ROUNDUP, EU-Staaten

EU-Staaten einigen sich auf strengere Migrationspolitik

08.12.2025 - 15:39:57

BRÜSSEL - Mehr und schneller abschieben, Schutzsuchende und SolidaritĂ€tsbeitrĂ€ge verteilen: Die EU-Staaten erzielen weitreichende Einigungen in entscheidenden Fragen der Migrationspolitik.

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BRÜSSEL (dpa-AFX) - Mehr und schneller abschieben, Schutzsuchende und SolidaritĂ€tsbeitrĂ€ge verteilen: Die EU-Staaten erzielen weitreichende Einigungen in entscheidenden Fragen der Migrationspolitik. Worauf sich die MitgliedslĂ€nder bei einem Treffen der europĂ€ischen Innenminister in BrĂŒssel verstĂ€ndigt haben:

Verteilung von Asylbewerbern und finanziellen BeitrÀgen

Der grĂ¶ĂŸte Brocken: die Verteilung im Rahmen des sogenannten SolidaritĂ€tsmechanismus. Die EU-LĂ€nder haben sich hier darauf verstĂ€ndigt, innerhalb der EuropĂ€ischen Union 21.000 Schutzsuchende umzusiedeln, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten, wie die EU-Innenminister festlegten.

Zudem sollen weniger belastete EU-LĂ€nder im Rahmen des SolidaritĂ€tsmechanismus, der mit der europĂ€ischen Asylreform 2024 beschlossen wurde, 420 Millionen Euro bereitstellen - wobei die BeitrĂ€ge jeweils miteinander verrechnet werden können. Auch andere SolidaritĂ€tsbeitrĂ€ge wie Sachleistungen sind demnach möglich. Sowohl finanzielle UnterstĂŒtzung als auch Sachleistungen können also theoretisch von unterstĂŒtzungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine FlĂŒchtlinge aufnehmen wollen.

Deutschland kann sich vergangene Übernahmen anrechnen lassen

Welche BeitrĂ€ge Deutschland oder andere LĂ€nder gemĂ€ĂŸ der Einigung nun konkret leisten mĂŒssen, blieb zunĂ€chst unklar. Die Bundesrepublik kann sich nach einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner aber darauf berufen, dass sie sich bereits um sehr viele Asylbewerber kĂŒmmert, fĂŒr die eigentlich andere EU-Staaten zustĂ€ndig wĂ€ren. Daher gilt es als unwahrscheinlich, dass Deutschland zusĂ€tzlich Schutzsuchende aufnimmt oder sonstige BeitrĂ€ge fĂŒr den SolidaritĂ€tspool leistet.

Mehr Druck auf Menschen ohne Bleiberecht bei RĂŒckfĂŒhrungen

Die EU-Staaten wollen zudem den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. DafĂŒr sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und LeistungskĂŒrzungen bei mangelnder Kooperation mit den Behörden hinnehmen mĂŒssen, wie die MitgliedslĂ€nder mitteilten.

Zu den von der EU-Kommission im MĂ€rz gemachten VorschlĂ€gen muss das EuropĂ€ische Parlament sich noch positionieren. Anschließend können Verhandlungen ĂŒber die Verordnung beginnen. Angesichts der MehrheitsverhĂ€ltnisse im EU-Parlament werden aber keine grĂ¶ĂŸeren Änderungen erwartet.

Abgelehnte Asylbewerber sollen dem Vorhaben nach etwa verpflichtet werden, aktiv an ihrer RĂŒckfĂŒhrung mitzuwirken. Sollten sie etwa nicht unverzĂŒglich nach einer Aufforderung Dokumente zu ihrer Identifikation vorlegen, mĂŒssen sie mit Strafen rechnen. Zudem sollen sie fĂŒr die Behörden erreichbar bleiben. Bei einer Verweigerung der Zusammenarbeit drohen Konsequenzen - etwa die KĂŒrzung von Leistungen oder ein lĂ€ngeres Einreiseverbot. Auch Haftstrafen sollen der Vorstellung der EU-Staaten nach in manchen FĂ€llen möglich sein.

Auch RĂŒckfĂŒhrungszentren in Drittstaaten außerhalb der EU sollen demnach durch die Verordnung möglich sein. In diesen sogenannten Return Hubs sollen ausreisepflichtige Asylbewerber landen, die nicht in ihre Heimat- oder HerkunftslĂ€nder abgeschoben werden können.

Sichere Drittstaaten

Bei der Auslagerung von Asylverfahren spielt das Konzept der sicheren Drittstaaten eine entscheidende Rolle. Es soll das europĂ€ische Asylsystem entlasten, indem Menschen in Nicht-EU-LĂ€nder abgeschoben werden, um dort ihr Asylverfahren abzuwarten. Die Festlegung wĂŒrde auch die Einrichtung von sogenannten RĂŒckfĂŒhrungszentren in Drittstaaten erleichtern.

Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen lĂ€ngeren Aufenthalt. Dem Vorschlag der EU-Staaten nach könnte es zukĂŒnftig schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Schutzsuchende können demnach auch in LĂ€nder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und zu denen sie keine familiĂ€re, kulturelle oder sonstige Bindung haben. Ausgenommen davon sind unbegleitete MinderjĂ€hrige.

Auch zu diesem Vorhaben muss das EU-Parlament sich noch abschließend positionieren, bevor Verhandlungen darĂŒber beginnen können.

Sichere HerkunftslÀnder

Abschiebungen in die nordafrikanischen LĂ€nder Marokko, Tunesien und Ägypten sollen nach dem Willen der EU-LĂ€nder schneller gehen. DafĂŒr sollen die Staaten zu sicheren HerkunftslĂ€ndern erklĂ€rt werden. Das Kosovo, Kolumbien sowie die sĂŒdasiatischen Staaten Indien und Bangladesch sollen demnach ebenfalls zur Liste hinzugefĂŒgt werden. Auch hier steht die Positionierung des EU-Parlaments noch aus.

GrundsĂ€tzlich sollen auch LĂ€nder, die Kandidaten fĂŒr einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu wĂŒrden dann etwa Albanien, Montenegro oder die TĂŒrkei gehören. Die EU-Liste wĂ€re bindend fĂŒr alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprĂŒft werden. Menschen, die aus diesen LĂ€ndern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren.

Zuletzt weniger AsylantrÀge - Deutschland nicht mehr auf Platz eins

Die Zahl der neuen Asylbewerber innerhalb der gesamten EuropĂ€ischen Union sowie in den Nicht-MitgliedslĂ€ndern Norwegen und Schweiz ging im ersten Halbjahr dieses Jahres nach Angaben der EU-Asylagentur insgesamt zurĂŒck. Bis Ende Juni wurden in der Staatengruppe aus 29 LĂ€ndern (EU+) insgesamt 399.000 neue AntrĂ€ge registriert - im Vergleich zum ersten Halbjahr 2024 ein RĂŒckgang von 114.000 beziehungsweise 23 Prozent. Im ersten Halbjahr gingen bei den deutschen Behörden 70.000 AntrĂ€ge von Neuankömmlingen ein. Damit liegt die Bundesrepublik innerhalb der EU auf Platz drei hinter Frankreich (78.000) und Spanien (77.000).

@ dpa.de