Brandschutzhelfer: Die unterschätzte Herausforderung im Homeoffice-Zeitalter
27.01.2026 - 10:53:12Die Pflicht zur Bestellung von Brandschutzhelfern wird für deutsche Unternehmen im hybriden Arbeitsalltag 2026 zur logistischen Zerreißprobe. Grund sind flexible Präsenzregelungen, die die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erschweren.
Die 5-Prozent-Falle im Homeoffice-Betrieb
Die zentrale Hürde ist die Mindestquote von 5 Prozent. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) verlangen, dass stets diese Menge an geschulten Helfern vor Ort sein muss – bezogen auf die tatsächlich anwesenden Mitarbeiter, nicht auf die Gesamtbelegschaft.
In der Praxis bedeutet das: Bei stark wechselnder Büroauslastung reicht eine feste Liste geschulter Mitarbeiter nicht mehr aus. Sicherheitsexperten raten deshalb zu einer strategischen Übererfüllung. Unternehmen mit hohem Homeoffice-Anteil müssen möglicherweise 10 bis 15 Prozent ihrer Belegschaft schulen, um die gesetzliche Quote an jedem Tag sicherzustellen.
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DGUV 205-023: Der verbindliche Trainingsstandard
Maßgeblich bleibt die DGUV Information 205-023. Die Schulung umfasst mindestens zwei theoretische Unterrichtseinheiten à 45 Minuten plus praktische Übungen. Kerninhalte sind vorbeugender Brandschutz, der Umgang mit Löschgeräten und das Verhalten im Gefahrenfall.
Ein entscheidender Punkt: Rein online durchgeführte Kurse ohne praktische Löschübung erfüllen den Standard nicht. Die Übung am Feuerlöschtrainer ist verpflichtend. Eine Erleichterung gibt es für aktive Feuerwehrleute mit Truppmann-Ausbildung: Sie benötigen keine Grundschulung, müssen aber über betriebsspezifische Gefahren instruiert werden.
Rechtliche Pflichten und konkrete Risiken
Die Benennungspflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz und der ASR A2.2. Arbeitgeber müssen die Helfer schriftlich bestellen. Die Basisquote von 5 Prozent gilt für normale Gefährdungen. Betriebe mit erhöhtem Risiko – etwa in der Industrie oder mit vielen mobilitätseingeschränkten Personen – müssen mehr Helfer vorhalten.
Die Konsequenzen von Verstößen sind gravierend. Berufsgenossenschaften prüfen die Einhaltung, besonders nach Vorfällen. Bei einem Brand mit unzureichender Erstbekämpfung drohen Haftungsansprüche und Bußgelder gegen die Unternehmensleitung.
Kulturwandel: Von Bürokratie zu resilienten Systemen
Die aktuelle Diskussion spiegelt einen grundlegenden Wandel wider. Die Präventionskultur soll moderner und weniger bürokratisch werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Doch die hybride Arbeit bringt eine Komplexität, die die Regelwerke so nicht vorhergesehen haben.
Die Lösung liegt für viele Sicherheitsingenieure in Redundanz und Vorausplanung. Zudem stehen 2026 viele Auffrischungsschulungen an, da die Massentrainings aus der Vor-Corona-Zeit (2019/2020) nun auslaufen. Das belastet die Kapazitäten zertifizierter Anbieter.
Ausblick: Digitale Tools und klare Regeln
Für die Zukunft erwarten Experten eine stärkere Rolle digitaler Lernformate im theoretischen Teil. Die praktische Übung bleibt jedoch unverzichtbar. Zudem könnte es noch 2026 angepasste DGUV-Leitfäden geben, die die Homeoffice-Variable explizit adressieren.
Bis dahin liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Er muss sicherstellen, dass der Bürostandort niemals ohne ausreichende Brandschutzexpertise dasteht – egal, wer gerade von zu Hause arbeitet. Die dringende Empfehlung lautet: Bestände sofort überprüfen und Auffrischungskurse frühzeitig buchen.
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