EU untersucht KI-Zugang zu WhatsApp
04.12.2025 - 15:22:05(neu: Stellungnahme von Meta im siebten Absatz und Details zum Verfahren im sechsten Absatz ergÀnzt.)
BRĂSSEL (dpa-AFX) - Die EuropĂ€ische Kommission leitet wegen möglicher VerstöĂe gegen europĂ€isches Wettbewerbsrecht ein neues Verfahren gegen den Facebook-Konzern Meta US30303M1027 ein. Konkret geht es um den Verdacht, dass Meta den Zugang von Anbietern KĂŒnstlicher Intelligenz (KI) zum Messaging-Dienst WhatsApp rechtswidrig beschrĂ€nkt.
Meta hatte im Oktober angekĂŒndigt, dass es KI-Anbietern untersagen werde, eine Option in WhatsApp fĂŒr die Kommunikation mit Kunden zu nutzen, wenn KI der primĂ€re angebotene Dienst sei, wie die Kommission mitteilte.
Die Behörde wacht in der EU ĂŒber die Einhaltung des Wettbewerbsrechts. Nach der neuen Richtlinie können Unternehmen WhatsApp jedoch weiterhin nutzen, wenn das KI-Tool als Support-Funktion wie ein automatisierter Kundensupport angeboten wird.
Benachteiligung von KI-Anbietern?
Die Untersuchung der EU wurde aufgrund von Bedenken eingeleitet, dass diese neuen BeschrĂ€nkungen KI-Anbieter daran hindern könnten, ihre Dienste ĂŒber WhatsApp in Europa anzubieten, so die Kommission.
"Wir mĂŒssen sicherstellen, dass die europĂ€ischen BĂŒrger und Unternehmen in vollem Umfang von dieser technologischen Revolution profitieren können", sagte die zustĂ€ndige EU-Kommissarin Teresa Ribera.
Meta widerspricht deutlich
Deswegen untersuche die Kommission, ob die neue Richtlinie von Meta nach den Wettbewerbsregeln illegal sein könnte. Sollte sich der Verdacht der EU-Kommission bestĂ€tigen, kann die Behörde Strafen gegen das US-Unternehmen verhĂ€ngen. Die Behörde betonte, dass die Einleitung einer Untersuchung noch nichts darĂŒber aussage, ob tatsĂ€chlich ein Vergehen vorliege. Bis wann die Ermittlungen abgeschlossen sind, bleibt unklar - eine gesetzliche Frist gibt es nicht.
Eine Sprecherin von Meta teilte mit, die Behauptungen der EU seien unbegrĂŒndet. Das Aufkommen von KI-Chatbots belaste die eigenen Systeme in einer Weise, fĂŒr die sie nicht ausgelegt seien. Die Menschen hĂ€tten dennoch auf vielfĂ€ltige Weise Zugang zu den Diensten ihrer Wahl, darunter App-Stores, Suchmaschinen oder E-Mail-Dienste.
EU ermittelt bereits wegen VerstöĂen gegen Digitalgesetze
Gegen den Facebook-Konzern Meta laufen bereits Verfahren der EU wegen VerstöĂen gegen europĂ€ische Digitalgesetze. Ihm drohten etwa wegen mangelnder Datentransparenz und dem Umgang mit illegalen Inhalten auf seinen Plattformen hohe Geldstrafen, hatte die Kommission Ende Oktober mitgeteilt.
Zudem hegt die BrĂŒsseler Behörde den Verdacht, der US-Konzern könnte Regeln beim Schutz von MinderjĂ€hrigen missachten. Etwa, weil er Kinder und Jugendliche nicht genug vor sĂŒchtig machenden Algorithmen schĂŒtze.
Meta-Chef Mark Zuckerberg hatte in Bezug auf die Digitalgesetze von "institutionalisierter Zensur" gesprochen. US-PrĂ€sident Donald Trump, dessen politischem Lager Zuckerberg nĂ€hergerĂŒckt war, hatte die EU-Regeln als wettbewerbsfeindlich bezeichnet.
Allerdings bezog er sich damit auf die Digitalgesetze - nicht das europĂ€ische Wettbewerbsrecht, unter dem die nun bekanntgegebenen Untersuchung eingeleitet wurde. Daher könnte eine mögliche US-Reaktion in diesem Fall zurĂŒckhaltender ausfallen.
Auch in den Vereinigten Staaten liefen schon Verfahren wegen möglicher WettbewerbsverstöĂe. Zuletzt war die US-Regierung vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, die Abtrennung von Instagram und WhatsApp vom Facebook-Konzern Meta zu erzwingen.

