Prinzip“, das vor allem bei der Pflegeversicherung für Frust sorgt, da es hier keinen eigenen Freibetrag gibt.

Die Falle der freiwilligen Versicherung

Eine besonders ungerechte Situation betrifft rund 400.000 Rentner. Es handelt sich um „freiwillig“ gesetzlich Versicherte, die die sogenannte 9/10-Regel nicht erfüllen. Sie müssen in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu 90 Prozent in der gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein.

Für diese Gruppe gilt der Freibetrag von 197,75 Euro nicht. Ihre gesamte Betriebsrente ist ab dem ersten Euro beitragspflichtig. Das Bundessozialgericht hat diese Unterscheidung kürzlich bestätigt. Sozialverbände fordern eine Gleichbehandlung aller Rentner, unabhängig von ihrer Versicherungsbiografie.

Diese Gruppe erlebt die schärfste Form der Doppelbelastung. Viele haben bereits in ihrer aktiven Zeit Beiträge auf das Einkommen gezahlt, aus dem später die Betriebsrente finanziert wurde. Eine kritische Frist am 22. März für Nachzahlungen hat den Druck auf Betroffene zusätzlich erhöht.

Urteil zu VBLextra: Ein schmaler Hoffnungsschimmer

In dieser ansonsten starren Lage bietet ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. März 2026 eine mögliche Ausnahme. Das Gericht entschied, dass Zahlungen aus dem VBLextra-Tarif unter bestimmten Bedingungen nicht beitragspflichtig sind.

Entscheidend ist die Frage, ob der Rentenvertrag einen hinreichenden betrieblichen Bezug hat. Fehlt dieser und handelt es sich im Kern um einen privaten Vertrag – selbst wenn er von einem Anbieter für Betriebsrenten verwaltet wird –, liegt kein beitragspflichtiger „Versorgungsbezug“ vor.

Rechtsexperten sehen in diesem Urteil eine Blaupause für Tausende andere Rentner mit privaten Zusatzversicherungen. Es ist ein seltener Fall, in dem die Justiz den Kreis der beitragspflichtigen Betriebsrenten eingrenzt. Eine generelle Abschaffung der Doppelbelastung bedeutet es jedoch nicht.

Das neue Gesetz: Mehr Vorsorge, gleiche Belastung

Der größere Rahmen ist das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz. Es soll betriebliche Altersvorsorge attraktiver machen, besonders für kleine und mittlere Unternehmen. Ein Schlüsselelement ist die Ausweitung des „Sozialpartnermodells“.

Trotz dieser Verbesserungen in der Sparphase hat das Gesetz das Kernproblem in der Auszahlphase nicht gelöst. Die historische Belastung für Verträge, die vor der Beitragspflicht ab 2004 abgeschlossen wurden, bleibt bestehen. Die Politik setzt auf den Ausbau des Systems, nicht auf eine kostspielige rückwirkende Korrektur der Beitragsregeln.

Was kommt auf Rentner und Unternehmen zu?

Zum Ende des ersten Quartals 2026 zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Mehr Klagen: Nach dem VBLextra-Urteil rechnen Experten mit einer Welle neuer Anträge bei den Sozialgerichten. Rentner werden versuchen, ihre privaten Zusatzleistungen neu einstufen zu lassen.
  • Politischer Druck: Da sich die Erhöhung des Freibetrags durch steigende Beitragssätze neutralisiert, werden Oppositionsparteien und Gewerkschaften ihre Forderungen nach einer grundlegenden Reform verstärken.
  • Verwaltungsanpassungen: Die Krankenkassen werden die neuen Schwellenwerte bis Mitte des Jahres final umsetzen, was zu rückwirkenden Korrekturen führen kann.
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Unternehmen sollten ihre ehemaligen Mitarbeiter proaktiv über diese komplexen Änderungen informieren. Rentnern wird geraten, zu prüfen, ob ihr Vertrag unter die neuen gerichtlichen Definitionen fällt – besonders wenn er privat nachgezahlt wurde. Eine komplette Abschaffung der Doppelbelastung steht 2026 zwar nicht auf der Agenda. Die jüngsten Urteile bieten aber den ersten konkreten Ansatz für Entlastung seit Jahren.

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